Beamtin soll gegen Ihren Willen in Frühpension
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Hallo an alle hier im Forum die sich die Mühe gemacht haben und menschlich in der Lage sind sich in meine Situation hinein zu versetzen und meine Fragen nicht mit mir nicht helfenden Gegenfragen zu Beantworten.
Ich danke Euch vom ganzen Herzen für Eure konstruktiven Antworten und Denkanstöße.
Ich werde auf jeden Fall wenn es so kommt ganz sachlich bleiben mir einen Anwalt nehmen. Ich habe ja beides GDP und Rechtschutzversicherung.
Leider hat der Personalrat angedeutet dass es wohl hinter vorgehaltener Hand von der Amtsleitung angedacht ist alle Beamte die nicht mehr Schicht und Waffendiensttauglich sind in den Ruhestand zu schicken!!
Bei Beamten im einfachen Dienst wäre das wohl mit den Mittel der Frühpensionierung das einfachste Mittel.
Der Dienstherr braucht nur zu sagen ja wir haben alles versucht aber im einfachen Dienst haben wir keine Planstellen oder Einsatzmöglichkeiten mehr.
Der Personalrat sagte mir aber auch dass Sie bei Beamten kein Votums recht haben sondern nur Beraten können!!
Der Personalrat riet mir aber auch wenn es soweit kommen würde zu klagen.
Dann hätten Sie wohl endlich mal einen Präzedenzfall in unserem Referat!!! Ich möchte doch gar keinen Aufstand proben sondern nur um mein Recht kämpfen!!
Zur Klarstellung ich kann ja Verstehen dass die hohen Herren Mitarbeiter wenn es die wirklich geben sollte die keine Lust mehr haben und Krank machen loswerden wollen aber so etwas gibt es doch bestimmt gar nicht glaube ich mal ganz naiv???
Ich hoffe ja das Richter neutral sind und sich noch an die Bedeutung von Justitia erinnern können. Habe da ein Glück keine Erfahrung mit Gerichten und Richtern.
Es muss doch unterschieden werden zwischen 2 Gruppen. Die erste die wirklich Krank sind und denen auch mit allen Mitteln geholfen werden muss.
Und die zweite Gruppe die eine Leistung momentan nicht bringen aber sonst Gesund sind noch nie gefehlt haben und Dienst machen möchten und nicht auf das Altenteil mit 47 geschickt zu werden!!!
Aber ich schenke unseren Richtern mal mein Vertrauen!!!
Viele liebe Grüße und nochmals vielen Dank
Schönes Wochenende wünsche ich Euch allen hier im Forum
Ich danke Euch vom ganzen Herzen für Eure konstruktiven Antworten und Denkanstöße.
Ich werde auf jeden Fall wenn es so kommt ganz sachlich bleiben mir einen Anwalt nehmen. Ich habe ja beides GDP und Rechtschutzversicherung.
Leider hat der Personalrat angedeutet dass es wohl hinter vorgehaltener Hand von der Amtsleitung angedacht ist alle Beamte die nicht mehr Schicht und Waffendiensttauglich sind in den Ruhestand zu schicken!!
Bei Beamten im einfachen Dienst wäre das wohl mit den Mittel der Frühpensionierung das einfachste Mittel.
Der Dienstherr braucht nur zu sagen ja wir haben alles versucht aber im einfachen Dienst haben wir keine Planstellen oder Einsatzmöglichkeiten mehr.
Der Personalrat sagte mir aber auch dass Sie bei Beamten kein Votums recht haben sondern nur Beraten können!!
Der Personalrat riet mir aber auch wenn es soweit kommen würde zu klagen.
Dann hätten Sie wohl endlich mal einen Präzedenzfall in unserem Referat!!! Ich möchte doch gar keinen Aufstand proben sondern nur um mein Recht kämpfen!!
Zur Klarstellung ich kann ja Verstehen dass die hohen Herren Mitarbeiter wenn es die wirklich geben sollte die keine Lust mehr haben und Krank machen loswerden wollen aber so etwas gibt es doch bestimmt gar nicht glaube ich mal ganz naiv???
Ich hoffe ja das Richter neutral sind und sich noch an die Bedeutung von Justitia erinnern können. Habe da ein Glück keine Erfahrung mit Gerichten und Richtern.
Es muss doch unterschieden werden zwischen 2 Gruppen. Die erste die wirklich Krank sind und denen auch mit allen Mitteln geholfen werden muss.
