Seite 2 von 2
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Verfasst: 21. Mai 2021, 22:45
von Herm
Bundesanstalt Post-Telelom: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz
Die Abschlagszahlungen sind ab dem Monat Juni 2021 vorgesehen und stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung. Ebenso wird dann die Nachzahlung für April und Mai 2021 geleistet. Für verstorbene Versorgungsempfängerinnen und -empfänger dürfen keine Abschlagszahlungen geleistet werden.
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Verfasst: 28. Mai 2021, 13:36
von Andi12
Habe gestern meine Bezügemitteilung bekommen, das Geld ist drauf.... viel ist es aber nicht.
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Verfasst: 28. Mai 2021, 13:52
von Postdino
Nach Abzug der Pflegeversicherung hat man weniger in der Tasche

Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Verfasst: 28. Mai 2021, 19:19
von sailor
Postdino hat geschrieben: ↑28. Mai 2021, 13:52
Nach Abzug der Pflegeversicherung hat man weniger in der Tasche
Seltsam, bei mir nicht.
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Verfasst: 6. Jun 2021, 11:16
von Mr. Green
Zu dumm, dass Klatschen nicht reicht und Gesundheitsfürsorge tatsächlich Geld kostet. Haben wir das nicht alle gewollt?
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Verfasst: 11. Jun 2021, 22:57
von Acta
Der Bundestag hat heute das im Betreff genannte Gesetz beschlossen.
Quelle:
https://www.vbob.de/aktuelles/news/bund ... erhoehung/
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Verfasst: 29. Jun 2021, 14:02
von Altlast
Welche verfassungsrechtlichen Gründe hindern den Gesetzgeber konkret daran die 50€ Mindesterhöhung des Tarifabschlusses auf die Beamtenbesoldung zu übernehmen? Die Besoldungstabellen könnten doch dementsprechend mathematisch angepasst werden.