JaPaul68 hat geschrieben: ↑12. Mär 2021, 16:16 In meinem Beispiel, wurden mir fünf Jahre Vordienstzeit angerechnet.
Als Beamter im Land Berlin werden diese als förderliche Zeiten § 12 (2) LBeamtVG angerechnet und fließen in meine Pension ein, sollte ich aus Krankheit vorzeitig pensioniert werden.
Andererseits, muss ich nach Eintritt in die Vorzeitige Pensionierung, einen Rentenantrag stellen. Bekomme regelmäßig einen Bescheid von der Rentenversicherung, über die zu erwartende Höhe. Dieser Bescheid bezieht sich, natürlich auf meine drei Jahre Ausbildung mit anschließender Beschäftigung in der freien Wirtschaft.
Verstehe ich das so richtig, dass nach Renten - Antragsstellung ich die prognostizierte Rente ( sagen wir mal 150 € ) von meiner Pension abgezogen wird und ich die das monatlich von der Rentenversicherung erhalte?
Einen Rentenantrag kannst du aber erst zu deinen gesetzlich vorgesehenen Eintrittsalter stellen.
Vorher sollte deine Versorgungsstelle solange das zahlen was dir zusteht.
Am Besten du fragst deine Berliner Versorgungsstelle wie das gehandhabt wird.