Und die zweite Gruppe die eine Leistung momentan nicht bringen aber sonst Gesund sind noch nie gefehlt haben und Dienst machen möchten und nicht auf das Altenteil mit 47 geschickt zu werden!!!
Aber ich schenke unseren Richtern mal mein Vertrauen!!!
Viele liebe Grüße und nochmals vielen Dank
Schönes Wochenende wünsche ich Euch allen hier im Forum
Hallo
Also ich kann dir nur empfehlen, einen guten RA für Beamtenrecht zu nehmen der deine Personalakte anfordert um zu sehen ob man sich bemüht hat dir eine andere Tätigkeit zuzuweisen.
Grundsätzlich entscheidet der Dienstherr über eine Pensionierung, und diesem ist es erst mal Egal ob diese Rechtens ist oder nicht. Den die Klage müßen sie einreichen und der Weg zu einem Urteil im VG und OVG Verfahren ist lang, hier in NRW bis zu 5 Jahre und länger.
Selbst aus den aktiven Dienst heraus und wenn sie z.zt Arbeiten gehen kann man sie Zwangspensionieren ob dieses allerdings Rechtens ist müßen die Gerichte feststellen, genau darauf spekulieren aber die Dienstherren die ja wissen das so ein Verfahren sehr Lange dauert und den Beamten zermürben wollen.
Gruss Kuddel
Also ich kann dir nur empfehlen, einen guten RA für Beamtenrecht zu nehmen der deine Personalakte anfordert um zu sehen ob man sich bemüht hat dir eine andere Tätigkeit zuzuweisen.
Grundsätzlich entscheidet der Dienstherr über eine Pensionierung, und diesem ist es erst mal Egal ob diese Rechtens ist oder nicht. Den die Klage müßen sie einreichen und der Weg zu einem Urteil im VG und OVG Verfahren ist lang, hier in NRW bis zu 5 Jahre und länger.
Selbst aus den aktiven Dienst heraus und wenn sie z.zt Arbeiten gehen kann man sie Zwangspensionieren ob dieses allerdings Rechtens ist müßen die Gerichte feststellen, genau darauf spekulieren aber die Dienstherren die ja wissen das so ein Verfahren sehr Lange dauert und den Beamten zermürben wollen.
Gruss Kuddel
Ganz vergessen !!!!!
Verlassen sie sich nicht auf Gewerkschaft und Personalrat dann sind sie Verlassen.
Die Empfehlung ihres Personalrates :
Der Personalrat riet mir aber auch wenn es soweit kommen würde zu klagen.
Kann man nur sagen tolle Hilfe, die müßen ja bei einer Pensionierung wie in ihrem Fall nicht mit der Mindesversorgung leben.
Personalrat und Personalabteilung ist wie:
Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus!!!!
Verlassen sie sich nicht auf Gewerkschaft und Personalrat dann sind sie Verlassen.
Die Empfehlung ihres Personalrates :
Der Personalrat riet mir aber auch wenn es soweit kommen würde zu klagen.
Kann man nur sagen tolle Hilfe, die müßen ja bei einer Pensionierung wie in ihrem Fall nicht mit der Mindesversorgung leben.
Personalrat und Personalabteilung ist wie:
Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus!!!!
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Hallo kuddel
vielen Dank für die Antwort.
Ich bin ja wie schon gesagt nicht Krank !!
Nur momentan etwas nervös beim Schiesstraining was nach dem Gespräch mit meinen Vorgesetzten ja nicht besser wurde. Noch habe ich ja nichts schriftliches in der Hand aber trotzdem nervt alleine der Gedanke das der DH solche Pensionierungslösungen machen könnte.
Bloss ich kann ja nicht schon vorher bevor ich was schriftliches habe zum Anwalt gehen !!!
Nur die Aussage vom Personalrat hat mir auch nicht gerade Mut gemacht.
Viele Grüße und noch mal vielen Dank für euer Mitdenken und die aussagekräftigen Antworten.
Bis bald Dienstwillig
vielen Dank für die Antwort.
Ich bin ja wie schon gesagt nicht Krank !!
Nur momentan etwas nervös beim Schiesstraining was nach dem Gespräch mit meinen Vorgesetzten ja nicht besser wurde. Noch habe ich ja nichts schriftliches in der Hand aber trotzdem nervt alleine der Gedanke das der DH solche Pensionierungslösungen machen könnte.
