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Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Verfasst: 12. Jan 2020, 11:22
von svcds
Kerberos hat geschrieben: 12. Jan 2020, 10:41 Bei Versetzungstermin zum 01.02. gibt's noch keine Versetzungsverfügung?
ja, weil der Personalrat noch zustimmen muss. Die waren wohl länger im Urlaub :)

Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Verfasst: 12. Jan 2020, 12:12
von Kerberos
Der Personalrat hat nach Unterrichtung durch die Dienststelle, egal ob Urlaub oder nicht, zwei Wochen Zeit zur Äußerung. Die Maßnahme gilt als gebilligt, wenn nicht der Personalrat innerhalb der genannten Frist die Zustimmung unter Angabe der Gründe schriftlich verweigert. § 66 Abs. 2 LPVG NRW

Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen

Verfasst: 12. Jan 2020, 12:28
von svcds
Kerberos hat geschrieben: 12. Jan 2020, 12:12 Der Personalrat hat nach Unterrichtung durch die Dienststelle, egal ob Urlaub oder nicht, zwei Wochen Zeit zur Äußerung. Die Maßnahme gilt als gebilligt, wenn nicht der Personalrat innerhalb der genannten Frist die Zustimmung unter Angabe der Gründe schriftlich verweigert. § 66 Abs. 2 LPVG NRW
Ah vielen Dank für die Informationen.