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Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Verfasst: 24. Jun 2014, 19:05
von Michael1990
Würdest Du dich herabbequemen, zu sagen, was an der Auflistung falsch ist?

Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Verfasst: 24. Jun 2014, 20:02
von tiefenseer
Hallo Michael1990,

* * gelöscht * * Mod * *

Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Verfasst: 25. Jun 2014, 12:35
von Michael1990
Hallo tiefenseer,

statt mich zu beleidigen, solltest du das konstruktive Gespräch mit mir suchen.
Was ist an dem, was ich geschrieben habe falsch??

Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Verfasst: 25. Jun 2014, 13:05
von Torquemada
Bitte nicht mehr füttern.....

Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Verfasst: 25. Jun 2014, 13:28
von tiefenseer
Michael1990,
du tauchst hier im Forum auf...plusterst Dich auf wie ein Pfau ... beleidigst den Berufstand des Beamten und benimmst Dich die wie Axt im Walde, dass jeder nur eine Einschätzung für Dich hat...ein kleiner * * MOD * * Troll hat den Weg es in dieses Forum gefunden....
Michael1990 hat geschrieben: Wenn ein Beamter durch einen Motorradunfall ein Fall für die Mindestpension wird, muss man schon hinterfragen, ob es hier angemessen ist, dass er dann Mindestpension bekommt... Alles schon ein bisschen pervertiert, nicht wahr? Aber für die Beamten natürlich ein goldener Fallschirm.
Michael1990 hat geschrieben:Wer Opfer eines Motorradunfalls wird, sollte imho gar keine Frühpension bekommen, da nicht dienstlich verursacht.
Michael1990 hat geschrieben:Vielleicht sollte mal eine Umfrage gestartet werden, welcher Beamte in diesem Forum nicht in Frühpension ist und noch arbeitet. :) .
Deine Beiträge, wenn man denn von solche überhaupt sprechen kann, sind anmaßend...frech...und äußerst überheblich...darüber hinaus erwartest Du, dass man Dir mit Samthandschuhen begegnet...wie naiv bist Du eigentlich?

Aus diesem Grunde werde ich auf Deine Beiträge hier im Forum nicht mehr antworten....

Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Verfasst: 25. Jun 2014, 14:28
von Michael1990
tiefenseer hat geschrieben:Michael1990,
du tauchst hier im Forum auf...plusterst Dich auf wie ein Pfau ... beleidigst den Berufstand des Beamten und benimmst Dich die wie Axt im Walde, dass jeder nur eine Einschätzung für Dich hat...ein kleiner mieser und stänkerischer Troll hat den Weg es in dieses Forum gefunden....
Michael1990 hat geschrieben: Wenn ein Beamter durch einen Motorradunfall ein Fall für die Mindestpension wird, muss man schon hinterfragen, ob es hier angemessen ist, dass er dann Mindestpension bekommt... Alles schon ein bisschen pervertiert, nicht wahr? Aber für die Beamten natürlich ein goldener Fallschirm.
Michael1990 hat geschrieben:Wer Opfer eines Motorradunfalls wird, sollte imho gar keine Frühpension bekommen, da nicht dienstlich verursacht.
Michael1990 hat geschrieben:Vielleicht sollte mal eine Umfrage gestartet werden, welcher Beamte in diesem Forum nicht in Frühpension ist und noch arbeitet. :) .
Deine Beiträge, wenn man denn von solche überhaupt sprechen kann, sind anmaßend...frech...und äußerst überheblich...darüber hinaus erwartest Du, dass man Dir mit Samthandschuhen begegnet...wie naiv bist Du eigentlich?

Aus diesem Grunde werde ich auf Deine Beiträge hier im Forum nicht mehr antworten....
Hallo tiefenseer,

ich habe nirgendwo die Beamten pauschal beleidigt. Warum sollte ich das auch tun? Man denke nur an bspw. Polizisten, die sich von linken Chaoten bei diversen anlässen mit Flaschen beschmeissen lassen müssen. Zu den Äußerungen bezüglich des Motorradunfalls stehe ich.
Es muss doch jeder Beamte in aller Ehrlichkeit zugeben, dass sie Privilegien genießen, die auch gerne in Anspruch genommen werden, eben weil sie wie im Fall der Mindestpension attraktiver sind, als als aktiver Beamte weiter zu arbeiten.

