Re: Konsequenzen / Verfahrensablauf bei Nichtverlängerung einer Weiterbeurlaubung
Verfasst: 27. Mai 2021, 07:21
Das liest sich gut. Krankenakten liegen bei mir prall gefüllt vor. Trotz dessen habe ich selten einen gelben Zettel dem Arbeitgber vorgelegt. Im nachhinein betrachte viel zu selten.
Bin bereits seit Jahren gesundheitlich stark angeschlagen und habe inzwischen den "Luxus" (Ironie), dass meine beiden behandelnden Fachärzte unabhängig voneinander mich sofort dauerkrank schreiben würden. Brauche eben nur "jetzt" zu sagen.
Leider habe ich diese Situation meinem derzeitgen Arbeitgeber zu dem ich beurlaubt wurde zu verdanken. Dem will ich es nicht zu leicht machen mich nach kurzer Ausfallzeit von nur 3 Monaten los zu werden.
Jetzt überlege ich nur, ob die Streckung der o. g. drei Monaten möglich ist. Arbeitsrechtlich bin ich trotz einer Beurlaubung, die noch 3 Jahre geht im Angestelltenverhältnis tätig. Hiernach wären bis 18 Monate durchgehende Krankmeldung möglich. Das Beamtengesetz dürfte nicht greifen.
Die Vereinbarungen zwischen der DTAG und meinem jetzigen Arbeitgeber in Fällen von Dauerkrankheit kenne ich nicht. Die gibt es aber lt. einer zuverlässiger Quelle.
Alternative Vorghensweise wärenzunächst die 3 Monate Krankheit, BAD, Reha, Rückkehr zum alten Arbeitgber, wiederholte Dauererkrankung mit dem Ziel bis Ende 2021 die Situation zu strecken.
Hört sich natürlich nach einem Vorsatz an. Ist es auch. Denn Mobbing erfolgt ebenfalls mit Vorsatz......
Servus aus dem verregenten Bayern
Bin bereits seit Jahren gesundheitlich stark angeschlagen und habe inzwischen den "Luxus" (Ironie), dass meine beiden behandelnden Fachärzte unabhängig voneinander mich sofort dauerkrank schreiben würden. Brauche eben nur "jetzt" zu sagen.
Leider habe ich diese Situation meinem derzeitgen Arbeitgeber zu dem ich beurlaubt wurde zu verdanken. Dem will ich es nicht zu leicht machen mich nach kurzer Ausfallzeit von nur 3 Monaten los zu werden.
Jetzt überlege ich nur, ob die Streckung der o. g. drei Monaten möglich ist. Arbeitsrechtlich bin ich trotz einer Beurlaubung, die noch 3 Jahre geht im Angestelltenverhältnis tätig. Hiernach wären bis 18 Monate durchgehende Krankmeldung möglich. Das Beamtengesetz dürfte nicht greifen.
Die Vereinbarungen zwischen der DTAG und meinem jetzigen Arbeitgeber in Fällen von Dauerkrankheit kenne ich nicht. Die gibt es aber lt. einer zuverlässiger Quelle.
Alternative Vorghensweise wärenzunächst die 3 Monate Krankheit, BAD, Reha, Rückkehr zum alten Arbeitgber, wiederholte Dauererkrankung mit dem Ziel bis Ende 2021 die Situation zu strecken.
Hört sich natürlich nach einem Vorsatz an. Ist es auch. Denn Mobbing erfolgt ebenfalls mit Vorsatz......
Servus aus dem verregenten Bayern