Re: Versetzungswunsch, Krankheit, Amtsarzt und mehr.....
Verfasst: 3. Mai 2012, 12:06
WAs hier in dem ganzen Fall beschrieben wurde, ist so die normale, aber irre, vorgehensweise der Dienstherren. Ich habe echt den Eindruck, dass man seitens des Finanz- und Innenministeriums die Parole ausgegeben hat: Alle Beamten raus - egal wie- und schnell, sobald sich ein Angriffspunkt zeigt.
Einen Anspruch auf Telearbeit gibts leider nicht. Das versuchen wir bei der Telekom als Betriebsrat in so einigen Fällen beim Arbeitgeber durchzusetzen, aber er machts halt nur da, wo er will.
Wäre man schwerbehindert, könnte man das Integrationsamt mit einschalten. Die sind in der Regel dann auch wirklich richtig sauer auf den Arbeitgeber, wenn der sich um jegliche Fürsorgepflicht und logische Verhaltensweisen herumwindet. Der kann auch tätig werden bei BEM-Gesprächen, allerdings eben nur bei Schwerbehinderten.
Ja, der Beamte hat Pflichten hinsichtlich seines Wohnsitzes. Allerdings ist auch die Fürsorgepflicht des Dienstherren eine Pflicht. Und wenn der sehenden Auges die Gesundheit seines Beamten ruiniert, obwohl andere Möglichkeiten vorhanden wären, dann kanns auch vor Gericht eingeklagt werden.
Und wichtig: Solange ich als Beamter keine Geheimnisse ausplaudere, kann ich mit Kollegen und Freunden über meine EIGENE Situation auf der Arbeit reden.
Wenn das halt negative Erlebnisse sind... tja.. hat der Dienstherr eben Pech, wenn sein Image leidet.
Einen Anspruch auf Telearbeit gibts leider nicht. Das versuchen wir bei der Telekom als Betriebsrat in so einigen Fällen beim Arbeitgeber durchzusetzen, aber er machts halt nur da, wo er will.
Wäre man schwerbehindert, könnte man das Integrationsamt mit einschalten. Die sind in der Regel dann auch wirklich richtig sauer auf den Arbeitgeber, wenn der sich um jegliche Fürsorgepflicht und logische Verhaltensweisen herumwindet. Der kann auch tätig werden bei BEM-Gesprächen, allerdings eben nur bei Schwerbehinderten.
Ja, der Beamte hat Pflichten hinsichtlich seines Wohnsitzes. Allerdings ist auch die Fürsorgepflicht des Dienstherren eine Pflicht. Und wenn der sehenden Auges die Gesundheit seines Beamten ruiniert, obwohl andere Möglichkeiten vorhanden wären, dann kanns auch vor Gericht eingeklagt werden.
Und wichtig: Solange ich als Beamter keine Geheimnisse ausplaudere, kann ich mit Kollegen und Freunden über meine EIGENE Situation auf der Arbeit reden.
Wenn das halt negative Erlebnisse sind... tja.. hat der Dienstherr eben Pech, wenn sein Image leidet.