Und wenn dann jemand meint, die Mindestpension würde netto ungefähr auf das Niveau von Hartz4 herauslaufen, dann drängt sich mir der Vergleich mit einer abgehobenen Bevölkerungsschicht auf, die den Blick für das "gemeine Volk" verloren hat.

Einen schönen Nachmittag euch allen.

Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Verfasst: 25. Jun 2014, 18:31
von Torquemada
Ich nehme jetzt EIN EINZIGES MAL zu dem Begriff der "Mindestversorgung" Stellung.

Die Mindestversorgung muss aufgrund des verfassungsrechtlichen Anspruchs des Ruhestandsbeamten auf Alimentation staatlicherseits so bemessen sein (auch nachprüfbar durch das Bundesverfassungsgericht), dass KEINESFALLS Leistungen nach SGB II oder SGB XII aufstockend hinzukommen können. Sonst wäre die Höhe der Mindestversorgung nämlich nachweislich zu niedrig.
Nach dem Alimentationsprinzip muss ein Beamter sich UND seine Familie verorgen können. Als aktiver Beamter müssen seine Bezüge so hoch sein, dass er in einem "bescheidenen Wohlstand" leben kann. Letzteres ist eine Definition des Bundesverfassungsgerichts.
Aufgrund dieser juristischen Vorgaben muss die Mindestversorgung so bemessen sein, dass auch ein nicht erwerbstätiger Ehegatte davon leben kann.

Ein Beispel aus dem SGB II-Bereich:

Ehepaar mit Mietwohnung 330 Euro Kaltmiete, 80 Euro Nebenkosten, 100 Euro Heizkosten
Regelbedarf sind dann 706 Euro plus 510 Euro Kosten der Unterkunft und Heizung

Summe 1216 Euro, hierzu kommt eine kostenfreie Krankenversicherung

Die derzeitige Mindestversorgung beträgt für Verheiratete
1577,55 Euro
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile

Hiervon muss eine private Krankenversicherung für zwei Personen bezahlt werden..........

Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Verfasst: 25. Jun 2014, 19:17
von arme Sau
Ach
@Michael1990

von der Frage eines Kollegen auf dessen weiteres vorgehen zu schließen ist, naja ich sag mal, Stammtisch Niveau,
und ja erstmal falsch! Oder ???

Wenn ich nun frage wieviel man mit sechs richtigen im Lotto raus bekommt. Werde ich dann angebettelt, weil ich ja gewonnen haben MUß ??

Der Fragesteller hat einfach eine Frage gestellt.
Und natürlich ist es für jeden Menschen schön zu wissen, was man zu welchem Zeitpunkt bekommen KANN.

Ich schließe eine Versicherung doch auch nur ab wenn ich weiß was im Fall des Falles bei rumkommt. Oder Michale1990, machst du das anders ??
Schließe ich die Versicherung dann mit dem Vorsatz ab, diese zu missbrauchen ?

Und Michael1990, wir hatten hier schon viele die meinten Beamte sind alles faule sch***!

OK, das ist Normal. Da halte ich es wie Tiefenseer. Neid zerfrisst !
Ob du es glaubst oder nicht, Michael1990, auch bei den Beamten arbeiten nur Menschen. Das Beamtentum ist auch, wie bei deiner Firma, nur ein Querschnitt der Gesellschaft. Mit Top Leuten ebenso wie mit Fallobst. Es ist halt einfach so, so what ?!

?? Von einer FRAGE auf allzeit faule Beamte zu kommen ? ? ? Stammtisch !



@All
Bitte beachtet die nettiquette,
auch wenn hier jemand etwas gegen Beamte haben sollte / hat,
bleibt bitte friedlich.
Denn auch ihr kennt die Tops und Flops bei euren Kollegen. Und manchmal könnte man dem einen oder anderen gerne mal in den A*** treten.

Wir sind halt auch nur ein Schnitt durch die Gesellschaft !

Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Verfasst: 3. Jul 2014, 14:06
von Michael1990
Torquemada hat geschrieben:Ich nehme jetzt EIN EINZIGES MAL zu dem Begriff der "Mindestversorgung" Stellung.

