Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

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egyptwoman
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Beitrag von egyptwoman »

wirtschaft_frei hat geschrieben:Sie als Sklavin haben doch ein auskömmliches Leben in der Sonne, ganz ohne Arbeit und Stress, oder?
Gebe dir gerne meine Krankheit ab, damit ich wieder arbeiten könnte, den mein Job hat mir wirklich Spaß gemacht. Deiner Meinung nach hätte ich wohl solange weitermachen sollen bis sie mich auf lebzeit in die geschlossene Eingewiesen hätten oder meine Gesundheit so ruiniert gewesen wäre das ich zeit meines Lebens von schweren Psychopharmaka abhängig wäre? Ich kann dir gerne sagen warum ich meinen aus gesundheitl. Gründen frühen Ruhestand in der Sonne "genieße", weil es nämlich für meine Gesundheit gut ist.
Aber ist auch egal, du hast deine vorgefertigte Meinung das Beamte wie bei der Mehrheit der Leute überflüssig sind und daran wird sich wohl auch nix ändern.
Wie arme Sau schon geschrieben hat, wünsche dir das du niemals das Gesetz brauchst oder zb. die Polizei. Wenn man schaut wieviel Stellen da in den letzten Jahren abgebaut wurden und schon schimpfen die Leute das die Polizei nie da ist wenn man sie braucht. Und so sieht es in vielen Bereichen aus. Vielleicht googlest du mal wie viele Stellen im Beamtenapparat in den letzten Jahren/Jahrzehnten abgebaut wurden und so wie @ Zolltrottel schon geschrieben hat, einerseits will man den Beamtenapparat "verschlanken" und die Leute wollen weniger Beamte, aber gleichzeitig sollen die Anträge weiterhin genauso schnell von den noch verbliebenen erledigt werden und wenn nicht wird wieder auf die "faulen" Beamten geschimpft die den ganzen Tag nur Kaffeetrinken und nix tun. Mehr als arbeiten geht nicht und falls es noch nicht angekommen ist: wir sind keine Hochleistungsmaschinen die ständig unter Strom stehen, irgendwann ist man ausgebrannt, ausgelaugt und wenn es schon soweit ist das nicht mehr der Urlaub hilft die Energiereserven wieder aufzufüllen ....

egyptwoman
accuracy
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Beitrag von accuracy »

wirtschaft_frei hat geschrieben:Nochmal zum mitschreiben: Es geht um keine Neiddebatte, sondern um die grundsätzliche Frage welche Aufgaben unbedingt von Beamten wahrgenommen werden müssen. Und dort ist es einfach so, dass 80% Ei.Fach keine Beamten sein müssen. Und selbst wenn ich Beamter wäre, würde das meine Meinung in keinster Weise ändern. ....
:?: :?: :?:

Wenn deiner Meinung nach 80 % der Beamten keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, dann gibt doch mal eine paar Beispiele! Aber bitte keine Lehrer, die machen nämlich nicht 80 % des Berufsbeamtentum aus!
Schwapau
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Beitrag von Schwapau »

Ich denke mal, es macht keinen Sinn, sich hier mit wirtschaft_frei über das Beamtentum zu unterhalten - dann kannst du nämlich auch am nächsten Stammtisch die Frage aufwerfen, ob wir zukünftig noch Steuern zahlen sollen/müssen.
Oder ob wir die Bußgelder im Straßenverkehr abschaffen sollen - oder jeder Bürger eine Grundversicherung von 2500,00 Euro erhalten soll.

Ich gehe mal davon aus, dass wirtschaft_frei vom ************* überhaupt nicht versteht, da die Grundlage für eine Diskussion immer die Information ist - und wenn ich mir die Beträge von dieser Person ansehe, glaube ich da fehlt es an einem gewissen Maße an einer Grundvoraussetzung der Information...denn
ohne ************* und nur mit diesem Stammtisch-Gerede, kommt man nicht weit - es sei denn, man ist unter seinesgleichen !

Ich weiß sowieso nicht, warum diese Person hier solche unqualifizierte Beiträge abgeben kann - ich hoffe, dass hier mal zukünfigt ein IQ-Test für die neuen Anmeldungen durchgeführt werden - denn dann hätten wir hier ein Problem weniger...

