sunny47 hat geschrieben: 12. Jul 2025, 14:46
Nein, wurde er nicht. Wer ist da in der Beweispflicht?
Heute Morgen hat er mir geschrieben, dass er dieses Schreiben doch erhalten hat und wahrscheinlich damals nicht für wichtig gehalten hat. Die VAP hat er im August 2024, als er in die Regelrente kam, beantragt. Seit dem erhält er monatl. die VAP. Nehme an, dass sie da bemerkt haben, dass er vor der Pension nie die VAP beantragt hat und deshalb nun die Nachzahlung machen muss. Ca.3000€
Da wird bestimmt noch für einige eine Nochforderung kommen, die VAP damals vergessen haben, zu beantragen..
sunny47 hat geschrieben: 12. Jul 2025, 14:46
Nein, wurde er nicht. Wer ist da in der Beweispflicht?
Heute Morgen hat er mir geschrieben, dass er dieses Schreiben doch erhalten hat und wahrscheinlich damals nicht für wichtig gehalten hat. Die VAP hat er im August 2024, als er in die Regelrente kam, beantragt. Seit dem erhält er monatl. die VAP. Nehme an, dass sie da bemerkt haben, dass er vor der Pension nie die VAP beantragt hat und deshalb nun die Nachzahlung machen muss. Ca.3000€
Da wird bestimmt noch für einige eine Nochforderung kommen, die VAP damals vergessen haben, zu beantragen..
Die VAP muss er doch erst mit der Regelrente beantragen (67 Jahre)? Welches Datum meinst du mit damals? Die Auskunft mit 67 wurde mir damals bei ER Beginn genannt. Daraufhin hatte ich bei der VAP Stelle für mich nachgefragt. Von dort wurde mir gesagt erst ab Rentenbeginn. Irgendwie passt der Betrag von 3000€ nicht. Da müsste er ja monatlich fast 300€ VAP bekommen haben.
sunny47 hat geschrieben: 12. Jul 2025, 14:46
Nein, wurde er nicht. Wer ist da in der Beweispflicht?
Heute Morgen hat er mir geschrieben, dass er dieses Schreiben doch erhalten hat und wahrscheinlich damals nicht für wichtig gehalten hat. Die VAP hat er im August 2024, als er in die Regelrente kam, beantragt. Seit dem erhält er monatl. die VAP. Nehme an, dass sie da bemerkt haben, dass er vor der Pension nie die VAP beantragt hat und deshalb nun die Nachzahlung machen muss. Ca.3000€
Da wird bestimmt noch für einige eine Nochforderung kommen, die VAP damals vergessen haben, zu beantragen..
Die VAP muss er doch erst mit der Regelrente beantragen (67 Jahre)? Welches Datum meinst du mit damals? Die Auskunft mit 67 wurde mir damals bei ER Beginn genannt. Daraufhin hatte ich bei der VAP Stelle für mich nachgefragt. Von dort wurde mir gesagt erst ab Rentenbeginn. Irgendwie passt der Betrag von 3000€ nicht. Da müsste er ja monatlich fast 300€ VAP bekommen haben.
Bei Pensionseintritt hat er das Schreiben erhalten. Aufforderung VAP Rente beantragen
zeerookah hat geschrieben: 13. Jul 2025, 10:08
@sunny47
Dein Freund bekommt die VAP Rente seit 12 Monaten. Wenn er jetzt 50€ monatlich bekommt müßte er 600€ an die BAnst zurück zahlen.
Wenn er einen Einmal Betrag als Abfindung bekommen hat (nehmen wir einfach mal 2.000€ an) dann muß er jetzt diese 2.000€ an die BAnst überwiesen.
Dein Freund hat von einer 3.Stelle Geld für seine Altersversorgung kassiert dies aber nicht der BAnst mitgeteilt.
Und so wie ich das mitbekommen habe wird die VAP nicht von alleine tätig. Er muß schon einen Antrag auf Zahlung stellen.
(woher soll die VAP nach über 40 Jahren wissen ob er überhaupt noch lebt geschweige denn seine Bankverbindung kennen)
So wie ich mitbekommen habe, geht es um die Zeit Pensionseintritt bis Regelrenteeintritt und nicht um die Zeit nach August 2024. Da ist alles glatt gelaufen. Bekommt VAP, die wird mit der Regelrente verrechnet und von der Pension abgezogen.
So wie er sagt, hat er in der Pensionszeit nie VAP erhalten, weder monatlich, noch eine Einmalzahlung und soll jetzt ca.3000 nachzahlen.
Dann müßte er ja jetzt auch eine Nachzahlung über 3.000€ von der VAP erhalten.
Lies Dir am besten mal selber die Schrieben durch um die es da gehen soll.
Normal gibt es VAP erst ab Regelrenteneintritt Alter.
Oder da werden von deinen Freund Äpfel mit Birnen verwechselt.
zeerookah hat geschrieben: 13. Jul 2025, 14:54
Dann müßte er ja jetzt auch eine Nachzahlung über 3.000€ von der VAP erhalten.
Lies Dir am besten mal selber die Schrieben durch um die es da gehen soll.
Normal gibt es VAP erst ab Regelrenteneintritt Alter.
Oder da werden von deinen Freund Äpfel mit Birnen verwechselt.
Ich habe VAP schon vor Eintritt in die Regelrente erhalten.