Bloss ich kann ja nicht schon vorher bevor ich was schriftliches habe zum Anwalt gehen !!!
Nur die Aussage vom Personalrat hat mir auch nicht gerade Mut gemacht.
Viele Grüße und noch mal vielen Dank für euer Mitdenken und die aussagekräftigen Antworten.
Bis bald Dienstwillig
- Bundesfreiwild
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- Tätigkeit: Telekomikerin
- Kontaktdaten:
DAs ist wieder typisch: Die Personalvertretung, die die MITbestimmungsrechte wahrnimmt, stellt sich tot.
ver.di kann das gut.
Was der sagt stimmt nämlich nicht. Der Personalrat kann natürlich gegen die DDU abstimmen, wenn sie ihm in die Personalratssitzung zugeleitet wird.
Und wenn es noch einen PERSONALRAT gibt, also eine Personalvertretung einer noch "richtigen" Behörde, dann ist der auf jeden Fall unbedingt für seine Beamten zuständig.
Also, so einen Quatsch hab ich ja noch nie gehört. ABer das zeigt ganz deutlich, wie die Personalvertretungen (meist über die jeweile Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes organisiert), den ARbeitgebern und Dienstherren bereitwilligst zu Seite stehen.
Und da beschweren sich die Ägypter über Korruption. Wer beschwert sich hier?
ver.di kann das gut.
Was der sagt stimmt nämlich nicht. Der Personalrat kann natürlich gegen die DDU abstimmen, wenn sie ihm in die Personalratssitzung zugeleitet wird.
Und wenn es noch einen PERSONALRAT gibt, also eine Personalvertretung einer noch "richtigen" Behörde, dann ist der auf jeden Fall unbedingt für seine Beamten zuständig.
Also, so einen Quatsch hab ich ja noch nie gehört. ABer das zeigt ganz deutlich, wie die Personalvertretungen (meist über die jeweile Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes organisiert), den ARbeitgebern und Dienstherren bereitwilligst zu Seite stehen.
Und da beschweren sich die Ägypter über Korruption. Wer beschwert sich hier?
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Hallo Bundesfreiwild
bist Du Dir absolut sicher das der Personalrat bei Pensionierung gegen den Willen des Beamten ein Mitbestimmungsrecht hat. Der Personalrat sagte mir bei Beamten haben Sie ein Anhörungsrecht aber kein Mitbestimmungsrecht. Dann hat er ja gelogen um Problemen aus dem Weg zu gehen. Ich möchte mich aber nicht jetzt auch noch mit dem Personalrat anlegen in dem ich Ihm sage dass er keine Ahnung hat?????
Ich werde auf jeden Fall eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für ÖD Recht bzw. Beamtenrecht aufsuchen. Der müsste ja auch die Rechte und Pflichten von Personalräten kennen. Ich werde auf jeden Fall meinen Dienst weiter machen und auch weiter Schiesstraining machen. Aber die Ausbilder sagen dauernd tut uns Leid mehr als 1-mal im Monat haben wir keine freien Termine. Hallo kann ich nicht als Mitarbeiter ein extra Training bekommen um meine Schiessleistung zu verbessern??
So ich muss jetzt zum Dienst. Ich habe leider mein sicheres Gefühl als Beamter auf Lebenszeit sich keine Sorgen um seinen Beruf zu machen seit dem Personalführungsgespräch verloren
Viele liebe Grüße ich drücke Euch
Dienstwillig
bist Du Dir absolut sicher das der Personalrat bei Pensionierung gegen den Willen des Beamten ein Mitbestimmungsrecht hat. Der Personalrat sagte mir bei Beamten haben Sie ein Anhörungsrecht aber kein Mitbestimmungsrecht. Dann hat er ja gelogen um Problemen aus dem Weg zu gehen. Ich möchte mich aber nicht jetzt auch noch mit dem Personalrat anlegen in dem ich Ihm sage dass er keine Ahnung hat?????
Ich werde auf jeden Fall eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für ÖD Recht bzw. Beamtenrecht aufsuchen. Der müsste ja auch die Rechte und Pflichten von Personalräten kennen. Ich werde auf jeden Fall meinen Dienst weiter machen und auch weiter Schiesstraining machen. Aber die Ausbilder sagen dauernd tut uns Leid mehr als 1-mal im Monat haben wir keine freien Termine. Hallo kann ich nicht als Mitarbeiter ein extra Training bekommen um meine Schiessleistung zu verbessern??
