Hallo MK70,
vielen Dank für die Bestätigung - natürlich muss ich bis zum Schluss den Nachweis bringen, dass ich nicht arbeiten kann...schon mehrfach habe ich ja geschrieben, dass der Beamte seine Arbeitspflicht erfüllen muss - so wie jeder andere Arbeitnehmer auch.
Vergleich ist das auch mit einer fristgerechten Kündigung des Arbeitgeber - hier will der AG mich ja auch "loswerden", aber ich muss bis zum letzten verdammten Arbeitstag auf der Arbeit erscheinen. Wenn ich krank bin, dann muss halt eine AU-Bescheinigung vom Arzt ausgestellt werden.
Alles andere ist auch falsch und rechtlich gesehen sehr zweifelhaft...
Ob jetzt die Dienststelle hier etwas unternimmt oder nicht, wenn ich keine AU bei einer DDU vorlege, ist ein reines Glücksspiel. Denn woher weiß ich, was die Dienststelle will oder nicht. Und auf irgendwelche zweifelhaften Aussagen von Mitarbeitern bei HBS würde ich mich nicht verlassen.
Und die Begründung, dass demnächst der Hinweis für die nicht vorzulegende AU bei einer DDU im Ankündigungsschreiben steht, ist doch auch ein Beweis dafür, dass eben bis dahin der Nachweis durch den Beamten geführt werden muss.
Wenn ihr ein Ticket bei HBS einreicht und dort kommt die (nachweisliche und schriftliche) Antwort, dass keine AU-Bescheinigung vorgelegt werden muss, dann hat man die Rechtssicherheit.
Aber so lange die Hotline aber mitteilt, "darüber kann ich ihnen keine Auskunft geben...", würde ich persönlich eine AU-Bescheinigung in diesem beschriebenen Falle vorlegen.
Rotzfrech finde ich auch den Hinweis von dibedupp, dass man bei der Hotline nicht alles wissen kann, weil die Fälle so vielfältig sind. Die Hotline besteht doch nicht nur aus der Front sondern auch aus Fachkräften, dann muss man halt den Vorgang weiter geben...
Aber das ist mal wieder typisch für so ein CallCenter bei der Telekom...hier meinen einige viel zu wissen, aber dabei kennen sie sich noch nicht einmal in den einfachsten Themen aus und wollen hier rechtssichere Auskünfte erteilen - wenn es nicht zum Heulen wäre, würde ich einfach mal laut lachen !
