ja, weil der Personalrat noch zustimmen muss. Die waren wohl länger im Urlaub
als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen
Moderator: Moderatoren
Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen
Der Personalrat hat nach Unterrichtung durch die Dienststelle, egal ob Urlaub oder nicht, zwei Wochen Zeit zur Äußerung. Die Maßnahme gilt als gebilligt, wenn nicht der Personalrat innerhalb der genannten Frist die Zustimmung unter Angabe der Gründe schriftlich verweigert. § 66 Abs. 2 LPVG NRW
Re: als Lehrer Umzugskosten erstattet bekommen
Ah vielen Dank für die Informationen.Kerberos hat geschrieben: ↑12. Jan 2020, 12:12 Der Personalrat hat nach Unterrichtung durch die Dienststelle, egal ob Urlaub oder nicht, zwei Wochen Zeit zur Äußerung. Die Maßnahme gilt als gebilligt, wenn nicht der Personalrat innerhalb der genannten Frist die Zustimmung unter Angabe der Gründe schriftlich verweigert. § 66 Abs. 2 LPVG NRW