So ich muss jetzt zum Dienst. Ich habe leider mein sicheres Gefühl als Beamter auf Lebenszeit sich keine Sorgen um seinen Beruf zu machen seit dem Personalführungsgespräch verloren

Viele liebe Grüße ich drücke Euch
Dienstwillig
Hallo
Also ich kann nur für NRW sagen das der Beamte bei Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand die Mitwirkung beim Personalrat beantragen kann:
Landespersonalvertretungsgesetz NRW
(3) Der Personalrat wirkt mit bei Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf oder Entlassung aus einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, wenn sie die Entlassung nicht selbst beantragt haben sowie bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand, wenn der Beamte einen Antrag auf Beteiligung des Personalrats stellt.
Der Personalrat kann sich also nur dazu äußern, verhindern kann er es nicht.
Vor den Änderungen des „Bürokratieabbaus bzw. Änderung des LPVG NRW konnte er dieses verhindern.
Weiß nicht wie es beim BUND ist.
Gruss
Also ich kann nur für NRW sagen das der Beamte bei Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand die Mitwirkung beim Personalrat beantragen kann:
Landespersonalvertretungsgesetz NRW
(3) Der Personalrat wirkt mit bei Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf oder Entlassung aus einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, wenn sie die Entlassung nicht selbst beantragt haben sowie bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand, wenn der Beamte einen Antrag auf Beteiligung des Personalrats stellt.
Der Personalrat kann sich also nur dazu äußern, verhindern kann er es nicht.
Vor den Änderungen des „Bürokratieabbaus bzw. Änderung des LPVG NRW konnte er dieses verhindern.
Weiß nicht wie es beim BUND ist.
Gruss
Bundesfreiwild hat geschrieben:DAs ist wieder typisch: Die Personalvertretung, die die MITbestimmungsrechte wahrnimmt, stellt sich tot.
ver.di kann das gut.
Was der sagt stimmt nämlich nicht. Der Personalrat kann natürlich gegen die DDU abstimmen, wenn sie ihm in die Personalratssitzung zugeleitet wird.
Und wenn es noch einen PERSONALRAT gibt, also eine Personalvertretung einer noch "richtigen" Behörde, dann ist der auf jeden Fall unbedingt für seine Beamten zuständig.
Also, so einen Quatsch hab ich ja noch nie gehört. ABer das zeigt ganz deutlich, wie die Personalvertretungen (meist über die jeweile Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes organisiert), den ARbeitgebern und Dienstherren bereitwilligst zu Seite stehen.
Und da beschweren sich die Ägypter über Korruption. Wer beschwert sich hier?
Hallo
Also das ist nicht Richtig, wenn es um den Vorzeitigen Ruhestand geht hat er kein Mitbestimmungsrecht sondern nur Mitwirkung.
Die Mitwirkung
Die Mitwirkung ist gegenüber der Mitbestimmung ein schwächeres Beteiligungsrecht des Personalrates. Während mitbestimmungspflichtige Maßnahmen von der Zustimmung des Personalrates abhängen, können in mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten lediglich Einwendungen erhoben werden.
Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
§ 78
(1) Der Personalrat wirkt mit bei
1. Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen einer Dienststelle für die
innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten
ihres Geschäftsbereiches, wenn nicht nach § 118 des Bundesbeamtengesetzes die
Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften bei der Vorbereitung zu
beteiligen sind,
2. Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder
wesentlichen Teilen von ihnen,
3. Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten,
4. Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf, wenn sie die Entlassung nicht
selbst beantragt haben,
5. vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand.
Hallo "Dienstwillig",
Wenn die keine Arbeitsplätze im einfachen Dienst (mehr) haben, dann lass Dich danach doch einfach für den mittleren Dienst qualifizieren!
Dass man kerngesunde Leute "einfach so" in die DDU schicken will (und schickt) machen im großen Stil eigentlich nur die Post-Nachfolge-Unternehmen, die Bahn, der Berliner Senat, und einige Finanzverwaltungen (mit unbequemen Fahndern). Bei allem anderen dürfte es sich möglicherweise um "Ausnahmen" handeln!
Der Klageweg steht Dir im Übrigen immer offen!
Viel Spaß mit Deinem hoffentlich einsichtigen Arbeitgeber! (Wir hingegen müssen immer klagen, unser Arbeitgeber versteht keine andere Sprache mehr!)