Trotzdem und vor allen Dingen ein gutes neues Jahr und alles Gute für 2013 an Alle !
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beuys64
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Beitrag von beuys64 »

Hallo + 1 gutes neues 2013 für Euch, Ihr lieben Kollginnen und Kollegen!

Dieser Gruss sei ausdrücklich auch an alle gerichtet, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören!!

Wir sollten uns für das taufrische neue Jahr vornehmen, ALLE mit der Wertschätzung zu begegnen, die wir uns von unseren Gegenüber auch wünschen.

Da sollten wir insbesondere bei wirtschaft_frei keine Ausnahme machen, anstatt ihm mangelnden Intellekt zu unterstellen, wir möchten doch auch nicht so behandelt werden, oder?

Wir sollten die Stärke besitzen, Kritik auch zu ertragen, wenn uns keine stichhaltigen Argumente einfallen.

Fakt ist auch die Feststellung, das die Erwartungen an den Serviceleistungen an den Staat in keinem Verhältnis zu dem steht, was man/frau bereit ist, dafür an Steuerleistungen bereitzustellen.

Die Arbeitsbedingungen sind nicht leichter geworden,
ABER:
Laßt Euch mal berichten, wie sich die Bedingungen in der freien Wirtschaft (jeder von uns hat sicher im Familien- oder Bekanntenkreis irgendjemanden, der/die dort tätig sein (müssen)) gerade in den letzten Jahren geändert haben:

Da sollten wir uns (vllt. von EINIGEN haarsträubenden Ausnahmen abgesehen) dezent zufrieden geben, oder nicht??

Und bei aller Kritik: Sollte, was aber in weiter Ferne steht, das Beamtentum wie in der Schweiz abgeschafft werden, sehe ich die Meisten von uns fähig und willens, an anderer Stelle seinen/ ihren Mann/Frau zu stehen, seid also nicht unnötig aufgeregt!

Gruss aus Schleswig-Holstein
Kater-Mikesch
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo zusammen,

von mir auch ein gutes und gesundes 2013

Kritik sollte wenn schon, gezielt und gerechtfertigt sein - das Beamtentum abzuschaffen ist ja nicht Sinn der Debatte - denn ich will z. B. keine private Polizei haben...

Und dass bei den Postnachfolgeunternehmen noch so viele Beamten sind, dafür können diese am wenigsten...und wenn die neuen Besitzer die Beamten rausekeln wollen
und dies nicht schaffen, weil gegen geltende Gesetze verstoßen wird, dann bin ich mal auf die weitere Diskussion gespannt...

Wir können auch das Finanzamt privatisieren - die großen Unternehmen bekommen dann Rabatte und noch mehr Vergünstigungen - das haben Sie sich verdient - siehe
hier z. B. den Vergleich mit den Strompreisen, daran sieht man, was eine Privatisierung anstellt...der kleine Mann bezahlt dann eben mehr...
Aber dann ist Wirtschaft-frei der Erste, der dann wieder nach dem Staat ruft...

Es ist halt wie bei vielen sinnfreien Beiträgen - es wird viel gelabert und es kommt wenig dabei raus - und es kann nicht sein, dass man sich als Beamter alles gefallen lassen
muss - das wäre ja noch schöner...

Ich bin auch der Meinung, dass z. B. Wirtschaft-frei hier überhaupt nicht mitreden kann, weil er davon auch überhaupt keine Ahnung hat...wenn hier mit Begriffen wie Zuweisung,
Abordnung, Diszi oder sonstigen Begriffen geschrieben wird, kann er froh sein, dass er diese nicht miterleben muss...

Mahlzeit
Klaus
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Beitrag von Klaus »

Hoheitliche Aufgaben wie Finanzen, Polizei und Justiz werden selbst in der Schweiz weiterhin von Beamten wahrgenommen.
schäferhund
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Beitrag von schäferhund »

wirtschaft_frei hat geschrieben:Und das es auch ohne einen riesigen bzw. ohne jeglichen Beamtenapparat funktioniert zeigt eindrucksvoll die Schweiz in der vor 10 Jahren per Volksentscheid der Status des Beamtentums abgeschafft worden ist. Dort sind selbst Polizisten in einem Angestelltenverhältnis und von Problemen in Bezug auf Sicherheit und Versorgung habe ich dort noch nie etwas gehört.

