Seite 2 von 2
Re: Beihilfestelle BADV (ehem. WBV) Stuttgart
Verfasst: 22. Sep 2013, 12:11
von Rechtlerin
Das würde ja heißen, dass hier ein Benachteiligung für die bestehen würde, die z. B. Rechnungen mit einem Gesamtbetrag
unter 1000,- € hätten...
Das wäre dann eine Benachteiligung im Sinne des AGG - das kann ich mir nicht vorstellen...
@ Blue Ice Ultrag:
Bevor du dich bei Gerda Schwäbel ausweinen gehst und du mal wieder geballten Unsinn erzählst, informiere die lieber mal bei den
BADV´n vor Ort...aber ich glaube langsam dass du Kontakt bei der Telekom, Post, Bund, Gemeinde, Krankenkassen und was noch
alles für Kontakte hast.
Dir glaubt hier im Forum sowieso keiner mehr !!!
Re: Beihilfestelle BADV (ehem. WBV) Stuttgart
Verfasst: 22. Sep 2013, 16:40
von Gerda Schwäbel
Rechtlerin hat geschrieben:Das würde ja heißen, dass hier ein Benachteiligung für die bestehen würde, die z. B. Rechnungen mit einem Gesamtbetrag
unter 1000,- € hätten...
Das wäre dann eine Benachteiligung im Sinne des AGG - das kann ich mir nicht vorstellen...
Bitte helfen Sie mir!
Ist das dann eine Benachteiligung aus Gründen
- der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft,
- des Geschlechts,
- der Religion oder Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- des Alters oder
- der sexuellen Identität?
Oder kennen Sie ein anderes Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz als dieses hier?
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Re: Beihilfestelle BADV (ehem. WBV) Stuttgart
Verfasst: 22. Sep 2013, 16:49
von Carrington
Rechtlerin hat geschrieben:Das würde ja heißen, dass hier ein Benachteiligung für die bestehen würde, die z. B. Rechnungen mit einem Gesamtbetrag
unter 1000,- € hätten...
Das wäre dann eine Benachteiligung im Sinne des AGG - das kann ich mir nicht vorstellen...
Komm' mal wieder auf den Teppich. Das AGG wurde zur Bekämpfung von Diskriminierung verabschiedet. Nicht für so einen Quatsch. Du weißt doch gar nicht, was richtige Diskriminierung ist.
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Markier' mal die Stelle, wo verwöhnte Beamte, die sich ungerecht behandelt fühlen, erwähnt werden.
Es ist eine Beleidigung für Menschen, die wirklich darunter leiden. Beruf dich doch gleich auf Artikel 1 GG. Wennschon, dennschon.
Re: Beihilfestelle BADV (ehem. WBV) Stuttgart
Verfasst: 24. Sep 2013, 18:39
von neue71
Hallo,
bei mir sind auch etliche Anträge offen,die von Anfang Juli werden jetzt bearbeitet (WBV Süd). .Bei einem Telefonat wurde mir mitgeteilt,dass die Rechnungen über 2500 Euro schneller bearbeitet werden ca.4 Wochen,die unter 1000,wovon ich bestimmt 7 Stück laufen habe, dauern länger weil zuerst das liegengebliebene abgearbeitet werden muss.Ich habe bereits ein paar Abschlagszahlungen erhalten,aber das ist nur ein geringer Teil von dem was noch offen ist.Ich habe den Fehler gemacht,mehrmals monatlich Rechnungen einzureichen,alle zwischen 300-1500 Euro.In Zukunft wird gesammelt und nur noch einmal monatlich eingereicht,in der Hoffnung dass es schneller geht.
Re: Beihilfestelle BADV (ehem. WBV) Stuttgart
Verfasst: 26. Sep 2013, 21:05
von arme Sau
Mal so nebenbei
und O T 8)
Ich habe Anfang Juli einen Antrag auf Versorgungsauskunft (§ 49 Abs. 10 DNeuG) gestellt. Steht übrigens jedem Beamten, einmal jährlich, zu!
Heute, ende September, habe ich noch immer keine Auskunft erhalten (...wegen der hohen Antragsflut ... verzögert sich die Bearbeitung ...).