Einen schönen Gruß an Deinen Personalrat, sowie die Amtsleitung. Die sollen die "vorgehaltene" Hand ruhig ´mal ein wenig zur Seite nehmen, dann können sie besser lesen:Leider hat der Personalrat angedeutet dass es wohl hinter vorgehaltener Hand von der Amtsleitung angedacht ist alle Beamte die nicht mehr Schicht und Waffendiensttauglich sind in den Ruhestand zu schicken!!
Bei Beamten im einfachen Dienst wäre das wohl mit den Mittel der Frühpensionierung das einfachste Mittel.
Der Dienstherr braucht nur zu sagen ja wir haben alles versucht aber im einfachen Dienst haben wir keine Planstellen oder Einsatzmöglichkeiten mehr.
Auszug aus dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz.§ 44
Dienstunfähigkeit
(1) Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf
Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie
oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus
gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten
dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als
dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge
Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr
als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine
Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs
Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.
In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig
verwendbar ist.
(2) Eine anderweitige Verwendung ist möglich, wenn
ein anderes Amt, auch einer anderen Laufbahn, übertragen
werden kann. Die Übertragung eines anderen
Amtes ohne Zustimmung ist zulässig, wenn das neue
Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, es mit
mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist
wie das bisherige Amt und zu erwarten ist, dass die
Beamtin oder der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen
des neuen Amtes genügt.
(3) Zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand
kann einer Beamtin oder einem Beamten unter
Beibehaltung des übertragenen Amtes ohne Zustimmung
auch eine geringerwertige Tätigkeit übertragen
werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht
möglich und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter
Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar
ist.
(4) Zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand
kann die Beamtin oder der Beamte nach dem
Erwerb der Befähigung für eine neue Laufbahn auch
ohne Zustimmung in ein Amt dieser Laufbahn mit
geringerem Endgrundgehalt versetzt werden, wenn
eine dem bisherigen Amt entsprechende Verwendung
nicht möglich und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe
unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit
zumutbar ist. Das Endgrundgehalt muss mindestens
dem des Amtes entsprechen, das die Beamtin oder
der Beamte vor dem bisherigen Amt wahrgenommen
hat. Diese Möglichkeit besteht nur bis zum 31. Dezember
2014.
(5) Die Beamtin oder der Beamte, die oder der nicht
die Befähigung für eine andere Laufbahn besitzt, ist
verpflichtet, an Qualifizierungsmaßnahmen für den
Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen.
(6) Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit, besteht
die Verpflichtung, sich nach Weisung der Behörde
ärztlich untersuchen und, falls dies aus amtsärztlicher
Sicht für erforderlich gehalten wird, auch beobachten
zu lassen.
(7) Gesetzliche Vorschriften, die für einzelne Gruppen
von Beamtinnen und Beamten andere Voraussetzungen
für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit
bestimmen, bleiben unberührt.
170 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 11. Februar 2009
Wenn die keine Arbeitsplätze im einfachen Dienst (mehr) haben, dann lass Dich danach doch einfach für den mittleren Dienst qualifizieren!
Dass man kerngesunde Leute "einfach so" in die DDU schicken will (und schickt) machen im großen Stil eigentlich nur die Post-Nachfolge-Unternehmen, die Bahn, der Berliner Senat, und einige Finanzverwaltungen (mit unbequemen Fahndern). Bei allem anderen dürfte es sich möglicherweise um "Ausnahmen" handeln!
Der Klageweg steht Dir im Übrigen immer offen!
Viel Spaß mit Deinem hoffentlich einsichtigen Arbeitgeber! (Wir hingegen müssen immer klagen, unser Arbeitgeber versteht keine andere Sprache mehr!)
Gruß
Rudolf
Rudolf
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- Registriert: 10. Feb 2011, 17:11
- Behörde:
Hallo Rudolf_2 und alle anderen die mir so viele tolle Antworten geschickt haben. Vielen Dank dafür !! Endlich mal ein Forum wo Menschen da sind die Mitdenken und auch Erfahrungen weitergeben!!
Diese Praktiken willige Dienstbereite Beamte einfach in den Ruhestand zu schicken ist doch eigentlich ein Skandal oder ???? Da wird um 5 Euro für
Harz 4 Monatelang gestritten aber was kosten unseren Papa Staat den eigentlich die Beamten die völlig Gesund in den Ruhestand geschickt werden?? Ich rechne mal ein fiktives Beispiel vor: 1000 Beamte mal durchschnittlich 1400 Euro Grundversorgung im Monat macht 1400000 Euro im Monat!!!!!!!!
