Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften
Verfasst: 27. Feb 2013, 13:51
Hallo alle Zusammen,
es gibt ja einen sogenannten Zuweisungsleitfaden. Den kennt Ihr bestimmt. In den proT-Infos vom Februar 2013 hat die Telekom
Änderungen vorgenommen:
http://sbr-kempten.de/index_htm_files/1 ... b_2013.pdf (hier ein Beispiel, ich zitiere mal):
"Zuweisungsleitfaden mit Änderungen
Der, mit Änderungsstand 10/2012 herausgegebene, Zuweisungsleitfaden der Deut-schen Telekom beinhaltete einige bemerkenswerte Änderungen. Wir greifen 10 we-sentliche Punkte auf, empfehlen jedoch bei Bedarf den gesamten Text des Leitfadens www.prot-in.de/viewtopic.php?t=150&start=10 zu beachten.
...5. 5. Bei den zu berücksichtigenden Ermessensgesichtspunkten (Anlage 6) wurde der Hinderungs-grund „Berufstätigkeit des Ehepartners“ gestrichen, „weil die Alimentation einer/eines vollzeitbeschäf-tigten Beamtin/des Beamten hinreichend für die gesamte Familie sein müsste“."
Fangen die jetzt langsam an noch mehr Grundrechte abzuholzen (machen sie ja bei Beamten schon.)? Hab das meinen Männe mal gezeigt
(der arbeitet in der Privatwirtschaft in einem großen Konzern). Da würde so etwas so einfach nicht passieren. Dort wäre meine Berufs-
tätigkeit ein Hinderungsgrund. Mein Mann könnte dann nicht einfach so versetzt werden.
Ihr könnt ja in den Link mal reinsehen, vielleicht ist das aber nichts Neues für euch.
LG
Andrea
es gibt ja einen sogenannten Zuweisungsleitfaden. Den kennt Ihr bestimmt. In den proT-Infos vom Februar 2013 hat die Telekom
Änderungen vorgenommen:
http://sbr-kempten.de/index_htm_files/1 ... b_2013.pdf (hier ein Beispiel, ich zitiere mal):
"Zuweisungsleitfaden mit Änderungen
Der, mit Änderungsstand 10/2012 herausgegebene, Zuweisungsleitfaden der Deut-schen Telekom beinhaltete einige bemerkenswerte Änderungen. Wir greifen 10 we-sentliche Punkte auf, empfehlen jedoch bei Bedarf den gesamten Text des Leitfadens www.prot-in.de/viewtopic.php?t=150&start=10 zu beachten.
...5. 5. Bei den zu berücksichtigenden Ermessensgesichtspunkten (Anlage 6) wurde der Hinderungs-grund „Berufstätigkeit des Ehepartners“ gestrichen, „weil die Alimentation einer/eines vollzeitbeschäf-tigten Beamtin/des Beamten hinreichend für die gesamte Familie sein müsste“."
Fangen die jetzt langsam an noch mehr Grundrechte abzuholzen (machen sie ja bei Beamten schon.)? Hab das meinen Männe mal gezeigt
(der arbeitet in der Privatwirtschaft in einem großen Konzern). Da würde so etwas so einfach nicht passieren. Dort wäre meine Berufs-
tätigkeit ein Hinderungsgrund. Mein Mann könnte dann nicht einfach so versetzt werden.
Ihr könnt ja in den Link mal reinsehen, vielleicht ist das aber nichts Neues für euch.
LG
Andrea