Wenn das so weitergeht, kann ich bald den nächsten Antrag stellen
Re: Beihilfestelle BADV (ehem. WBV) Stuttgart
Verfasst: 28. Sep 2013, 08:01
von Blue Ice Ultra
Rechtlerin hat geschrieben:Das würde ja heißen, dass hier ein Benachteiligung für die bestehen würde, die z. B. Rechnungen mit einem Gesamtbetrag
unter 1000,- € hätten...
Das wäre dann eine Benachteiligung im Sinne des AGG - das kann ich mir nicht vorstellen...
@ Blue Ice Ultrag:
Bevor du dich bei Gerda Schwäbel ausweinen gehst und du mal wieder geballten Unsinn erzählst, informiere die lieber mal bei den
BADV´n vor Ort...aber ich glaube langsam dass du Kontakt bei der Telekom, Post, Bund, Gemeinde, Krankenkassen und was noch
alles für Kontakte hast.
Dir glaubt hier im Forum sowieso keiner mehr !!!
Ob Sie es glauben oder nicht: Ich arbeite in einem der größen Sozialämter Deutschlands im Bereich Eingliederungshilfe für Behinderte. Dummerweise bekommen auch Beamte behinderte Kinder die dann manchmal in Heimen untergebracht werden. Monatliche Kosten ab 2.500 € sind da die Regel, wenn ich dann Bh-Anträge stelle mache ich dabei regelmäßig Aufwendungen von 15.000 € und mehr geltend. Komischerweise scheint dies regelmäßig ein Grund für die Beihilfestellen zu sein diese Bh-Anträge bevorzugt zu bearbeiten.
Abschließend: Glauben können Sie in der Kirche. Wenn Sie meinen das ich Unsinn erzähle widerlegen Sie einfach meine Beiträge. Außer pubertären Gehabe und substanzlosen und eher banalen Beiträgen habe ich hier bisher kaum was von Ihnen gelesen.
P.S.: Ihnen sollte eigentlich klar sein, dass das AGG hier nicht greift.
Re: Beihilfestelle BADV (ehem. WBV) Stuttgart
Verfasst: 11. Okt 2013, 15:59
von FranzF
Hallo
mein Antrag vom 13.07.2003 wurde am 07.10.2013 Beschieden mit dem Hinweis "Ihr Behilfeantrag wurrde in Rahmen eines vereinfachten Verfahren zur Verkürzung der Bearbeitszeiten abgerechnet. Bitte beachte Sie, dass hieraus keine Ansprüche für die Abrechnung weitere Behilfeanträge entstehen oder hergeleitet werden können."
Das schläg dem Fass den Boden aus, 84 Tage und dann der Satz "....zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten..." Welches Verfahren? welche Verkürzung?
Gruß
Re: Beihilfestelle BADV (ehem. WBV) Stuttgart
Verfasst: 12. Okt 2013, 21:10
von Ruheständler
FranzF hat geschrieben:...zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten..." Welches Verfahren? welche Verkürzung?
das habe ich mich auch gefragt, bei mir ist es das BADV Düsseldorf Antrag vom 14.09.13 Bescheid schon vom 27.09.13 ich weiß das bei den Beihilfestellen ein neues Abrechnungsverfahren eingeführt worden ist bzw. gerade im Umbruch altes / neues Verfahren ist , deshalb vielleicht die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten, ich finde der Dienstherr sollte für seine Schäfchen im Ruhestand ein bisschen mehr Information locker machen ,zumal die Führsorgepflicht dieses meines Erachtens gebietet.
JETZT: GROßES LOB NACH Stuttgart
Verfasst: 6. Dez 2013, 21:47
von kofi0712
Als Initiator dieser Diskussion muß ich jetzt doch auch mal etwas positives schreiben:
Vielleicht hat sich nach der Umstellung DOCH etwas getan.
Nach 16 Tagen hab ich meinen Beihilfebescheid und das Geld ist auf dem Konto.
Nachdem ich mich hier an selber Stelle vor einigen Monaten über eine Bearbeitungszeit von mehr als einem viertel Jahr beschwert habe, freue ich mich natürlich jetzt besonders, diese Zeilen hier schreiben zu können