Rechnet mal das mal 12 Monate macht 16800000 im Jahr. Für dieses Geld könnten diese Beamten die Gesund und Dienstwillig sind unsere fleißigen Vollzugsbeamten oder anderen Kollegen unterstützen. Warum gibt es Ordnungsämter nur mit Angestellten da könnten auch Beamte mit helfen!!!! Oder Jugendbetreuung usw. Auch die S und U Bahnen könnten da wieder sicherer sein und der Vandalismus würde eingeschränkt. Eigentlich alles gar nicht so kompliziert. Aber ich glaube dann könnte ich noch Seiten lang schreiben. Was uns fehlt wäre eine Demokratische Beamtenpartei !!!
Warum gibt es keine Lobby oder demokratische Vereinigung die sich für diese Beamtengruppe einsetzt?? Und es ist auch noch ein Unterschied ob eine Beamtin mit A4 in den Ruhestand geschickt wird oder eine Beamtin mit A10 und höher oder sehe ich das falsch?? Ich werde jetzt mal ein wenig Naiv in meinen Ausführungen: Laut euren Zeilen könnte ich ja zu meinen DH gehen und sagen: Bitte fördert mich gebt mir zuerst ganz viele Schiesstermine damit ich besser werde. Auch das Argument es gibt keine freien Termine lasse ich dann nicht gelten ??? Oder Bitte setzt mich woanders ein wo Bedarf ist. Ja und wenn Ihr keine Planstellen habt dann schickt mich auf Lehrgänge oder zur Verwaltungsschule damit ich in den mittleren Dienst aufsteigen kann (Mit 47???)
Ich wünsche Euch einen schönen Sonntag und denkt daran Morgen ist Valentinstag
Diese Praktiken willige Dienstbereite Beamte einfach in den Ruhestand zu schicken ist doch eigentlich ein Skandal oder ???? Da wird um 5 Euro für
Harz 4 Monatelang gestritten aber was kosten unseren Papa Staat den eigentlich die Beamten die völlig Gesund in den Ruhestand geschickt werden?? Ich rechne mal ein fiktives Beispiel vor: 1000 Beamte mal durchschnittlich 1400 Euro Grundversorgung im Monat macht 1400000 Euro im Monat!!!!!!!!
Rechnet mal das mal 12 Monate macht 16800000 im Jahr. Für dieses Geld könnten diese Beamten die Gesund und Dienstwillig sind unsere fleißigen Vollzugsbeamten oder anderen Kollegen unterstützen. Warum gibt es Ordnungsämter nur mit Angestellten da könnten auch Beamte mit helfen!!!! Oder Jugendbetreuung usw. Auch die S und U Bahnen könnten da wieder sicherer sein und der Vandalismus würde eingeschränkt. Eigentlich alles gar nicht so kompliziert. Aber ich glaube dann könnte ich noch Seiten lang schreiben. Was uns fehlt wäre eine Demokratische Beamtenpartei !!!
Warum gibt es keine Lobby oder demokratische Vereinigung die sich für diese Beamtengruppe einsetzt?? Und es ist auch noch ein Unterschied ob eine Beamtin mit A4 in den Ruhestand geschickt wird oder eine Beamtin mit A10 und höher oder sehe ich das falsch?? Ich werde jetzt mal ein wenig Naiv in meinen Ausführungen: Laut euren Zeilen könnte ich ja zu meinen DH gehen und sagen: Bitte fördert mich gebt mir zuerst ganz viele Schiesstermine damit ich besser werde. Auch das Argument es gibt keine freien Termine lasse ich dann nicht gelten ??? Oder Bitte setzt mich woanders ein wo Bedarf ist. Ja und wenn Ihr keine Planstellen habt dann schickt mich auf Lehrgänge oder zur Verwaltungsschule damit ich in den mittleren Dienst aufsteigen kann (Mit 47???)
Ich wünsche Euch einen schönen Sonntag und denkt daran Morgen ist Valentinstag
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
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Na gut, in diesem Falle Mitwirkungsrecht.
Auf jeden Fall hat der Personalrat die PFLICHT, für den Beamten tätig zu werden und die DDU zu vermeiden.
Da hat er dann so zu tun, dass er dem ARbeitgeber eben die Gegenargumente schriftlich um die Ohren schlägt, das Beamtenrecht zitiert und alles personalratmögliche tut, um die DDU abzuwenden.
