jolowe5259 hat geschrieben: 19. Okt 2025, 16:52
Aufsteiger85 hat geschrieben: 19. Okt 2025, 15:14
Gilt §26 nicht für interne Aufstiegsverfahren?
Nein. Es ist z.B. kein Problem, sich als Kommunalbeamter beim Land NRW auf einen A13h-A14-DP zu bewerben und dann nach 10 Monaten seine A13h zu bekommen. Oder ebenen-umgekehrt. Vorausgesetzt, der neue Dienstherr will das auch und schließt es bei der Stellenanzeige nicht aus (vgl. IT.NRW dazu).
Ah okay, das werde ich mir nochmal ansehen.
jolowe5259 hat geschrieben: 19. Okt 2025, 16:52
Aufsteiger85 hat geschrieben: 19. Okt 2025, 15:14
Oder einen Dienstherrnwechsel.
Nein, da OPs Dienstherr nicht versetzt, wäre nur die Entlassung und Neuverbeamtung möglich. Das ist aber kein Wechsel im bestehenden Beamtenverhältnis.
Da er dem Beamtenstatusgesetz unterliegt, kann er sich nicht gegen die Versetzung an sich nicht sperren. Auch ein zu langes festhalten ist, wie oben schon ausgeführt, nicht möglich.
Grundsätzlich steht eine Versetzung (ggf. mit vorheriger Abordnung) also weiterhin im Raum.
jolowe5259 hat geschrieben: 19. Okt 2025, 16:52
Weil eine E13-Stelle ein interessanteres Ausgabenbpndel umfasst als eine A10-Stelle.
Wenn man davon ausgeht, dass das mit Versetzung und Aufstieg nicht funktioniert, sicher. Das ist aber ein Vergleich von Äpfeln und Birnen. Die TE möchte den Master nutzen, also kommt entweder Entlassen + E13 oder Beamtenstatus behalten und auf höherwertigem Dienstposten Erfahrung sammeln in Betracht. Beides würde aus laufbahnrechtlichen Gründen nicht mit einer A10-bewerteten Tätigkeit stattfinden (können).
jolowe5259 hat geschrieben: 19. Okt 2025, 16:52
Ein Aufstieg ist ei OP keine Option.
Das ist einfach falsch. Die TE hat lediglich geschrieben, dass es auf der aktuellen Stelle nicht möglich ist.
jolowe5259 hat geschrieben: 19. Okt 2025, 16:52
Völlig nutzloser Kommentar deinerseits.
Dein zweiter Post und dann kommt so ein Spruch? Ich glaube, du bist hier im Forum falsch, wir diskutieren hier sachlich und versuchen, anderen zu helfen, nicht sie anzublaffen.