Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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zeerookah
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von zeerookah »

Paul68 hat geschrieben: 12. Mär 2021, 16:16 In meinem Beispiel, wurden mir fünf Jahre Vordienstzeit angerechnet.
Als Beamter im Land Berlin werden diese als förderliche Zeiten § 12 (2) LBeamtVG angerechnet und fließen in meine Pension ein, sollte ich aus Krankheit vorzeitig pensioniert werden.
Andererseits, muss ich nach Eintritt in die Vorzeitige Pensionierung, einen Rentenantrag stellen. Bekomme regelmäßig einen Bescheid von der Rentenversicherung, über die zu erwartende Höhe. Dieser Bescheid bezieht sich, natürlich auf meine drei Jahre Ausbildung mit anschließender Beschäftigung in der freien Wirtschaft.
Verstehe ich das so richtig, dass nach Renten - Antragsstellung ich die prognostizierte Rente ( sagen wir mal 150 € ) von meiner Pension abgezogen wird und ich die das monatlich von der Rentenversicherung erhalte?
Ja

Einen Rentenantrag kannst du aber erst zu deinen gesetzlich vorgesehenen Eintrittsalter stellen.
Vorher sollte deine Versorgungsstelle solange das zahlen was dir zusteht.
Am Besten du fragst deine Berliner Versorgungsstelle wie das gehandhabt wird.
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zeerookah
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von zeerookah »

Deine Pension ist doch berechnet (sprich Prozente/Zeiten)
Wenn du jetzt für eine Zeit doppelt Geld bekommst (sprich Rente) dann wird dieser Betrag von der Pension abgezogen (sprich das Geld nicht die Prozente)
@Gertrud1927 hat das doch oben beschrieben. Ließ es dir noch mal ganz langsam durch und interpretier in deinen Überlegungen da nicht etwas rein was dort nicht steht.
Auf mich kommt das in 2 Jahren auch zu. Ich lege da zwar keinen Wert auf meine Rentenansprüche aber es ist nun mal gesetzlich so geregelt (Rente geht vor Pension)
Da ich den Höchstsatz von 71,75% bei der Pension habe hoffe ich das ich das auch gut selber nachrechnen kann. Meine Rentenansprüchen dürften dann bei knapp 500€ liegen.
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Hauseltr
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von Hauseltr »

So sieht das bei mir aus:
Ruhegehaltsfähige Bezüge 3.338,02 €
Davon 71,75 % 2.371,32 €
anzurechnende Renten 375,82 €
Ruhensbetrag Par.55 BeamtVG 366,40 € -
Abzug Par50f BeamtVG 1,525 % 30,58 € -

Gesetzliches Netto 1.974,34 €

Ausgezahlter Betrag 1640,46 €
Rente 375,82 €
Zuschuss zum Krankenversicherungbeitrag 29,88 €
Rente gesamt 405,70 €
sobiso
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von sobiso »

Vom 17 Lj bis zum Versorgungsfall Egal was du gemacht hast
Werden in dem Fall die Abschläge auch berücksichtigt, sofern man z.B. mit 65 vorzeitig in den Ruhestand tritt ?

Wenn mal also 2 Jahre früher auf Antrag in den Ruhestand tritt, dann werden für die fiktive Pension auch 7,2 % abgezogen ?

Hintergrund: 40 Dienstjahre in der Verwaltung, 62 Monate Rentenanspruch. Macht eigentlich zusammen über 45 Jahre Arbeit.

Wenn man diese Zeit voll rentenversicherungspflichtig gearbeitet hätte, könnte man ohne Abschläge im Alter von 65 gehen. Das Gleiche, wenn man die ganze Zeit voll in der Verwaltung tätig gewesen wäre.
Gertrud1927
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Was die Abschläge bei der fiktiven Hochrechnung betrifft steht das auch in 55.2
Im 55 wird nur bestimmt was bei einer Versorgung in Verbindung mit Renten passiert und nichts sonst.
Wann Du in Ruhestand gehen kannst steht im Bundesbeamtengesetz.
sobiso
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von sobiso »

Wann Du in Ruhestand gehen kannst steht im Bundesbeamtengesetz.
Ist schon klar. Mit 63. Das war auch nicht die Frage. Sorry, wenn ich mich unklar ausdrücke.

Es ist halt in sofern interessant, dass man ggfs. doch 2 Jahre früher aufhören könnte zu arbeiten und die zu erwartenden Abzüge ggfs. durch die Rentenansprüche ein wenig ausgleichen könnte. Da möchten man eben schon gern wissen, ob man die Rechnung richtig verstanden hat.
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zeerookah
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von zeerookah »

sobiso hat geschrieben: 14. Mär 2021, 19:42 Es ist halt in sofern interessant, dass man ggfs. doch 2 Jahre früher aufhören könnte zu arbeiten und die zu erwartenden Abzüge ggfs. durch die Rentenansprüche ein wenig ausgleichen könnte. Da möchten man eben schon gern wissen, ob man die Rechnung richtig verstanden hat.
Da solltest du dich bei deiner Versorgungsstelle genau erkundigen.
Vereinfacht ausgedrückt. Rente geht vor Pension. Solltest du Rentenansprüche haben so werden die später von deiner Pension abgezogen.
sobiso
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von sobiso »

