Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Komfort hat man in der GKV auch nur so lange, bis man mal was teures braucht. Meine Mutter hat mit der GKV regelmäßig Probleme: Mal zahlen sie Einlagen aus bestimmten Material nicht, ein halbes Jahr später allerdings dann ohne Probleme. Dann hat ihr Freund das Problem, dass sein orthopädischer Schuhmacher nicht in der Lage ist, gescheite, passende Schuhe herzustellen und die GKV diese aber voll bezahlt, der MDK träge ist und nicht zivilrechtlich dagegen vorgehen will usw. Also in der GKV ist auch nciht alles so rosig, wie du es schilderst.
Dafür habe ich dann den Beihilfeanspruch den ich in solchen Situationen nutzen kann. Außerdem was kann die GKV dafür wenn sich jemand einen schlechten Dienstleister aussucht?
Bin ich mit meiner Krankenkasse unzufrieden, kündige ich und suche mir eine Neue.
Was aber keine Garantie dafür ist, dass es besser funktioniert als vorher. Bei der PKV hat man Planungssicherheit bezgl. dem, was man bekommt. Die Leistungen der GKV können jedoch -siehe GEsundheitsreform- zusammengestrichen werden.
Im übrigen kann ich in der GKV beliebig wechseln, wenn ich mich an die Fristen halte. Möchtest Du als PKVler mit sagen wir 55 Jahren noch die PKV wechseln, ist es keinesfalls sicher das Dich eine andere PKV überhaupt nimmt. In der GKV besteht diese Problematik nicht.
Ich muss mich auch nicht darum kümmern welchen Tarif ich nehme.
Die GKVen bieten auch unterschiedliche Vertragsgestaltungen bzw. Programme an.
Die Tarife in der GKV sind aber nur optional wenn man es denn möchte. Als Standard wird dort ein Beamter / Versorgungsempfänger lediglich ohne Krankengeldanspruch versichert, so dass die optionalen Tarife keine Rolle spielen und für die meisten vollkommen uninteressant sind. Die Programme der GKVen dienen der Qualitätssicherung und sind für die Leute die sie nutzen können / möchten eine gute Sache. In der PKV ist mir nichts vergleichbares bekannt.
Und das Beste: Alle Beihilfevorschriften sehen auch für gesetzlich Versicherte noch Leistungen vor. Nicht nur bei Pflege (das ist obligat), sondern auch im Krankheitsfall (hier gibt es den Grundsatz: Alles was beihilfefähig ist und von der Krankenkasse nicht übernommen wird, dazu werden Beihilfe gewährt). In NRW führt das dazu das z.B. Krankenhauswahlleistungen (1-Bett-Zimmer + Chefarzt (ggf. einschl. Abdingung!)) von der Beihilfe voll erstattet werden können.
Milchmädchenrechnung, denn das zahlst du durch die höheren Beiträge zur GKV zigfach.
Rein rechnerisch ist es etwa Faktor zwei bis drei und nicht zigfach. Die niedrigen Beiträge zur PKV sind für mich aber nicht das Argument. Schließlich ist der Leistungskatalog von GKV und Beihilfe in Kombination wesentlich umfangreicher als bei der Kombination PKV + Beihilfe. Insofern habe ich mehr Flexibilität und die kostet nun mal.
Zudem ändert sich mit der Lebenssituation dein Beihilfebemessungssatz: Als Pensionär musst du z.B. nur noch 20% privat versichert sein.
Also kenne ich das bei Versorgungsempfänger so, das die einen Bemessungssatz von 70 % haben und ergo dann 30 % versichern müssen. Du müsstest dann zwar eine geringere Quote absichern, allerdings waren in den letzten Jahren die Beitragssteigerungen in der PKV höher als in der GKV und das wird auch so bleiben ( Dank:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 47,00.html).
Zur Vorleistung:
Viele Ärzte und Abrechnungszentren haben ein Zahlungsziel von vier Wochen, einige Ärzte setzen kein Zahlungsziel. Ich habe weder ein Abrechnungszentrum noch ein Arzt angetroffen, der nicht weiss, dass man sein Geld erst holen muss und ggf. nicht mit sich sprechen lässt. Apotheken bieten Stammkunden außergewöhnlich guten Service, Kundenkonten mit längeren Zahlungszielen, ja man bekommt sogar seine Medikamente nach Hause gebracht usw.[/quote]
Das ist reine Kulanz und kann sich ändern. Im übrigen bekomme ich meine Apothekenbestellungen auch nach Hause gebracht, das macht ja mittlerweile jede Apotheke bei jedem.