Mindestrente bei Dienstunfähigkeit

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Anja80

Re: Mindestrente bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Anja80 »

Erstmal lieben Dank für die Antworten.
Wie läuft es bei der Mindestpension und der Krankenkasse? Ist man dann immer noch 50% zu 50%? Oder sind es dann bei der Beihilfe 70%?
Bei mir auf Arbeit sagten sie, dass es nicht der Amtsarzt überprüft sondern irgendeine andere höhere Behörde? Mhhh, aber überall wo ich nachgelesen habe, steht Amtsarzt. Nur kann er das einfach so entscheiden ohne Unterlagen von anderen (meinen) Ärzten?
Viele Grüße.
kreisverkehr
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Re: Mindestrente bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von kreisverkehr »

Der Anteil der Beihilfe erhöht sich auf 70%, der Anteil der PKV erniedrigt sich. D. h. dein monatlich zu entrichtenter Beitrag für die PKV verbilligt sich (bis er von den "Anpassungen" der PKV sehr schnell wieder auf der alten Beitragshöhe ist :-) ).

I. d. R. prüft der Amtsarzt auf Dienstunfähigkeit, die Entscheidung liegt aber beim Dienstherrn. Dieser richtet sich aber i. d. R. nach dem Votum des Amtsarztes.

Eine "höhere" Dienststelle die eine Dienstunfähigkeit zur Überprüfung vorgelegt bekommt ist mir nicht bekannt.
In Zweifelsfällen, wenn der Amtsarzt ggf. kein substantiiertes Gutachten abgeben kann oder der Dienstherr die amtsärztlichen/privatärztlichen Atteste anzweifelt, wäre es denkbar dass ein Dritter zum Gutachter bestellt wird.
Dies sollte aber eher die Ausnahme sein.
Anja80

Re: Mindestrente bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Anja80 »

Erledigt*danke für Eure Hilfe*
Zuletzt geändert von Anja80 am 24. Feb 2013, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.
kreisverkehr
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Re: Mindestrente bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von kreisverkehr »

Der Amtsarzt trifft auf Grundlage deiner Anamnese, der privatärztlichen Atteste und dem Eindruck, den er von dir während der Untersuchung medizinischerseits gewinnt eine Entscheidung.
I. d. R. wägt er diese aber auch mit deiner Selbsteinschätzung (aufgrund deiner Erkrankung, deiner Therapien zur Gesundung, deiner eigenen Prognose bez. der Arbeitsfähigkeit) ab. :idea:

Ein kleines Auto mit großem Innen- und Kofferaum muß erst noch erfunden werden.
(zum Punkt Kontostand vs. Gesundung)
Vermutlich ist der "Zwiespalt" jedem bekannt, dem diese Situation (aus unterschiedlichsten Gründen) bevorstand.

Wünsche kann man zu Weihnachten äußern und auf Entsprechung hoffen oder aber sein Schicksal in die eigene Hand nehmen.
(zum Punkt: "ich hätte gern einen")

Die Möglichkeit zurück zu "dürfen" schätzt man eher als gering ein. Es gibt aber auch Beamte, die das a) wollten und b) konnten oder c) gerichtlich durchgesetzt haben.

Wenn der Amtsarzt "nur" Allgemeinmediziner ist und sich ein substantiiertes Gutachten nicht zutraut, wird er sich von qualifizierter Seite ("Drittem") Hilfe holen.

Warum solltest du selbst einen Antrag auf Dienstunfähigkeit stellen wollen?
Zuletzt geändert von kreisverkehr am 24. Feb 2013, 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
schäferhund
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Re: Mindestrente bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von schäferhund »

Anja80 hat geschrieben:Der Amtsarzt selbst ist doch nur Allgemeinmediziner. Wie kann er allein über die Zukunft entscheiden?
Er kann zwar Facharzt für Allgemeinmedizin sein, muss es aber nicht unbedingt. Der AA kann jederzeit einen Fachkollegen um Hilfe bitten, sollte er mit seinen Kenntnissen überfordert sein.
Anja80 hat geschrieben:Ich hoffe ich nerve Euch nicht mit meinem Problemen und dem Zwiespalt.
Nein, für solche Fälle ist ja das Forum doch da. :D

werde wieder gesund !
Anja80

Re: Mindestrente bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Anja80 »