Solltest du Rentenansprüche haben so werden die später von deiner Pension abgezogen.
Eben nicht unbedingt. Wenn ich die Sache jetzt richtig verstanden habe sieht die Rechnung bei 2 Jahren früher in Pension ungefähr so aus:

Fiktive Berechnung:
Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge 5.241,00 €
Zu erreichender Faktor 71,75 % 3.760,42 €
Kürzung § 14 (3) BeamtVG 7,20 % - 270,75 €
ergibt fiktiver Höchstbetrag: 3.489,67 €


Reale Versorgung:
Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge 5.241,00 €
erreichter Faktor 0,706594 3.703,26 €
Kürzung § 14 (3) BeamtVG 7,20 % - 266,63 €
Rentenanspruch 72,00 €
Gesamte Versorgung: 3.508,62 €


Überversorgung:
Fiktiver Höchstbetrag 3.489,67 €
abz. Gesamte Versorgung 3.508,62 €
Differenz (=Abzug von Pension) - 18,96 €


Pension und Rente:
Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge 5.241,00 €
erreichter Faktor 70,6594 3.703,26 €
Kürzung § 14 (3) BeamtVG 7,20 % - 266,63 €
Abzug nach § 55 BeamtVG - 18,96 €
zu zahlende Versorgungsbezüge 3.417,67 €
Abzug Par50f BeamtVG 1,525 % 1,525% - 52,12 €
Beamtenversorgung 3.365,55 €
Rentenanspruch 72,00 €
Brutto zusammen: 3.437,55 €
Pipapo
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von Pipapo »

https://www.beamtentalk.de/viewtopic.ph ... 456#p63456

Das Thema sowie die ganze Rechnerei hattest du vor gut 2 Jahren schon mal gemacht.
sobiso
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von sobiso »

Das Thema sowie die ganze Rechnerei hattest du vor gut 2 Jahren schon mal gemacht.
Stimmt, jetzt wo Sie es schreiben.... Danke für den Hinweis !
Ich kann mich dunkel erinnern, dass ich das einmal probiert hatte. Aber war wohl ziemlich verkehrt.
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Hauseltr
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von Hauseltr »

Zu meinen Angaben:

Text und €-Beträge sind so aus meiner Bezügemitteilung übernommen worden.
Die Steuerklasse ist 3.
Die kursiv gesetzten Angaben zur Rente sind in der Bezügemitteilung enthalten und werden nicht mit berechnet.
Leider lassen sich hier die mit Leerzeichen erstellten Beträge nicht richtig einordnen: deswegen der kursive Eintrag zur Rente.
Der Abzug Ruhensbetrag Par55 BeamtVG ist praktisch die verrechnete Rente.
Versorgungsbetrag ..................................................2.371,32
anzurechnende Renten ......................375,82
Ruhensbetrag Par55 BeamtVG .................................366,40 - ....usw.

Vom gesetzlichen Netto werden dann Krankenkasse und PV abgezogen.
Auszahlungsbetrag ca. 1600,00 €
In Steuerklasse 3 fällt keine Steuerzahlung an. Das kommt dann mit der Einkommensteuererklärung.
Altlast
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von Altlast »

Sehe ich das richtig, dass beim Zusammentreffen von Rente und Pension dreimal Beiträge zur Pflegeversicherung anfallen? Einmal für die private Pflegepflichtversicherung von der Pension, desweiteren der Abzug nach § 50f BeamtVG und zusätzlich der Beitrag von der gesetzlichen Rente?
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von Torquemada »

Altlast hat geschrieben: 16. Mär 2021, 13:22 Sehe ich das richtig, dass beim Zusammentreffen von Rente und Pension dreimal Beiträge zur Pflegeversicherung anfallen? Einmal für die private Pflegepflichtversicherung von der Pension, desweiteren der Abzug nach § 50f BeamtVG und zusätzlich der Beitrag von der gesetzlichen Rente?
Nein. Die PV folgt der KV. Nur für die private Pflegepflichtversicherung ist zu zahlen. Von der RV gibt es dann auch einen Zuschuss zur privaten KV.
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von ISDNforever »

Torquemada hat geschrieben: 16. Mär 2021, 13:57
Altlast hat geschrieben: 16. Mär 2021, 13:22 Sehe ich das richtig, dass beim Zusammentreffen von Rente und Pension dreimal Beiträge zur Pflegeversicherung anfallen? Einmal für die private Pflegepflichtversicherung von der Pension, desweiteren der Abzug nach § 50f BeamtVG und zusätzlich der Beitrag von der gesetzlichen Rente?
Nein. Die PV folgt der KV. Nur für die private Pflegepflichtversicherung ist zu zahlen. Von der RV gibt es dann auch einen Zuschuss zur privaten KV.
Und dadurch sogar etwas vorteilhafter als der Nur-Pensions Fall. Zudem ist noch ein Teil der Rente steuerfrei während
der Versorgungsfreibetrag im Regelfall auch mit einer um die Rente gekürzten Pension ausgeschöpft sein wird.
Altlast
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Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von Altlast »

In der mir vorliegenden Rentenauskunft der DRV steht: "Für beihilfeberechtigte Rentner gilt nur der halbe Beitragssatz zur Pflegeversicherung 1,525% bzw. 1,775%".
Ist jemand der eine gesetzliche Altersrente neben der Beamtenpension bezieht im Sinne der Auskunft ein beihilfeberechtigter Rentner?
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