Das liefert dem Beamten dann auch Argumente für seine evtl. erforderliche Klage gegen die DDU.
Sich hinzustellen und so zu tun, als könnte man als Personalrat GAR NICHTS tun, das ist ja echt die Höhe.
ABer wie schon gesagt, die Willfährigkeit gegenüber dem Arbeitgeber oder auch Ignoranz gegenüber den Problemen des Personals ist ganz offensichtlich das von oben gewünschte Verhalten der gewerksschaftsorganisierten Personalvertreter.
Ich sag dazu nur eines: Wer wählt, bestimmt!
Bei Telekoms haben wir es geschafft, in diese Personalkarussel-GmbH Betriebsräte zu wählen, die NICHT in ver.di organisiert sind. Dazu bedarf es natürlich unabhängiger Kandidaten und einer wechselbereiten Wählerschaft.
Wer sich überlegt, wie man sowas aufzieht, dem empfehle ich, sich rechtliche Hilfe zu besorgen, da schon die Regularien, die zu einer Kandidatur führen, unbedingt einzuhalten sind.
Ich empfehle dazu, sich die Seiten von ProT-in zu betrachten und evtl. beim Vorstand per Mailkontakt mal nachzufragen, ob Info-Hilfe gegeben werden kann. Hört sich jetzt wie WErbung an, ist aber DIE Arbeitnehmervereinigung, die die Beamten bei ihren Klagen gegen die Staatswillkür seit Jahren unterstützt und Rechtsanwälte mit entsprechender Erfahrung kennt.
Falls diese Seite hier mal das Opfer einer spontanen Schließung werden sollte, kann man auf die entsprechenden Foren dort ausweichen.
www.Prot-in.de, dort findet man auch als Nichtmitglied viele für Beamte interessante Auskünfte.
oder das offene Forum, das auch für Nichtmitglieder parat steht:
forum.prot-in.de
Auf jeden Fall hat der Personalrat die PFLICHT, für den Beamten tätig zu werden und die DDU zu vermeiden.
Da hat er dann so zu tun, dass er dem ARbeitgeber eben die Gegenargumente schriftlich um die Ohren schlägt, das Beamtenrecht zitiert und alles personalratmögliche tut, um die DDU abzuwenden.
Das liefert dem Beamten dann auch Argumente für seine evtl. erforderliche Klage gegen die DDU.
Sich hinzustellen und so zu tun, als könnte man als Personalrat GAR NICHTS tun, das ist ja echt die Höhe.
ABer wie schon gesagt, die Willfährigkeit gegenüber dem Arbeitgeber oder auch Ignoranz gegenüber den Problemen des Personals ist ganz offensichtlich das von oben gewünschte Verhalten der gewerksschaftsorganisierten Personalvertreter.
Ich sag dazu nur eines: Wer wählt, bestimmt!
Bei Telekoms haben wir es geschafft, in diese Personalkarussel-GmbH Betriebsräte zu wählen, die NICHT in ver.di organisiert sind. Dazu bedarf es natürlich unabhängiger Kandidaten und einer wechselbereiten Wählerschaft.
Wer sich überlegt, wie man sowas aufzieht, dem empfehle ich, sich rechtliche Hilfe zu besorgen, da schon die Regularien, die zu einer Kandidatur führen, unbedingt einzuhalten sind.
Ich empfehle dazu, sich die Seiten von ProT-in zu betrachten und evtl. beim Vorstand per Mailkontakt mal nachzufragen, ob Info-Hilfe gegeben werden kann. Hört sich jetzt wie WErbung an, ist aber DIE Arbeitnehmervereinigung, die die Beamten bei ihren Klagen gegen die Staatswillkür seit Jahren unterstützt und Rechtsanwälte mit entsprechender Erfahrung kennt.
Falls diese Seite hier mal das Opfer einer spontanen Schließung werden sollte, kann man auf die entsprechenden Foren dort ausweichen.
www.Prot-in.de, dort findet man auch als Nichtmitglied viele für Beamte interessante Auskünfte.
oder das offene Forum, das auch für Nichtmitglieder parat steht:
forum.prot-in.de
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- Behörde:
Nehmen wir mal folgenden Fall an der hoffentlich nicht eintreten wird!!
Hat jemand Ahnung ob ich wenn ich gegen meinen Willen Pensioniert werden würde nicht wegen Krankheit sondern aus Mangel an Weiterverwendung Vollzeit Brutto in einen anderen Job verdienen dürfte??
