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Re: VAP Rente

Verfasst: 13. Jul 2025, 11:59
von sunny47
sunny47 hat geschrieben: 12. Jul 2025, 14:46 Nein, wurde er nicht. Wer ist da in der Beweispflicht?
Heute Morgen hat er mir geschrieben, dass er dieses Schreiben doch erhalten hat und wahrscheinlich damals nicht für wichtig gehalten hat. Die VAP hat er im August 2024, als er in die Regelrente kam, beantragt. Seit dem erhält er monatl. die VAP. Nehme an, dass sie da bemerkt haben, dass er vor der Pension nie die VAP beantragt hat und deshalb nun die Nachzahlung machen muss. Ca.3000€
Da wird bestimmt noch für einige eine Nochforderung kommen, die VAP damals vergessen haben, zu beantragen..

Re: VAP Rente

Verfasst: 13. Jul 2025, 13:30
von Rorbert001
sunny47 hat geschrieben: 13. Jul 2025, 11:59
sunny47 hat geschrieben: 12. Jul 2025, 14:46 Nein, wurde er nicht. Wer ist da in der Beweispflicht?
Heute Morgen hat er mir geschrieben, dass er dieses Schreiben doch erhalten hat und wahrscheinlich damals nicht für wichtig gehalten hat. Die VAP hat er im August 2024, als er in die Regelrente kam, beantragt. Seit dem erhält er monatl. die VAP. Nehme an, dass sie da bemerkt haben, dass er vor der Pension nie die VAP beantragt hat und deshalb nun die Nachzahlung machen muss. Ca.3000€
Da wird bestimmt noch für einige eine Nochforderung kommen, die VAP damals vergessen haben, zu beantragen..
Die VAP muss er doch erst mit der Regelrente beantragen (67 Jahre)? Welches Datum meinst du mit damals? Die Auskunft mit 67 wurde mir damals bei ER Beginn genannt. Daraufhin hatte ich bei der VAP Stelle für mich nachgefragt. Von dort wurde mir gesagt erst ab Rentenbeginn. Irgendwie passt der Betrag von 3000€ nicht. Da müsste er ja monatlich fast 300€ VAP bekommen haben.

Re: VAP Rente

Verfasst: 13. Jul 2025, 14:22
von sunny47
Mit damals meint er, bei Pensionseintritt. Da hat er das Schreiben erhalten.

Re: VAP Rente

Verfasst: 13. Jul 2025, 14:24
von sunny47
Rorbert001 hat geschrieben: 13. Jul 2025, 13:30
sunny47 hat geschrieben: 13. Jul 2025, 11:59
sunny47 hat geschrieben: 12. Jul 2025, 14:46 Nein, wurde er nicht. Wer ist da in der Beweispflicht?
Heute Morgen hat er mir geschrieben, dass er dieses Schreiben doch erhalten hat und wahrscheinlich damals nicht für wichtig gehalten hat. Die VAP hat er im August 2024, als er in die Regelrente kam, beantragt. Seit dem erhält er monatl. die VAP. Nehme an, dass sie da bemerkt haben, dass er vor der Pension nie die VAP beantragt hat und deshalb nun die Nachzahlung machen muss. Ca.3000€
Da wird bestimmt noch für einige eine Nochforderung kommen, die VAP damals vergessen haben, zu beantragen..
Die VAP muss er doch erst mit der Regelrente beantragen (67 Jahre)? Welches Datum meinst du mit damals? Die Auskunft mit 67 wurde mir damals bei ER Beginn genannt. Daraufhin hatte ich bei der VAP Stelle für mich nachgefragt. Von dort wurde mir gesagt erst ab Rentenbeginn. Irgendwie passt der Betrag von 3000€ nicht. Da müsste er ja monatlich fast 300€ VAP bekommen haben.
Bei Pensionseintritt hat er das Schreiben erhalten. Aufforderung VAP Rente beantragen

Re: VAP Rente

Verfasst: 13. Jul 2025, 14:34
von sunny47
zeerookah hat geschrieben: 13. Jul 2025, 10:08 @sunny47
Dein Freund bekommt die VAP Rente seit 12 Monaten. Wenn er jetzt 50€ monatlich bekommt müßte er 600€ an die BAnst zurück zahlen.
Wenn er einen Einmal Betrag als Abfindung bekommen hat (nehmen wir einfach mal 2.000€ an) dann muß er jetzt diese 2.000€ an die BAnst überwiesen.
Dein Freund hat von einer 3.Stelle Geld für seine Altersversorgung kassiert dies aber nicht der BAnst mitgeteilt.
Und so wie ich das mitbekommen habe wird die VAP nicht von alleine tätig. Er muß schon einen Antrag auf Zahlung stellen.
(woher soll die VAP nach über 40 Jahren wissen ob er überhaupt noch lebt geschweige denn seine Bankverbindung kennen)
So wie ich mitbekommen habe, geht es um die Zeit Pensionseintritt bis Regelrenteeintritt und nicht um die Zeit nach August 2024. Da ist alles glatt gelaufen. Bekommt VAP, die wird mit der Regelrente verrechnet und von der Pension abgezogen.
So wie er sagt, hat er in der Pensionszeit nie VAP erhalten, weder monatlich, noch eine Einmalzahlung und soll jetzt ca.3000 nachzahlen.