Die Mindestversorgung muss aufgrund des verfassungsrechtlichen Anspruchs des Ruhestandsbeamten auf Alimentation staatlicherseits so bemessen sein (auch nachprüfbar durch das Bundesverfassungsgericht), dass KEINESFALLS Leistungen nach SGB II oder SGB XII aufstockend hinzukommen können. Sonst wäre die Höhe der Mindestversorgung nämlich nachweislich zu niedrig.
Die Mindestversorgung ist in jedem Fall so bemessen, dass sie deutlich über SGBII- Niveau liegt. Für Ehefrau und Kinder gibt es satte Zuschläge.
Und falls die Ehefrau wg. Krankheit etc. tatsächlich nicht arbeiten kann und so keinen Beitrag zum Haushaltseinkommen leisten kann, könnte man einer reformierten, niedrigeren Mindestversorgung ja höhere Zuschläge leisten.
Es ist doch fast nie der Fall, dass der Beamte eine Familie alleine von der Mindestsicherung ernähren muss. Es ist doch vielmehr so, dass seine Frau ihr Einkommen beisteuert und somit das Haushaltseinkommen meilenweit über dem liegt, was ergänzende Leistungen nach SGBII/SGBXII nötig machen würde.
Nach dem Alimentationsprinzip muss ein Beamter sich UND seine Familie verorgen können. Als aktiver Beamter müssen seine Bezüge so hoch sein, dass er in einem "bescheidenen Wohlstand" leben kann. Letzteres ist eine Definition des Bundesverfassungsgerichts.
Aufgrund dieser juristischen Vorgaben muss die Mindestversorgung so bemessen sein, dass auch ein nicht erwerbstätiger Ehegatte davon leben kann.
Wenn der Ehegatte aber erwerbstätig ist, dann muss dieser aber nicht von der Mindestpension leben können. Arbeitet der Ehegatte nicht, wäre die Höhe der Mindestpension ja einigermaßen nachvollziehbar. Aber so?
Ein Beispel aus dem SGB II-Bereich:

Ehepaar mit Mietwohnung 330 Euro Kaltmiete, 80 Euro Nebenkosten, 100 Euro Heizkosten
Regelbedarf sind dann 706 Euro plus 510 Euro Kosten der Unterkunft und Heizung

Summe 1216 Euro, hierzu kommt eine kostenfreie Krankenversicherung

Die derzeitige Mindestversorgung beträgt für Verheiratete
1577,55 Euro
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile

Hiervon muss eine private Krankenversicherung für zwei Personen bezahlt werden..........
Falls die zweiköpfige Beamtenfamilie nur von der Mindestversorgung leben müsste - ok.
Aber das ist ja fast nie der Fall.
Übrigens hat der Beamte noch die Möglichkeit, mit einem 450- Euro Job dazuzuverdienen. Der Hartzer kann anrechnungsfrei nur 100 Euro dazuverdienen.

Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Verfasst: 3. Jul 2014, 14:40
von Steinbock
Hallo Michael,

ich finde deine Argumente lustig.

Nur frage ich mich, warum viele aus dem öffentlichen Dienst in die freie Wirtschaft wechseln.
Sicherlich nicht um das mtl. Netto-Einkommen zu schmälern.
Und wenn Sie in der freien Wirtschaft einen einigermaßen guten Job, mit zusätzlicher Betrieblicher Altersversorgung aufbauen.
Zusätzlich durch den Mehrverdienst eine gute Absicherung wie z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen + Altersversorgung,
haben sie meist im Falle einer Berufsunfähigkeit, wie auch im Rentenalter ein höheres Einkommen als vergleichbare Beamte.

Also was willst Du mit deinen lustigen Kommentaren ausdrücken ?

Oder gehörst Du zu denen, die nix gelernt haben und heute es deshalb nicht auf einen grünen Zweig bringen ?

Gruß vom Steinbock

Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Verfasst: 3. Jul 2014, 14:58
von tommek
Michael1990 hat geschrieben:
Torquemada hat geschrieben:Ich nehme jetzt EIN EINZIGES MAL zu dem Begriff der "Mindestversorgung" Stellung.

