Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

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Torquemada
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Beitrag von Torquemada »

7up hat geschrieben: 12. Apr 2021, 07:19
Geburtsjahr: 1957
......

Hierzu ein Hinweis von der Berechnungsstelle: "Sie haben zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand das 63. Lebensjahr vollendet. ....
Somit kann ich für mich auf der Grundlage des o. g. Papiers unterstellen, dass bei einer nicht dienstlich verursachten DDU + 35 Dienstjahre + 64 vollendete Lebensjahre, ich abschalgsfrei mit 71,75 % ausscheiden könnte.

63 !!!!!
AndyO
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Beitrag von AndyO »

Torquemada hat geschrieben: 12. Apr 2021, 09:29 63 !!!!!
Hier ist das noch mal schön erklärt:

[url]http://www.bitv-lotse.de/DE/StdS/Alter/Rente_Ruhestand/Beamtenversorgung/beamtenversorgung_inhalt.html?nn=374166&notFirst=true&docId=375182[/url]
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zeerookah
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Beitrag von zeerookah »

...und hier ist der Link noch mal schön in einfach
Torquemada
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Beitrag von Torquemada »

https://www.bitv-lotse.de/DE/StdS/Alter ... cId=375188 Besonderheiten bis zum 31. Dezember 2023 bei Ruhestandseintritt mit 63 Jahren und mindestens 35 Jahre versorgungsrechtlich relevante Zeiten

Beamtinnen und Beamte können bereits mit Vollendung des 63. Lebensjahres und 35 Jahren versorgungsrechtlich relevanten Zeiten ohne Versorgungsabschlag in den Ruhestand versetzt werden.
AndyO
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Beitrag von AndyO »

Womit sich insbesondere ATZ und auch ein später ER relativiert. Auch die 40 Dienstjahre bekommt man ab 2024 im mittleren und gehobenen Dienst vor 67 zusammen. Da sollte man sich jetzt mit dem ER nicht so zieren...
7up
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Beitrag von 7up »

Hallo zusammen,

vielen Dank für die ergänzenden Hinweise zu diesem Thema.
Danke AndyO für den Tipp die Versorgungsanstalt mal anzuschreiben. Habe ich gestern auch getan.

Nun gilt es ein paar Gespräche mit meinem Arzt zu führen und den Abschied von der Telekom zunächst in die DDU zu führen.
Die Konsequenz daraus wäre 3 Monate Krankheit danach Reaktion der DTAG abwarten. Antritt beim BAD, Reha mit dem Gefühl auf evtl. Wiedereingliederung......
Nun ja, schauen wir mal. Nach 40 Dienstjahren für einen fast 64-jährigen doch eine erlaubte und zulässige Perspektive. Denn mit meinem Arbeitgber DTAG kann ich mich schon seit über 16 Jahren nicht mehr indentifizieren.......leider.
EuroistUntergang
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Beitrag von EuroistUntergang »

EuroistUntergang hat geschrieben: 9. Apr 2021, 15:28 Meines Erachtens ist der Eintritt in den Ruhestand bei Schwerbehinderung gestaffelt:
§69 h (3)Beamtenversorgungsgesetz:

(3) Für Beamte, die nach dem 11. Februar 2009 wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand versetzt werden, ist § 14 Abs. 3 mit folgenden Maßgaben anzuwenden:
1.
An die Stelle der Vollendung des 65. Lebensjahres tritt, wenn sie vor dem 1. Januar 2012 in den Ruhestand versetzt werden, die Vollendung des 63. Lebensjahres.
2.
An die Stelle der Vollendung des 65. Lebensjahres tritt, wenn sie nach dem 31. Dezember 2011 und vor dem 1. Januar 2024 in den Ruhestand versetzt werden, das Erreichen folgenden Lebensalters:
Zeitpunkt der
Versetzung in den
Ruhestand vor dem Lebensalter
Jahr Monat
1. Februar 2012 63 1
1. März 2012 63 2
1. April 2012 63 3
1. Mai 2012 63 4
1. Juni 2012 63 5
1. Januar 2013 63 6
1. Januar 2014 63 7
1. Januar 2015 63 8
1. Januar 2016 63 9
1. Januar 2017 63 10
1. Januar 2018 63 11
1. Januar 2019 64 0
1. Januar 2020 64 2
1. Januar 2021 64 4
1. Januar 2022 64 6
1. Januar 2023 64 8
1. Januar 2024 64 10
3.
Für Beamte, die vor dem 1. Januar 2024 in den Ruhestand versetzt werden, gilt § 14 Abs. 3 Satz 6 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Zahl „40“ die Zahl „35“ tritt. “

Da werden einige mit Geburtsjahr 1959 und jünger gar nicht mehr in den "Genuss" kommen.

