Verfasst: 28. Jan 2008, 17:27
Nebentätigkeiten sind u.U. genehmigungspflichtig.
Firmen darf ein Beamter so viele haben wie er lustig ist.
Tätigkeit und Inhaber einer Firma, gleich welcher Rechtsstatus sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Ob ok oder nicht, lässt sich aus der Ferne eh nicht beurteilen.
Das Thema wurde hier im übrigen mit Fundstellen schon mal durchgekaut, nutze mal die Suchfunktion.
cu,
Mikesch
Firmen darf ein Beamter so viele haben wie er lustig ist.
Tätigkeit und Inhaber einer Firma, gleich welcher Rechtsstatus sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Ob ok oder nicht, lässt sich aus der Ferne eh nicht beurteilen.
Das Thema wurde hier im übrigen mit Fundstellen schon mal durchgekaut, nutze mal die Suchfunktion.
cu,
Mikesch