Die Mindestversorgung muss aufgrund des verfassungsrechtlichen Anspruchs des Ruhestandsbeamten auf Alimentation staatlicherseits so bemessen sein (auch nachprüfbar durch das Bundesverfassungsgericht), dass KEINESFALLS Leistungen nach SGB II oder SGB XII aufstockend hinzukommen können. Sonst wäre die Höhe der Mindestversorgung nämlich nachweislich zu niedrig.
Die Mindestversorgung ist in jedem Fall so bemessen, dass sie deutlich über SGBII- Niveau liegt. Für Ehefrau und Kinder gibt es satte Zuschläge.
Und falls die Ehefrau wg. Krankheit etc. tatsächlich nicht arbeiten kann und so keinen Beitrag zum Haushaltseinkommen leisten kann, könnte man einer reformierten, niedrigeren Mindestversorgung ja höhere Zuschläge leisten.
Es ist doch fast nie der Fall, dass der Beamte eine Familie alleine von der Mindestsicherung ernähren muss. Es ist doch vielmehr so, dass seine Frau ihr Einkommen beisteuert und somit das Haushaltseinkommen meilenweit über dem liegt, was ergänzende Leistungen nach SGBII/SGBXII nötig machen würde.
Nach dem Alimentationsprinzip muss ein Beamter sich UND seine Familie verorgen können. Als aktiver Beamter müssen seine Bezüge so hoch sein, dass er in einem "bescheidenen Wohlstand" leben kann. Letzteres ist eine Definition des Bundesverfassungsgerichts.
Aufgrund dieser juristischen Vorgaben muss die Mindestversorgung so bemessen sein, dass auch ein nicht erwerbstätiger Ehegatte davon leben kann.
Wenn der Ehegatte aber erwerbstätig ist, dann muss dieser aber nicht von der Mindestpension leben können. Arbeitet der Ehegatte nicht, wäre die Höhe der Mindestpension ja einigermaßen nachvollziehbar. Aber so?
Ein Beispel aus dem SGB II-Bereich:

Ehepaar mit Mietwohnung 330 Euro Kaltmiete, 80 Euro Nebenkosten, 100 Euro Heizkosten
Regelbedarf sind dann 706 Euro plus 510 Euro Kosten der Unterkunft und Heizung

Summe 1216 Euro, hierzu kommt eine kostenfreie Krankenversicherung

Die derzeitige Mindestversorgung beträgt für Verheiratete
1577,55 Euro
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile

Hiervon muss eine private Krankenversicherung für zwei Personen bezahlt werden..........
Falls die zweiköpfige Beamtenfamilie nur von der Mindestversorgung leben müsste - ok.
Aber das ist ja fast nie der Fall.
Übrigens hat der Beamte noch die Möglichkeit, mit einem 450- Euro Job dazuzuverdienen. Der Hartzer kann anrechnungsfrei nur 100 Euro dazuverdienen.

Zum Thema Mindestversorgung und ALG II:

http://www.arbeitsagentur.de/web/conten ... /index.htm

Und es werden hier Äpfel mit Birnen verglichen oder ist das ALG2 nun auf einmal mit der Erwerbsminderungsrente nach SGB vergleichbar???

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... faelle.pdf

siehe da, der Zuverdienst, der nicht angerechnet wird beträgt 450 Euro.....

Gruß


Danke für die Aufmerksamkeit...

Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Verfasst: 4. Jul 2014, 08:44
von Klaus
Michael1990 hat geschrieben:
J.Preston hat geschrieben:Hallo mehus,



J.Preston
Lol, erm nein, nicht ganz.
Wenn man von der Mindestpension von 1500 euro Steuern und PKV abzieht (nur 30%!) dürften da mindestens 1250 euro netto übrig bleiben. + 450 euro Nebenverdienst.

Hartz IV:
391 € Regelleistung
+380 € für Kaltmiete (unterscheidet nicht nach jeweiligem Mietspiegel)
+ca. 50 € Heizkosten
+140€ Kranken- und Pflegeversicherung
=961 €

Also deutlich weniger als die Mindestpension. Und bei der Mindestpension erfolgt keine Anrechnung von eigenem Vermögen wie bei H4.
Ach so, btw. Sterbegeld gibt es bei nicht- Beamten seit 10 Jahren nicht mehr.
Kommt drauf an, welches Bundesland. In Berlin ist die Mindestpension deutlich niedriger als 1.500 Euro. So locker mal + 450 Euro Nebenverdienst rechnen, ist ja schon mutig. Wenn man wegen Krankheit in den Ruhestand versetzt werden muss...