Ich meine nicht die 400 Euro Verdienstgrenze bei Nebenverdienst sondern um weiter finanziell zu überlegen in einen anderen Job?
Beispiel Mindestversorgung 1300 Brutto und dann einen Job mit 1000 Euro Brutto.
Dann könnte ich ja ohne Insolvenz weiterleben. Wie wird es da gehandhabt??
Mit 1300 Euro Brutto kann ja kein Mensch überleben wenn er Hausbau /Verpflichtungen hat!!!!
Nicht falsch verstehen es geht hier in dem Fall um eine Beamtin die nicht Krank ist aber der DH keine andere Stelle anbieten kann/will!!!
Vielen Dank
Hat jemand Ahnung ob ich wenn ich gegen meinen Willen Pensioniert werden würde nicht wegen Krankheit sondern aus Mangel an Weiterverwendung Vollzeit Brutto in einen anderen Job verdienen dürfte??
Ich meine nicht die 400 Euro Verdienstgrenze bei Nebenverdienst sondern um weiter finanziell zu überlegen in einen anderen Job?
Beispiel Mindestversorgung 1300 Brutto und dann einen Job mit 1000 Euro Brutto.
Dann könnte ich ja ohne Insolvenz weiterleben. Wie wird es da gehandhabt??
Mit 1300 Euro Brutto kann ja kein Mensch überleben wenn er Hausbau /Verpflichtungen hat!!!!
Nicht falsch verstehen es geht hier in dem Fall um eine Beamtin die nicht Krank ist aber der DH keine andere Stelle anbieten kann/will!!!
Vielen Dank
Hallo
Warum sollte ein Amtsarzt sie Dienstunfähig schreiben nur weil sie z.zt nicht mit einer Dienstwaffe nicht die nötige Ruhe haben zu Schiessen ??!!
Sollte es zu einem Termin beim AA kommen wo die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit festgestellt werden soll, dann so viele wie möglich an Privaten Arzt Atteste besorgen die ihnen die Dienstfähigkeit bescheinigen, dann wird der Amtsarzt sie wohl schlecht alls Dienstunfähig einstufen, da er Rücksprache mit den Ärzten hält.
Und kann nur nochmal nur empfehlen, einen guten RA für Beamten und Verwaltungsrecht zu suchen !!!!!!!!
Warum sollte ein Amtsarzt sie Dienstunfähig schreiben nur weil sie z.zt nicht mit einer Dienstwaffe nicht die nötige Ruhe haben zu Schiessen ??!!
Sollte es zu einem Termin beim AA kommen wo die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit festgestellt werden soll, dann so viele wie möglich an Privaten Arzt Atteste besorgen die ihnen die Dienstfähigkeit bescheinigen, dann wird der Amtsarzt sie wohl schlecht alls Dienstunfähig einstufen, da er Rücksprache mit den Ärzten hält.
Und kann nur nochmal nur empfehlen, einen guten RA für Beamten und Verwaltungsrecht zu suchen !!!!!!!!
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- Behörde:
Guten Morgen,
ich habe gehört dass der DH auch ohne Arzt einen Beamten Zwangs pensionieren kann wenn keine andere Stelle frei ist. ( Telekom, Bundesbahn usw. )
Aber Dein Tipp ist natürlich richtig!!
Ohne RA der ja Erfahrungen und alle legalen Tricks kennt wird mir wird es nicht gehen.
Trotzdem würde ich gerne Erfahren was eine Beamtin Vollzeit zur Pension dazu verdienen darf.
Ich meine keinen 400 Euro Job sondern eine Vollzeitstelle da Ich ja nicht Krank bin und nicht mit 1300 Euro Brutto leben kann ohne Insolvenz zu beantragen.
ich habe gehört dass der DH auch ohne Arzt einen Beamten Zwangs pensionieren kann wenn keine andere Stelle frei ist. ( Telekom, Bundesbahn usw. )
Aber Dein Tipp ist natürlich richtig!!
Ohne RA der ja Erfahrungen und alle legalen Tricks kennt wird mir wird es nicht gehen.
Trotzdem würde ich gerne Erfahren was eine Beamtin Vollzeit zur Pension dazu verdienen darf.
Ich meine keinen 400 Euro Job sondern eine Vollzeitstelle da Ich ja nicht Krank bin und nicht mit 1300 Euro Brutto leben kann ohne Insolvenz zu beantragen.