Es muss nicht wie oben heißen Schwerbehinderung, sondern Dienstunfähigkeit. Vorrausetzung für die abschlagsfreie Zuruhesetzung ist ein Mindestalter angegeben in Jahren und Monaten. Es ist also nicht so, dass man immer mit 63 und 35 Dienstjahren ohne Abschlag gehen kann.
Z.B. ich bin Jahrgang 1959 und bin bis 31.12.2023 jünger als 64 Jahre und 8 Monate. Als ginge es bei mir gar nicht ohne Abschlag.

Oder sehe ich das falsch?
7up
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Beitrag von 7up »

Schwerbehinderung bedeutet m. E. nicht gleichzeitg, dass man automatisch nicht dienstunfähig bzw. DDU wäre.
In meinen Augen sind es zwei verschiedene Voraussetzungen.

Nach der mir vorliegenden Berechnung ist die Grundlage eine dauerhafte DDU - siehe vorherige Angaben von mir. Ich darf unter den o. g. Rahmenbedingungen ohne Abschläge ausscheiden.
EuroistUntergang
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Beitrag von EuroistUntergang »

Ich habe hier eine Tabelle als pdf der Telekom mit Kommentar. Ich kann sie hier leider nicht hochladen, da er mir eine Fehlermeldung bringt. "Ungültige Dateierweiterung: Pensionsaltersgrenzen.pdf" Die Tabelle hat nur 69 kb . Die Grenze beträgt 241 kb.

@ Torquemada: Kannst Du mir evtl. weiterhelfen?
Danke.
AndyO
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Beitrag von AndyO »

7up hat geschrieben: 13. Apr 2021, 12:57 Nun gilt es ein paar Gespräche mit meinem Arzt zu führen und den Abschied von der Telekom zunächst in die DDU zu führen.
Die Konsequenz daraus wäre 3 Monate Krankheit danach Reaktion der DTAG abwarten. Antritt beim BAD, Reha mit dem Gefühl auf evtl. Wiedereingliederung......
Nun ja, schauen wir mal. Nach 40 Dienstjahren für einen fast 64-jährigen doch eine erlaubte und zulässige Perspektive. Denn mit meinem Arbeitgber DTAG kann ich mich schon seit über 16 Jahren nicht mehr indentifizieren.......leider.
Ein Wunder dass du so lange durchgehalten hast. Bei Netze sind ja mehrere tausende Beamte seit Jahren über ihre Tätigkeitsnummer vom ER ausgeschlossen. Da entstehen solche Vitas. Wenn du dir den Leitfaden DDU der DTAG durchliest, beginnt es mit 42 Tage Brutto-Krankschreibung in 6 Monaten (Sa&SO sind dabei 2 Tage). Kannst auch erst mal eine Kur machen, wenn du die letzten 3 Jahre keine hattest. Dann kommt eine Nachkur und ein BEM von 6 Wochen. Und danach die Weichenstellung. Es ist und bleibt Schade, was die Privatisierung bei der DTAG aus dem Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer gemacht hat...
7up hat geschrieben: 13. Apr 2021, 19:40 Schwerbehinderung bedeutet m. E. nicht gleichzeitg, dass man automatisch nicht dienstunfähig bzw. DDU wäre.
In meinen Augen sind es zwei verschiedene Voraussetzungen
Ja. die 50% GdB sind schwerer zu erreichen. Von den mir bekannten dienstunfähigen Kollegen hat keiner 50%, da deren gesundheitlichen Defizite meist psychischer Art zu schnell kamen. Zeitgleich wartet die Telekom mit schnellen DDU Verfahren (Planwert 6 Monate) auch nicht darauf. Evtl. müsste man sich ja noch in Rücksicht üben... P.S. Die Statistik sagt, dass 2/3 der Schwerbehinderten in Deutschland erst nach 55 anerkannt werden (~4 Mio.).
ER04-20
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Beitrag von ER04-20 »