Re: VAP Rente

Verfasst: 13. Jul 2025, 14:54
von zeerookah
Dann müßte er ja jetzt auch eine Nachzahlung über 3.000€ von der VAP erhalten.
Lies Dir am besten mal selber die Schrieben durch um die es da gehen soll.
Normal gibt es VAP erst ab Regelrenteneintritt Alter.
Oder da werden von deinen Freund Äpfel mit Birnen verwechselt.

Re: VAP Rente

Verfasst: 13. Jul 2025, 15:23
von sunny47
Stimmt, für mich ist auch einiges nicht klar. Mal schauen, wie die Nachforderung begründet ist.

Re: VAP Rente

Verfasst: 13. Jul 2025, 17:29
von sunny47
zeerookah hat geschrieben: 13. Jul 2025, 14:54 Dann müßte er ja jetzt auch eine Nachzahlung über 3.000€ von der VAP erhalten.
Lies Dir am besten mal selber die Schrieben durch um die es da gehen soll.
Normal gibt es VAP erst ab Regelrenteneintritt Alter.
Oder da werden von deinen Freund Äpfel mit Birnen verwechselt.
Ich habe VAP schon vor Eintritt in die Regelrente erhalten.

Re: VAP Rente

Verfasst: 13. Jul 2025, 18:02
von Micha0815
Ich verstehe dies so, dein Freund ist dienstunfähig in Pension gegangen. Ist dies richtig? Dann hätte er die VAP Rente beantragen können und die zahlt genau wie die gesetzliche Rente nur auf und frühestens nach Antrag. Die Pension ist also un der ganzen Zeit zu hoch gewesen, da er ja Leistungen der VAP Rente hätte beziehen können und diese Leistung vorrangig ist. Diese Leistungen müssen also daher zurückgezahlt werden auch wenn er sie nie bekommen hat. Ist eigentlich alles ganz logisch.

Auszug aus Merkblatt:
Gemäß dieser Vorschrift werden Versorgungsbezüge neben Renten aus
• ..
• einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes,
• ..
gezahlt.

Eine Anrechnung erfolgt auch dann, wenn Sie die vorgenannten Leistungen trotz Anspruchs nicht bezogen bzw. beantragt oder hierauf verzichtet haben. Haben Sie Zweifel, ob Ihnen ein Rentenanspruch
dem Grunde nach zusteht, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Rententräger in Verbindung und
informieren Sie Ihr zuständiges Service-Center.

Re: VAP Rente

Verfasst: 13. Jul 2025, 18:16
von zeerookah
Der Beitrag von @Micha0815 klingt plausibel.
Dann wird der Freund von @sunny47 wohl in den sauren Apfel beißen und was zurück zahlen müssen.
Besonders wenn er mal angeschrieben wurde und dem keine Beachtung geschenkt hat.
Da in den Schreiben von der BAnst auch immer mit bedrohlichen Worten auf die Konsequenzen aufmerksam gemacht wird wenn man nicht reagiert.
Sprich sie weisen schon darauf hin das einen die Pension im Zweifel gekürzt wird.

Re: VAP Rente

Verfasst: 13. Jul 2025, 19:04
von Altlast
Das Alles hätte doch vermieden werden können, wenn die VAP den Anspruchsberechtigten eine jährliche Information zukommenlässt. Sowie es die DRV auch seit Jahrzehnten macht. Genauso wird es doch auch z. B. von der VBL gehandhabt.

Re: VAP Rente

Verfasst: 13. Jul 2025, 20:48
von sunny47
@micha0815, ja er ist wegen Dienstunfähigkeit vozeitig in Pension gegangen. Deine Ausführungen leuchten mir jetzt auch ein. Vielen Dank, werde es im weiterleiten.

Re: VAP Rente

Verfasst: 13. Jul 2025, 23:21
von Rorbert001
sunny47 hat geschrieben: 13. Jul 2025, 20:48 @micha0815, ja er ist wegen Dienstunfähigkeit vozeitig in Pension gegangen. Deine Ausführungen leuchten mir jetzt auch ein. Vielen Dank, werde es im weiterleiten.
Jetzt habe ich mir meine Anfrage an die VAP vor meinem ER rausgesucht bzw. gefunden. Antwort von dort: "Sie waren bei der VAP versichert und haben Anspruch auf VAP Zusatzrente. Sie können diese beantragen, sobald eine der folgenden Kriterien auf Sie zutrifft;
*Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Vollrente, nicht bei Teilrente)
*Sie haben das 65te Lebensjahr vollendet
*Sie wurden wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt

OK, die VAP wurde nicht bezogen, da bei der Dienstunfähigkeit nicht dort beantragt. Die Bundesanstalt fordert die Beträge rückwirkend ab Dienstunfähigkeit an. Puh, ist alles sehr grenzwertig. Auf der Page der VAP steht dazu auch so gut wie nix (insbesondere zu Beamten bei Dienstunfähigkeit (siehe hierzu zum Hinweisblatt für die Telekom Anzeigepflichten): https://www.vap-stuttgart.de/
Auf der Page der BAPT findet sich folgendes: https://www.banst-pt.de/service-center/ ... chen-rente
6. Abgefundene Renten, Beitragserstattungen und Rentenverzicht
Die Anrechnung ist auch dann vorzunehmen, wenn ein Rentenanspruch dem Grunde nach vorhanden ist, die rentenrechtliche Wartezeit also erfüllt wurde.

Das bedeutet, auch wenn:

Leistungen abgefunden wurden oder
Leistungen von Ihnen nicht oder verspätet beantragt werden oder
auf Leistungen verzichtet wird, …

… ist ein Rentenbetrag auf Ihre Versorgungsbezüge anzurechnen.