Richtig.dibedupp hat geschrieben:44,7 Dienstjahre = 71 %Moniire hat geschrieben:
Beispiel ( ich selbst ) :
44,7 ruhegehaltsfähige Dienstjahre = 71 % erreicht
jedoch ca. 3 Jahre zu früh in Pension = 10,8 % Abzug = verbleiben 60,2 % Pensionsanspruch
im Alter von 65 Jahren und 10 Monaten KÄME noch meine 380.- € Rente hinzu ABER sie wird verrechnet und ich sehe NICHTS davon. Der Grund : Die Höchstgrenze ( Rente + Pension zusammengenommen ) sind diese 60,2 % UND NICHT ETWA die 71 % !!!!
3 Jahre zu früh -10,8 %
Berechnung 71% = 100% als z.B. 2000€. Davon minus 10,8 %, also Rest ca. 1800€. Rente hinzu bis 200€.
Die Höchstgrenze sind immer die 71,25 %.
@Moniire
Du "hälst das in den Händen". Wer hat dir denn diese falsche Auskunft bzw. Berechnung gemacht?