Moin BundesBär,
da du HSV-Fan bist, will ich es zunächst mal im Guten versuchen. Dass mir das allerdings schon etwas schwer fällt, wirst du merken. Denn du wirfst mir fehlenden Respekt und Anstand vor. Was ich allerdings als respektlos empfinde, ist es, mit derartigen Vorwürfen auf jemanden zu antworten, ohne offensichtlich den Beitrag überhaupt genau gelesen zu haben. Ich bitte dich deswegen ausdrücklich, meinen Beitrag noch einmal zu lesen und nicht einzelne Aussagen aus dem Zusammenhang zu reißen.
Hattest Du schon einmal mit Depressionen zu tun, außer einen Artikel in der Apotheken-Umschau gelesen zu haben?
Vielleicht, woher willst du genau wissen, dass ich diese Krankheit nur aus der Zeitschrift kenne?
Dann, und nur dann, kannst Du es DIr erlauben, zu beurteilen was es heißt, beispielsweise mit Depressionen Dienst zu verrichten, nämlich weitaus mehr als nur eine Bemühung. Nur dann kannst Du beurteilen, was es heißt, an dieser Krankheit zu leiden - und zwar leiden im Wortsinne.
Ich habe nicht über diese Krankheit oder die Betroffenen geurteilt. Das geht auch ganz eindeutig aus meinem Statement hervor. Denn zum einen habe ich hervorgehoben, dass die Krankheit nicht der Grund für die beabsichtigte Entlassung sein kann, sondern dass dafür sachgerechte Gründe vorliegen müssen. Zum anderen habe ich klargestellt, dass niemand der TE vorwirft, zu simulieren. Und ebenso, dass die Krankheit
nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist.
Nur - und das hast du womöglich in deinen Überlegungen außen vor gelassen - man kann sich auch als Betroffener einer Krankheit und als Schwerbehinderter falsch verhalten und Gründe für eine Entlassung bieten. Entweder man ist krank oder man ist nicht krank. Man kann sich krank melden oder im Laufe des Dienstes erkranken. Was nicht passieren wird, ist, dass man ein Extralob bekommt, wenn man nicht krank ist und zur Arbeit erscheint. Wenn die TE für sich entscheidet, zum Dienst anzutreten, dann ist das ihre Entscheidung. Ich habe auch schon alle Varianten gehabt. Nie jedoch hat mir zum Beispiel eine Krankmeldung auch nur eine Minussekunde beschert.
Und man kann - egal ob man von Krankheit oder Schwerbehinderung betroffen ist oder vollkommen gesund ist - daran mitwirken, dass man einen guten Eindruck hinterlässt. Und das tut man, indem man sich tagtäglich bemüht und sein bestes gibt. Denn der Dienstherr ist nunmal keine Fürsorgeanstalt sondern beschäftigt deswegen Beamte, weil Arbeiten zu erledigen sind. Und wenn man sich dann so verhält, wie die TE das in Bezug auf die von mir exemplarisch herangezogene Geschichte mit dem Personalgespräch getan hat, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn sich der Dienstherr Gedanken über das Dienstverhältnis macht.
Krankheiten, Schwangerschaften oder Geldsorgen können auftreten und man kann verlangen, dass der Dienstherr in humaner Weise damit umgeht. Das fordere ich auch. Nur bedingt das keine Pflicht für den Dienstherrn, um die Beamtin eine Art Schutzkäfig zu errichten, in dem sie von allen Pflichten entbunden ist. Solltest du derartige Pflichten sehen, dann müssen wir eben darüber überein kommen, dass wir in diesem Punkt anderer Meinung sind.
Gruß
Hanebüechen