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Re: Tarifergebnis öD 2012/13 - Besoldung

Verfasst: 21. Jul 2012, 16:12
von burgwächter
Gerda hat geschrieben:
burgwächter hat geschrieben:Auf der Seite des BVA steht.
Abschläge auf die erhöhten Beträge dürfen laut BMI ab dem Zahlmonat August 2012 geleistet werden. Dieser Termin kann im Bezügeabrechnungsverfahren voraussichtlich eingehalten werden.
Jepp und sie kommen mit den Bezügen für August. Auf der Bezügebescheinigung stehen sie bereits drauf :wink:

Schönes WE

Gruss Gerda

Supiii,
ich bekomme noch 24 Monate Ortszuschlag nachgezahlt, da bekomme ich ja glatt fast so viel wie Äckermen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: .
Meine Bezügeanzeige kommt immer erst X-2 mit der Überweisung, na denn schauen wir mal :D :D .

LiGRü Butze

Re: Tarifergebnis öD 2012/13 - Besoldung

Verfasst: 23. Jul 2012, 09:08
von burgwächter
Neue Mail des BVA

http://www.dienstleistungszentrum.de/DL ... 02013.html

Die Besoldungserhöhung ist im August teilzahlbar, :P
Ob es klappt schauen wir mal. :mrgreen:

Re: BBVAnpG2012/2013

Verfasst: 29. Jul 2012, 21:51
von burgwächter
Gerda Schwäbel hat geschrieben:
burgwächter hat geschrieben:Ui man lernt im Alter immer noch dazu..
Aber werde mal abwarten, da die DDU ohnehin eingeleitet wurde ob zuerst eine Nachzahlung oder die DDU Urkunde kommt :?
Irgendwann nach dem Mittagessen habe ich ein neues Schreiben des BADV entdeckt, mit dem die prozentuale Erhöhung definitiv für den August-Zahltag angekündigt/versprochen wurde.
--

Hatte am Samstag die Abrechnung im Kasten nix von Erhöhung zu sehen. :roll:
Dann wohl erst im Septoberdezember oder so bei den PNU :x
Warten ist ja auch schön.
LG

Re: Tarifergebnis öD 2012/13 - Besoldung

Verfasst: 30. Jul 2012, 06:40
von afo1
Nachzahlung ist da :-)

Re: Tarifergebnis öD 2012/13 - Besoldung

Verfasst: 31. Aug 2012, 09:05
von burgwächter
Yo nun ist auch bei mir in den Bezügen die Nachzahlung eingepflegt. :D

LiGRü

Re: Tarifergebnis öD 2012/13 - Besoldung

Verfasst: 14. Mär 2013, 17:20
von Adler
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/t ... eamte.html

Bemerkenswert auf der website ist, dass Bayern angeblich die 0,2 Prozentpunkte für die Versorgungsrücklage nicht abziehen will.
14.03.2013
BY
Im bayerischen Landesdienst ist keine Verminderung der geplanten Besoldungserhöhungen um 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14a BBesG vorgesehen.
Gibt es dazu Quellen aus 1.Hand, die das bestätigen?

Re: Tarifergebnis öD 2012/13 - Besoldung

Verfasst: 14. Mär 2013, 17:39
von burgwächter
Wahrscheinlich verbraten die sonst das Geld, wie die Niedersachsen :-)
Es gab schon mehrere Klagen weil dort die Rücklage"verschwunden" ist.
Möllring als Richter und ehemaliger Finanzminister.
Gewaltenteilung ist was anderes.
Kaum gestohlen schon auf den Antillen, Cayman oder mal Herrn ********* fragen Bahamas und Co sind immer noch "in".

Re: Tarifergebnis öD 2012/13 - Besoldung

Verfasst: 15. Mär 2013, 07:52
von Fuzzi62
Adler hat geschrieben:http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/t ... eamte.html

Bemerkenswert auf der website ist, dass Bayern angeblich die 0,2 Prozentpunkte für die Versorgungsrücklage nicht abziehen will.
14.03.2013
BY
Im bayerischen Landesdienst ist keine Verminderung der geplanten Besoldungserhöhungen um 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14a BBesG vorgesehen.
Gibt es dazu Quellen aus 1.Hand, die das bestätigen?
In Bayern gilt das BBesG nicht, weil Bayern ein eigenes Besoldungsgesetz hat.
burgwächter hat geschrieben:Wahrscheinlich verbraten die sonst das Geld, wie die Niedersachsen :-)
Es gab schon mehrere Klagen weil dort die Rücklage"verschwunden" ist.
Möllring als Richter und ehemaliger Finanzminister.
Gewaltenteilung ist was anderes.
Kaum gestohlen schon auf den Antillen, Cayman oder mal Herrn Pfahls fragen Bahamas und Co sind immer noch "in".
Das Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern ist nach wie vor in Kraft.

Re: Tarifergebnis öD 2012/13 - Besoldung

Verfasst: 15. Mär 2013, 18:08
von Adler
In Bayern gilt das BBesG nicht, weil Bayern ein eigenes Besoldungsgesetz hat.
...

Das Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern ist nach wie vor in Kraft.
Gem. Art . 74 GG Abs. 1 Nr. 27 braucht jedes Bundesland ein eigenes Besoldungsgesetz, aber einige nehmen Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG in Anspruch und verweisen auf BBesG_2006.

Wenn ich mir das BayVersRücklG ansehe, brauchen die Beamten dort keinen eigenen Beitrag (mehr) zum Pensionfonds leisten, weil

a) 100 Mio. €/a kommen aus dem Staatshaushalt,
b) die "unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts" zahlen (verkürzt gesagt) "mit den Anteilssätzen 0,57 v.H. der Besoldungsausgaben und 2,83 v.H. der Versorgungsausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres pauschaliert" jährlich ein.

Das ist ein ganz nettes Modell.
Das wünschten sich sicher viele Landesbeamte.

Das ist viel ehrlicher als (im Extremfall) 0,2 % Besoldungserhöhung nach Gutsherrenart zuzubilligen und dann wieder die 0,2 Prozentpunkte einzubehalten und das Ganze öffentlich als Besoldungserhöhung zu verkaufen, obwohl die Besoldung für den Beamten um genau 0,00 € erhöht wurde.