....na ja, dann haben wir aber einen "Angestelltenapparat". :D


Sehen wir es doch mal so: Im alltäglichen Arbeitsleben gibt es in den meisten Dienststellen kaum Unterschiede zwischen Bediensteten im Angestelltenverhältnis und verbeamteten Kollegen. Mein langjähriger Vertreter (z. Bsp. bei Urlaub, Krankheit usw.) war Angestellter, hatte fast das gleiche Nettogehalt wie ich und war schon aufgrund seiner langen Amtszugehörigkeit nahezu unkündbar. Seine Rente aus der gesetzl. Rentenversicherung + Zusatzversorgung haben die Höhe einer vergleichbaren Beamtenpension.

Aber: In schweren Krisenzeiten wäre es für für den Staat evtl. von Vorteil, auf Personal zurückgreifen zu können, das in seinen Arbeitnehmerrechten eingeschränkt ist (z. Bsp. Streikverbot, Einschränkung der freien Meinungsäußerung, zeitweise Einschränkung der Entlohnung usw.). Dies wäre dann in solchen Fällen in der Tat das verbeamtete Personal und damit ist auch der Begriff "besonderers Dienst- u. Treueverhältnis" gemeint.

Ansonsten ist das ganze Getue mit "Angesteller bzw. Beamter" nur eine Wortspielerei bzw. eine Frage des Terminus.
maxg
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Beitrag von maxg »

@schäferhund:

Bester Beitrag seit langer Zeit !!!
Kater-Mikesch
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Bitte beim Thema bleiben...hier geht es um folgendes Thema:

Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?


Kann hier mal einer für Ordnung sorgen - aber das ist mal wieder typisch. Da bringt einer wie wirtschaft_frei hier sinnlose und -freie Kommentare ein und
alle stürzen sich drauf...

Bitte bleibt doch einfach beim Thema...

@ wirtschaft_frei:
Mach doch einfach mal ein Thema bei "wirtschaft.de" auf und kotz dich da aus...aber vielleicht will dir überhaupt keiner mehr zuhören, vielleicht bist du ein
seltsamer Genosse der einfach zu arm ist, bei seinesgleichen was vorzubringen - aber vielleicht bist du auch nur ein frustierter Mensch, der keinem Anderen
etwas guten gönnt...vielleicht scheint bei dir auch nie die Sonne...

Gönn den Beamten doch einfach ihr Glück...
arme Sau
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Beitrag von arme Sau »

egyptwoman hat geschrieben: ...........
zb. die Polizei. Wenn man schaut wieviel Stellen da in den letzten Jahren abgebaut wurden und schon schimpfen die Leute das die Polizei nie da ist wenn man sie braucht. ..........


egyptwoman
Ich habe mal bei den Kollegen angerufen weil ein sperriger Gegenstand auf dem Überholstreifen der BAB lag,

Wer ging ran ? ? ? Der Anrufbeantworter ... "Bitte legen Sie nicht auf, Sie werden mit dem nächsten freien Beamten verbunden! ! !"

Hoffentlich ist wirtschaft frei nicht drüber gebrettert .Bild

Und nur noch einmal kurz zum überflüssigen Beamten:
Der Staat braucht und (be)nutzt die Beamten !

Warum, wozu?
Sie sind BILLIG ! Pension und andere Sozialkosten können einfach in die Zukunft verlagert werden und kosten die klammen Staatskassen im Moment kein Vermögen.

Auch ich habe nichts dagegen bestimmte Aufagen auf Angestellte zu übertragen :!:
Also wirtschaft_frei, schreiben Sie doch einmal an Heide Simonis, Ex Ministerpräsidentin SH, warum Sie ihr "Expiriment" aufgegeben hat :wink:
Und teilen uns ihr Ergebnis mit!

.
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
sthorn
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Beitrag von sthorn »

So, hab da mal ne Frage !

