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Re: Einkommensgrenze für Beihilfeberechtigung überschritten

Verfasst: 6. Apr 2019, 17:07
von Torquemada
schlossallee hat geschrieben: 6. Apr 2019, 16:43

Ein wirtschaftlich abhängiger Ehegatte bekommt im Frühjahr ein Herz verpflanzt, kostet 500.000€.
Im Herbst erbt er ein Aktienpaket, erhält Dividende und reißt die 18.000€ Marke um einen ct.

Die PKV hat 30% der 500.000€ erstattet. Muss er nun 70% von 500.000€ an die Beihilfe zurückzahlen?
Bitte beachten: Rechtsauskünfte dürfen in diesem Forum nicht gegeben werden !!! Hierzu gibt es berechtigte Berufsgruppen.
Die können dir auch solche absonderlichen Fälle erläutern, falls Bedarf besteht.
Gut, dass die Dividendensaison im Herbst in Deutschland längst vorbei ist. Für Quartalsdividenden z.B. von US-Firmen, wende man sich an Steuerberater etc. - mod

Re: Einkommensgrenze für Beihilfeberechtigung überschritten

Verfasst: 6. Apr 2019, 18:43
von schlossallee
Torquemada hat geschrieben: 6. Apr 2019, 17:07 Bitte beachten: Rechtsauskünfte dürfen in diesem Forum nicht gegeben werden !!! Hierzu gibt es berechtigte Berufsgruppen.
Dank, der Sachverhalt ist mir bekannt.

Ist jedoch hier der Unterschied zwischen einer Rechtsdiskussion, Rechtsauskunft bzw. Rechtsberatung bekannt. :?:


Die Frage wo, was, in welcher Verordnung geregelt,ist wird wohl kaum unter Rechtsauskunft fallen.

MfG

Re: Einkommensgrenze für Beihilfeberechtigung überschritten

Verfasst: 6. Apr 2019, 22:14
von Gertrud1927
Hallo. In der Verwaltungsvorschrift zur BVO unter 2.1.1.3 und 2.1.1.5 steht auch was von laufendem Kalenderjahr.
Danach arbeitet Deine Beihilfestelle.
Ist zwar nicht extra erwähnt für Schlossallee aber ich denke das passt.
So ungefähr wie bei Dir ist es bei allen Beamten die nicht in der GKV sind. Bei wechseldem Einkommen des Ehepartners muß man halt schauen das es gut passt.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... 1#NORMKOPF