Genau das hier meine ich:
Genauer Wortlaut in meiner Anhörung:Kater-Mikesch hat geschrieben:Wenn ein Gutachten (also vom Amtsarzt) wie im Fall des Fragestellers eine Dienstfähigkeit ausschließt, dann kann dieser nicht mit der Möglichkeit bzw. der Forderung kommen, dass vorher ein BEM durchgeführt werden muss...
"..... Ich gebe Ihnen gemäß § 47 Abs. 2 BBG hiermit Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats zu den für die Entscheidung - Versetzung in den Ruhestand - erheblichen Tatsachen schriftlich zu äußern. Mein an Sie gerichtetes Angebot zur Durchführung eines Präventionsgespräches im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements besteht weiterhin..."
Hintergrund: ich habe das Gespräch im Rahmen BEM nie abgelehnt, sondern immer ausgesetzt, wegen DU, weil ich mich nicht dazu "in der Lage" fühlte. Der Amtsarzt hatte entschieden, frühste erneute Untersuchung in 2 Jahren.... --> nach dem Gutachten erfolgte erst das Gespräch im Rahmen BEM, dann nochmal Amtsarzt, weil man die Entscheidung nicht allein treffen wollte, wegen ggf. erfolgender Schadensersatzansprüche. Durch Amtsarzt wurde Gutachten geändert, nachdem nochmals untersucht wurde, weil es neue Tatsachen gab.

Geschrieben hab ich dies eigentlich eher, damit man auch hier sehen kann, das es anders geht/gehen kann und auch im Rahmen der Anhörung noch einiges möglich sein kann.
Dass das BEM keine Voraussetzung für die Zurruhesetzung ist, war ja auch kein Thema, zumindest von mir nicht, aber vielleicht kam es so rüber.
Bei mir waren es halt die von mir beschriebenen Gesamtumstände und inwiefern wie was gut geht, wird die Zeit bringen

Ich würde auch nichts ungenutzt lassen, allerdings sollte man schon wissen oder die Kraft haben, es auch umsetzen zu wollen/können, zumindest den ernsthaften Versuch wagen.Kater-Mikesch hat geschrieben:Fakt ist, dass jeder Betroffenen nach einer Krankheit von 42 Tagen innerhalb eines Jahres ein BEM fordern kann, so wie es im SGB § 84 Abs. 2 steht - darauf kann man sich im Zweifelsfall berufen...
Wie schon vorab geschrieben, dürfte das aber bezüglich des TE etwas anders gelagert sein.
Was ich nicht gut finde, ist der Umstand, nach einer Lösung zu suchen, wie man noch länger die DDU umgehen kann, mit dem Wissen, dass man aber nicht arbeiten kann..../mehr kann, zumindest zum aktuellen Zeitpunkt nicht.
LG Gerda