Re: Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwa
Verfasst: 20. Mai 2013, 19:43
....also schnelle Antwort für Euch beide...zwinker:
Der Disziplinarführer der Gegenseite wurde von mir verständigt. Ich habe die Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsideten versandt. Eine Kollegin meinte jedoch nach zwei Wochen - bis dato hatte ich noch keine Nachricht über den Eingang - ich solle doch beim Disziplinarführer mal nachfragen. Habe ich getan, der wiederum hatte noch nichts...naja, dann habe ich ihn die Dienstaufsichtsbeschwerde per mail zukommen lassen. Am nächsten Tag habe ich Ihn kontaktiert, meine Beschwerde an den P wurde registriert. Letzte Woche habe ich nun erfahren ( schiftlich aus Berlin ), dass die genannten Beamten zur Stellungnahme aufgefordert wurden, ich solle mich etwas gedulden...
Ein Eingang meiner Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft B. liegt mir noch nicht vor. Ermittlungen werden dann geführt, wenn die StA ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat... gehe aber davon aus, dass aufgrund der vorliegenden Beweise dies geschehen wird...
Mhh, habe ich noch was vergessen...???
Der Klinikaufenthalt wurde dadurch erwirkt, dass mich mein Facharzt dorthin eingewiesen hat. Die Kosten sollten von der Dienstunfallfürsorge übernommen werden, da nach 4 Wochen die KV ( die zahlt im Jahr nur 4 Wochen ) die weiteren Kosten ablehnte... ---obwohl das von mehreren Fachärzten in dem Klinikbericht hingewiesen wurde, dass mein Klinikaufenthalt unbedingt fortgesetzt werden muss, verweigerte die Dienstunfallfürsorge die Kostenübernahme !
Hinzu kommt, dass die Dienstunfallfürsorge von dieser Klinik ein Gutachten über mich anforderte. Der Chefarzt und seine Fachärzte bestätigten kausalen Zusammenhang meiner Erkrankung zum Ereignis Dienstunfall. Die Dienstunfallfürsorge bewertete das von ihr beauftragte Gutachten jedoch nicht !!! --- da es negatv für die Verwaltung ausfiel !!!
Die Amtsärztin wurde nicht von der Dienstunfallfürsorge beauftragt, sondern von meiner alten Dienststelle !
Die mich dann auch in den vorzeitigen Ruhestand schickte... Das Gutachten der Amtsärztin wurde aber seitens der Dienstunfallfürsorge nicht in die Bewertung "Dienstunfallgeschehen" mit einbezogen, der SB lehnte dies ab !
....aber es ist schon richtig... auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand.... mal sehen wie das Verfahren vor dem VG B. entschieden wird....
Viele Grüße
Euere Walküre
Der Disziplinarführer der Gegenseite wurde von mir verständigt. Ich habe die Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsideten versandt. Eine Kollegin meinte jedoch nach zwei Wochen - bis dato hatte ich noch keine Nachricht über den Eingang - ich solle doch beim Disziplinarführer mal nachfragen. Habe ich getan, der wiederum hatte noch nichts...naja, dann habe ich ihn die Dienstaufsichtsbeschwerde per mail zukommen lassen. Am nächsten Tag habe ich Ihn kontaktiert, meine Beschwerde an den P wurde registriert. Letzte Woche habe ich nun erfahren ( schiftlich aus Berlin ), dass die genannten Beamten zur Stellungnahme aufgefordert wurden, ich solle mich etwas gedulden...
Ein Eingang meiner Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft B. liegt mir noch nicht vor. Ermittlungen werden dann geführt, wenn die StA ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat... gehe aber davon aus, dass aufgrund der vorliegenden Beweise dies geschehen wird...
Mhh, habe ich noch was vergessen...???
Der Klinikaufenthalt wurde dadurch erwirkt, dass mich mein Facharzt dorthin eingewiesen hat. Die Kosten sollten von der Dienstunfallfürsorge übernommen werden, da nach 4 Wochen die KV ( die zahlt im Jahr nur 4 Wochen ) die weiteren Kosten ablehnte... ---obwohl das von mehreren Fachärzten in dem Klinikbericht hingewiesen wurde, dass mein Klinikaufenthalt unbedingt fortgesetzt werden muss, verweigerte die Dienstunfallfürsorge die Kostenübernahme !
Hinzu kommt, dass die Dienstunfallfürsorge von dieser Klinik ein Gutachten über mich anforderte. Der Chefarzt und seine Fachärzte bestätigten kausalen Zusammenhang meiner Erkrankung zum Ereignis Dienstunfall. Die Dienstunfallfürsorge bewertete das von ihr beauftragte Gutachten jedoch nicht !!! --- da es negatv für die Verwaltung ausfiel !!!
Die Amtsärztin wurde nicht von der Dienstunfallfürsorge beauftragt, sondern von meiner alten Dienststelle !
Die mich dann auch in den vorzeitigen Ruhestand schickte... Das Gutachten der Amtsärztin wurde aber seitens der Dienstunfallfürsorge nicht in die Bewertung "Dienstunfallgeschehen" mit einbezogen, der SB lehnte dies ab !
....aber es ist schon richtig... auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand.... mal sehen wie das Verfahren vor dem VG B. entschieden wird....
Viele Grüße
Euere Walküre