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Verfasst: 20. Dez 2010, 22:22
von martinvoll
Mikesch hat geschrieben: Strafverfahren werden bei Beamten automatisch dem Dienstherrn gemeldet.
Welche Ermächtigungs- bzw. Rechtsgrundlage gibt es dafür?
(z,B. nach Bundes-Beamtenrecht)

Verfasst: 21. Dez 2010, 00:36
von Mikesch
Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)
§ 14 (1) ff.

i.V.m. StPO und BBG bieten sich hier hinreichend Möglichkeiten, einem Beamten an die Karre zu fahren. Ist eigentlich auch logisch...

Ich hab jetzt aber nu gar keine Lust, ne rechtliche Abhandlung über Pflichtangaben bei Strafverfahren, Mitteilungspflichten der Staatsanwaltschaft und dem BBG zu schreiben ;-)

cu,
Mikesch