Es geht um die Stufenzuordnung nach Beförderung !
Ich war A7 stufe 5 ( seit 07/2012) und wurde jetzt befördert zu A8 !
Heute bekam ich Post vom Service-Center und lt. deren Schreiben werde ich in die Stufe 4 zurückgestuft !
D.h. ich verliere somit 3 Jahre an Erfahrungszeit.
Mit verlieren, meine ich auch wirklich verlieren, da ich schon 1998 beim Zoll angefangen habe und ich somit
auch nach neuem Recht bzw. Erfahrungsstufen meine 11 Jahre voll habe für Erfahrunsstufe 5.
Andere Kollegen in meinem Alter, welche nicht befördert werden, werden nicht zurückgestuft, meine
Rückstufung erfolgt nur aufgrund meiner Beförderung.
Andere Kollegen meines Alters werden auch nicht zurückgestuft wenn sie von A6 zu A7 befördert werden,
und diese haben in keinem Fall 11 Dienstjahre voll.
Meine Frage ist, kann man hier Einspruch einlegen und sich auf seine anrechenbare Dienstzeiten berufen ?
Es kotzt (sorry) mich sowas von an, das ich mir eine Beförderung erarbeite und im Nachhinein dafür in den
A.. getreten werde ! Ich will nicht sagen, dass Andere schlechter sind als ich, aber ab dem 01.07.2013
und einer Beförderung sind sie mir immer drei Jahre vorraus .
Selbst neue Kollegen die mit 18 anfangen und 21 ausgelernt haben, erreichen mit 32 Jahren die Stufe 5 !
( stufe 1 = 2Jahre , Stufe 2-4 = 9 Jahre )
Wenn jemand für mich mal nen Tip hätte, wäre ich dankbar !
zolltrottel
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Beitrag von zolltrottel »

hallo,
bei mir war es genauso. nach beförderung eine erfahrungsstufe zurück !!! ich hab bei der bfd widerspruch eingelegt. der wurde abgeschmettert aufgrund des 2009 eingeführten dneug..........da wirst du befördert und trotzdem noch bestraft !!! zoll ist toll :D
sthorn
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Beitrag von sthorn »

Also wie gesagt, es hätte mich jetzt nicht so gestört, wenn ich in die Ü5 gestuft worden
wäre, und dann zum 01.07.2013 enfgültig in die 5.
In diesem Falle hätte ich ein Jahr an "Erfahrung" verloren, aber so sind es satte 3 Jahre.
Am meisten wie gesagt stört bzw. nervt es mich, dass schlechter Beurteilte und auch dienstjüngere
Leute mir jetzt drei Jahre erfahrungstechnisch vorraus sein sollen.
Wie sieht es eigentlich mit § 28 Abs.1 BBesG aus ( berücksichtigungsfähige Zeiten ) ?
Thust
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Beitrag von Thust »

Du meine Güte - haben das die Leute immer noch nicht kapiert (im Jahre 4 nach dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz) dass bei einer Beförderung im Übergangszeitraum zurückgestuft wird? Und dass das *keine* böswillige Handlung des Dienstherren ist, sondern dazu dient dass man nicht gegenüber früher beförderten Kollegen bevorzugt wird?

Stattdessen verhält man sich wie in Pavlovscher Hund - Zahlenwert der Stufe ändert sich nach unten (Kontext und mögliche Sachgründe sind dem Klagenden völlig egal, er macht sich auch nicht die Mühe zu recherchieren) und beklage sich sofort wortreich!
Gerda Schwäbel
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

... und notwendig ist diese Korrektur (nur) dann, wenn es nach altem Recht in der höheren Besoldungsgruppe mehr Stufen gab als in der bisherigen.
Was mich jetzt besonders ärgert ist, dass dieses bundesweitere Gejammere möglicherweise dazu führt, dass der Zeitraum für die Überprüfung der Überleitung (Stichtag 1.07.2009) über den 30.06.2013 hinaus verlängert wird. Es macht nicht wirklich Spaß, die mögliche Stufenänderung im Einzelfall zu erklären. Ich könnte künftig darauf verzichten.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
(Iwan Petrowitsch Pawlow hätte wahrscheinlich große Freude gehabt, wenn er in diesem Forum hätte mitesen dürfen. :wink: )
Gesperrt