Oh, to whom it may concern: Das ist keine Rechtsauskunft sondern ein Referat über eine bestehende Rechtslage, die ich gerne durch Nennung entsprechender Kommentarliteratur oder Gerichtsurteile untermauere.Anstaltszauber hat geschrieben:******* Rechtsauskünft nicht zulässig *************** Es gibt also nur ein entweder - oder.walkuere hat geschrieben:beim " Angriff" ist meines Erachtens immer der Vorsatz zu werten.... oder sehe ich dies falsch...?
Gruß aus der Anstalt.
Gruß aus der Anstalt.