Möchte die letzten Beiträge hier noch um folgendes ergänzen. Basierend auf einem Merkblatt des BMI (www.bmi.bund.de) zur Wiedereingliederung Bundesbeamter nach dem Hamburger Modell kann die Wiedereingliederungsphase auch länger als 6 Wochen dauern.
Ich hatte, nach einem schweren Zusammenbruch am Arbeitsplatz, in konstruktiver Absprache mit BR, BAD, HR und meinem Facharzt 12 Wochen Wiedereingliederung. Man muss sich nur mit allen Beteiligten sich abstimmen.
EuroistUntergang
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Beitrag von EuroistUntergang »

AndyO
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Beitrag von AndyO »

ER04-20 hat geschrieben: 14. Apr 2021, 17:27 Möchte die letzten Beiträge hier noch um folgendes ergänzen. Basierend auf einem Merkblatt des BMI (www.bmi.bund.de) zur Wiedereingliederung Bundesbeamter nach dem Hamburger Modell kann die Wiedereingliederungsphase auch länger als 6 Wochen dauern.
Ich hatte, nach einem schweren Zusammenbruch am Arbeitsplatz, in konstruktiver Absprache mit BR, BAD, HR und meinem Facharzt 12 Wochen Wiedereingliederung. Man muss sich nur mit allen Beteiligten sich abstimmen.
Mir z.B. wurde 2007 gesagt: Wenn Sie nach 6 Wochen nicht voll dienstfähig sind, schicken wir Sie in DDU. Pistole auf die Brust, ohne das der Amtsarzt (ja, war einer von den Letzten) auch nur die Mine verzog. Das hängt ganz davon ab, in welcher Schublade man vorher liegt. Bei der DTAG hat runter von der Payroll klar Prio 1. Und aktuell rankt DDU wieder vor dem ER...
AndyO
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Beitrag von AndyO »

"In den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 ist das Ruhegehalt nicht zu vermindern, wenn der Beamte zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand das 63. Lebensjahr vollendet und mindestens 40 Jahre mit ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach den §§ 6, 8 bis 10, Zeiten im Sinne des § 6a und nach § 14a Abs. 2 Satz 1 berücksichtigungsfähigen Pflichtbeitragszeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit stehen, und Zeiten nach § 50d sowie Zeiten einer dem Beamten zuzuordnenden Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem zehnten Lebensjahr zurückgelegt hat. Soweit sich bei der Berechnung nach den Sätzen 5 und 6 Zeiten überschneiden, sind diese nur einmal zu berücksichtigen."

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html

Für mich ist das heute ab glatt 63 mit der erdienten Versorgung >= 35 Jahre ohne Kürzung (Übergangsregelung). Ab 2024 mit glatt 63 und Vollpension (40 Jahre).
7up
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Beitrag von 7up »

AndyO, das hört sich doch gut an, so eine Perspektive zu haben.

Alles Weitere, um die Voraussetzungen zu erfüllen, lässt sich zielgerichtet konstruieren bzw. auch regeln. Tipp: Rechzeitig damit anfangen ein Krankheitsbild aufzubauen und konsequent zu verfolgen. Ab einem bestimmten Alter haben wir alle irgendetwas, was auf eine Krankheit schließen lässt bzw. zum "Unwohlsein" bei der DTAG führt.

Letztendlich sind wir als Beamte ein lässtiges Gut für die Telekom. Daher auch die aussergewöhnliche Wertschätzung und Fürsorgepflicht uns gegenüber. Wenn wir nicht selbst für uns sorgen, dann tut es auch keiner......Davon bin ich inzwischen überzeugt. Einen Ass im Ärmel für schlechte Zeiten zu haben, kann manchmal so manche berufliche Entscheidung positiv beschleunigen.

PS. Gestern habe ich mich mit meinem Arzt beraten. Ergebnis: Vollständiges Verständnis auf der Grundlage meiner angeschlagenen Gesundheit dafür, mich arbeitsunfähig schreiben zu lassen. Notfalls über eine lange Zeit. Er selbst ist Gutachter und weiss welche Tasten auf dem Klavier zu spielen sind, wenn es darum geht sich von dem Arbeitgeber für immer zu verabschieden.
Jetzt brauche ich und nur ich noch einen "roten" Knopf zu drücken.

Also schauen wir mal, wann es soweit sein wird. Der Plan steht......

Servus aus dem sonnigen Süden.
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