Lukrative Nebentätigkeit als Künstler/GbR genehmigungsfrei?

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Steinbock
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Re: Lukrative Nebentätigkeit als Künstler/GbR genehmigungsfr

Beitrag von Steinbock »

markush hat geschrieben:Also nur um das klarzustellen - wir beziehen natürlich kein regelmäßiges Einkommen. Wir werden auf Hochzeiten, Firmenfeiern, Shopping-Nights etc. gebucht - immer mit wechselnden Auftraggebern. Wir machen dasselbe wie ein Künstler, der einen freien Beruf angemeldet hat, nur eben als GbR.
Wurde bei der Gemeinde für diese Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet ?
Wenn ja, ist die Nebentätigkeit genehmigungspflichtig.

Wenn die künstlerische Tätigkeit ohne Gewerbeanmeldung übers Finanzamt abgerechnet wird,
ist sie genehmigungsfrei.

Weitere Informationen findet man hier: http://www.magdeburg.ihk.de/recht/Gewer ... Beruf.html

Gruß vom Steinbock
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