Erledigt - danke für Eure Hilfe.
Zuletzt geändert von Anja80 am 25. Feb 2013, 16:01, insgesamt 1-mal geändert.
kreisverkehr
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Re: Mindestrente bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von kreisverkehr »

Was willst du denn absichern?
Anja80

Re: Mindestrente bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Anja80 »

Erledigt - danke für Eure Hilfe.
Zuletzt geändert von Anja80 am 25. Feb 2013, 16:02, insgesamt 1-mal geändert.
kreisverkehr
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Re: Mindestrente bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von kreisverkehr »

Eine Absicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit auf Grundlage des Krankheitsbildes was dich in diese Situation gebracht hat, ist m.E. nicht möglich.

Sollte eine andere als die jetzt festgestellte Krankheit dich zu einem anderen, späteren Zeitpunkt in die Dienstunfähigkeit führen, wäre dies möglicherweise noch absicherbar. Da du aber nicht weißt, ob du zukünftig eine solche Krankheit entwickeln wirst, ist dies Spekulation. Zusätzlich erscheint es noch zweifelhaft, ob dich eine Versicherung bei dem jetztigen Krankheitsverlauf überhaupt noch versichern würde.

Aus dem 400-Euro-Job ist ein 450-Euro-Job geworden. Die Abzüge sind minimal. Außerdem gibt es ja beruflich auch noch andere Perspektiven.

Aber das sind doch alles noch ungelegte Eier. Der Amtsarzt wird dich bei Erstvorstellung (?) wahrscheinlich nicht in die Dienstunfähigkeit schicken.
Anja80

Re: Mindestrente bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Anja80 »

Erledigt*danke für Eure Hilfe*
Zuletzt geändert von Anja80 am 24. Feb 2013, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.
kreisverkehr
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Re: Mindestrente bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von kreisverkehr »

Hat man dir denn schon ein BEM Gespräch angeboten?
Hierbei könnte ggf. erörtert werden, ob Umstände die im Arbeitsplatz begründet wären und deine Krankheit verursachen oder begünstigen oder einer Genesung im Wege stünden, zu deinen Gunsten verändert werden.

Dieses Gespräch ist bei einer solch langen Krankenphase zwingend für den Dienstherrn vorgeschrieben. Wenn er es nicht von sich aus anbietet, kannst du es einfordern.

Ggf. macht dies Sinn (ggf. weil du über deinen Arbeitsplatz und deine Krankheit keine Angaben machst und auch nicht machen musst).
Darüber hinaus könnte man ja noch über eine Umsetzung nachdenken (auch wieder abhängig von Krankheit und Prognose).

Wenn es aber schon klar ist, dass du Ende des jahres wieder in ein Krankenhaus musst, ja, wie da der Amtsarzt wohl entscheiden wird? Keine Ahnung.
Anja80

Re: Mindestrente bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Anja80 »

Das Gespräch mit dem Personalamt hatte ich schon und dort auch mitgeteilt, dass ich Ende des Jahres wieder gehen muss, um gerade die Genesung voranzutreiben. Ich hatte auch einige Sachen mitgeteilt, die man arbeitsmässig verändern könnte, aber ob da was passiert? Keine Ahnung.
Anja80

Re: Mindestrente bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Anja80 »

Erledigt, danke für Eure Hilfe...:-)
Gerda
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Re: Mindestrente bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Gerda »

Anja80 hat geschrieben:Erledigt, danke für Eure Hilfe...:-)
ah, interessant, so werden die Beiträge also editiert..... schade, der Thread könnte ja nunmehr in die Mülltonne, oder?

Gerda
tollpatschkoenigin
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Re: Mindestrente bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von tollpatschkoenigin »

Ich finde das editieren hier auch blöd. Man kann nicht mehr verfolgen was hier eigentlich gefragt worden ist. Auch als Hilfe für Leute mit einem ähnlichen Problem ist sowas immer gut.. Sschade..
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