Hallo,
natürlich muss sich ein Beamter den betrieblichen Regelungen unterwerfen - das liegt doch im Sinne des Erfinders...
Eine betriebliche Regelung gilt für den Betrieb/Org.-Einheit und nicht für den Beamten oder Angestellten...
Z. B. wenn es eine betriebliche Regelung für den Abbau von Überstunden geht (man erinnere sich an grüne, gelb und rote Phasen), dann
muss sich der Beamten natürlich genauso wie der Ang. daran halten...
Es gibt ja jede Menge Beispiele für Betriebsvereinbarungen - und das sind betriebliche Regelungen -, daher weiß ich jetzt nicht, wie einer darauf kommen kann, dass die für Beamte ausgeschlossen sein sollten...
Noch ein Beispiel:
Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit - diesen können natürlich auch Beamte diese Möglichkeit...
Merke:
Der Beamte ist kein Exot - auch wenn viele in dafür halten...