Dann hast Du bei dem Beamten die Miete vergessen. Die muss er nämlich selber zahlen. Und schon sind wir auf Harzt IV- Niveau. Kein Privileg. Das bekommt hier Jeder, egal ob gearbeitet oder nicht.

Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Verfasst: 4. Jul 2014, 09:46
von wesermeister
Warum füttert ihr den Troll weiter?
Lasst den Unwissenden doch einfach seine falschen Ansichten posten.
Neidisch sein muss er auch nicht, in Niedersachsen "arbeiten" die meisten Tarifbeschäftigten noch 38 Stunden und kassieren volles "Weihnachtsgeld"..von der höheren Schichtdienstzulage oder DzuZ mal ganz abgesehen.
Und das sind, zumindest in meinen Bereich, für mich überbezahlte HiWi´s...keinen Vorbereitungsdienst, nur einen Crashkurs und dann wie hier den den Oberlehrer spielen (mal ganz pauschal gesagt).

Bevor man andere verurteilt sollte man sich lieber selber mal an die eigene Nase fassen und das bestimmte Sachen, wie die Mindestversorgung, hier öfter diskutiert wird liegt in der Natur der Sache, dass eben viele Behörden den "erkrankten" Kollegen lieber nach Hause schicken als eine aufwendige Wiedereingliederung zu starten..Eigenbudgetierung heißt das Zauberwort!
Zumal viele Behörden sowieso angeblich personell überbesetzt sind, weil unwissende Theoretiker das Beschäftigungsvolumen anhand von völlig praxisfremden Parametern berechnen.

Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Verfasst: 4. Jul 2014, 10:10
von tiefenseer
Um mal von den fiktiven Zahlen weg zu kommen, hier ein "Paradebeispiel" wie es um die Pension eines(r) Zwangspensionierten bestellt ist.
Diese Zahlen hat mir eine gute Freundin, die vor einigen Jahren vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurde, zur Verfügung gestellt.
Sie lebt allein und ist nicht verwitwet.

Brutto 1469,00 Euro
Netto 1289,00 Euro
PKV -212,00 Euro
Miete -525,00 Euro
Strom -48,00 Euro
GEZ -18,00 Euro

Rest: 468,00 Euro

Hinzu kommen Kosten für Haftplicht-, Hausrat-, Kfz-Versicherung.
Da sich regelmäßige Therapie-Termine wahr zu nehmen hat, kommen Eigenanteile von durchschnittlich 30 bis 50 Euro monatlich hinzu.

Einen Nebenverdienst, den sie ausüben könnte, beschränkt sich laut Versorgungsfestsetzungsbescheid auf 325,00 Euro (ich frage mich gerade woher die Zahl 450 Euro immer wieder kommt?). Was übrigens identisch mit meinem Bescheid ist.
Ihre gesundheitlichen Einschränkungen sind jedoch so umfangreich, dass eine Nebentätigkeit (die ihr sicherlich finanziell sehr hilfreich wäre) für sie überhaupt nicht in Frage kommt.

Stellt man den Restbetrag gegen die Regelleistungen eines HarzIV-Empfänger ist das eine verbale Ohrfeige für sie.
Sie hat mehr als 30 Jahre ihre Person in den Dienst der Gesellschaft (in zwei Systemen) gestellt. Ist unverschuldet in mehrere Dienstunfälle (deren Langzeitfolgen man nicht anerkannt hat) geraten und wurde dann abserviert, weil sie nicht mehr funktionierte.

Wer da von einer Besserstellung eines Beamten spricht, der lebt in Fantasia-Land.

Und - die Versorgung eines HarzIV Empfängers als Messlatte zu nehmen es mit den Versorgungsbezügen eines Beamten ggü. zu stellen halte ich denn doch als zweifelhaft und meiner Meinung nach als verfehlt. Das bezieht sich natürlich nicht nur auf den Beamten sondern für jeden anderen ausgeübten Beruf.
Letztlich wird der HarzIV-Empfänger von den Abgaben versorgt, die JEDER Erwerbstätige erwirtschaftet.

Re: Zusammensetzung der 5 Jahresfrist

Verfasst: 4. Jul 2014, 10:15
von sdh1807
ich beende Diskussionen über die Privilegien von Beamten gern mit:

Nach Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes hat jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern.
Hättest du in der Schule besser aufgepasst, hättest du auch Beamter werden können.