Wurde bei der Gemeinde für diese Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet ?markush hat geschrieben:Also nur um das klarzustellen - wir beziehen natürlich kein regelmäßiges Einkommen. Wir werden auf Hochzeiten, Firmenfeiern, Shopping-Nights etc. gebucht - immer mit wechselnden Auftraggebern. Wir machen dasselbe wie ein Künstler, der einen freien Beruf angemeldet hat, nur eben als GbR.
Wenn ja, ist die Nebentätigkeit genehmigungspflichtig.
Wenn die künstlerische Tätigkeit ohne Gewerbeanmeldung übers Finanzamt abgerechnet wird,
ist sie genehmigungsfrei.
Weitere Informationen findet man hier: http://www.magdeburg.ihk.de/recht/Gewer ... Beruf.html
Gruß vom Steinbock