Besoldungsrunde 2023

Themen speziell für Bundesbeamte

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Acta
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Acta »

zeerookah hat geschrieben: 9. Jun 2023, 16:05 Beispiele:
Das eine sind 65% von A4 = 1.800€
Das andere sind 35% von A16 = 2.800€
Je nach dem welchen Status der betreffende hat und wo er sich besser steht das bekommt der DDU Beamte

Mindestversorgung erhöht sich nach Satz 2 um 30,68 EUR

"§ 14 Abs. 4 Beatmenversorgungsgesetz (BeamtVG)

(4) Das Ruhegehalt beträgt mindestens fünfunddreißig Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5). An die Stelle des Ruhegehalts nach Satz 1 treten, wenn dies günstiger ist, fünfundsechzig Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Die Mindestversorgung nach Satz 2 erhöht sich um 30,68 Euro für den Ruhestandsbeamten und die Witwe; der Erhöhungsbetrag bleibt bei einer Kürzung nach § 25 außer Betracht. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Beamte eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 6, 6a, 8 bis 10 und 67 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das erdiente Ruhegehalt allein wegen fehlender Berücksichtigung von Zeiten nach § 6a als ruhegehaltfähig hinter der Mindestversorgung nach den Sätzen 1 bis 3 zurückbleibt. Satz 4 gilt nicht, wenn in Fällen des § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden ist."


Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html (Abruf: 09.06.2023)
https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... rgung.html (weitere Informationen des dbb; Abruf: 09.06.2023)
Käptn iglo
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Käptn iglo »

Verdi braucht eben etwas länger. ;)
Acta
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Acta »

Nochmal eine Übersicht; hier vom vbb

Quelle:
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/g ... mpfaenger/ (Abruf: 12.06.2023)
Allium
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Allium »

jetzt habe ich mal eine Frage....diese Erhöhung 2024 von 5,3% ist dann auch für ALLE Ruhestandsbeamten/Pensionäre in genau dieser Höhe beabsichtigt oder wird da auch wieder nach dem Ruhegehalt-Prozenten berechnet wie mit dem Inflationsausgleich?
Herm
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

Besoldungstabelle 2024
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... 4&matrix=1

Deine Besoldungsgruppe (A1 bis A16) plus Amtszulage mal 0.99010 =
Ergebnis / geteilt durch 100 mal Ruhegehaltsatz (max71,75 %) = Bruttobezüge
(ggf. Abschläge bis 10,8 %) minus 1,7 % für Pflege § 50f
= Endergebnis Brutto (steuerpflichtiger Monats Versorgungsbezug)

Die Amtszulagen steigen um 11,5 Prozent soweit ich das in Erinnerung habe ??

Mindestversorgung A4 Prognose 2024
3157,76 mal 0,99010 = 3126,50 geteilt durch 100 mal 65 = 2032,22 plus 30,68
= 2062,90 minus 1,7 % für Pflege § 50f = 2027,83 Euro Brutto

Die Inflationsausgleichsprämie kommt wohl nicht vor Oktober...
Aubacke
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Aubacke »

Erhöhung des Abzugs für Pflegeleistungen ab 01.01.2019
Der Abzug für Pflegeleistungen nach § 50f BeamtVG beträgt ab 01.01.2019 1,525 Prozent von den monatlich zu zahlenden Versorgungsbezügen, maximal 69,20 Euro.
blink182
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von blink182 »

Herm hat geschrieben: 9. Jun 2023, 10:31 Die Regel ist ja 65 % von A4 plus 30,68 Euro.(Bund)
Ich erhalte die Mindestversorgung und habe gerade mal interessehalber einen Blick auf meine Bezügemitteilung geworfen: Da steht Ruhegehaltssatz in Prozent 51,14.

Also würde ich von den 3.000 Euro doch nur 51,14 % bekommen?
Gruß
blink182
Herm
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

Aubacke hat geschrieben: 18. Jun 2023, 15:04 Erhöhung des Abzugs für Pflegeleistungen ab 01.01.2019
Der Abzug für Pflegeleistungen nach § 50f BeamtVG beträgt ab 01.01.2019 1,525 Prozent von den monatlich zu zahlenden Versorgungsbezügen, maximal 69,20 Euro.
Bundestagsbeschluss:
Ab 1. Juli 2023 steigt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Pflegeversicherung auf 4 Prozent für Kinderlose, Eltern zahlen zwischen 3,4 und 2,4 Prozent.
Aktuell liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens.
§ 50f BeamtVG
3,05 Prozent geteilt durch 2 = 1,525 % ( ALT)
NEU:
Ab 1.Juli 2023 3,4 % Regelsatz geteilt durch 2 = 1,70 % NEU
Also wird nach meiner Meinung im nächsten Monat 1,70 % abgezogen und die
Versorgungsbezüge sinken leicht.

Im Netz findet man dazu nichts..vielleicht hab ich ja unrecht.
Wenn nur 1,525 % abgezogen werden..umso besser :mrgreen:
AlterPinguin
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von AlterPinguin »

Seit wann zahlen Beamte einen prozentualen Satz von der Besoldung. Der Beitrag wird doch jedes Jahr neu festgelegt. Derzeit sind das doch 30 Euro irgendwas wenn ich mich nicht irre.
Herm
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

AlterPinguin hat geschrieben: 18. Jun 2023, 18:44 Seit wann zahlen Beamte einen prozentualen Satz von der Besoldung. Der Beitrag wird doch jedes Jahr neu festgelegt. Derzeit sind das doch 30 Euro irgendwas wenn ich mich nicht irre.
Versorgungsempfänger zahlen zweimal...aktive Beamte nur einmal.
Von den Versorgungsbezügen werden aktuell noch 1,525 % abgezogen
( Pflegeleistungen nach § 50f BeamtVG ), zusätzlich zur normalen
Pflegeversicherung .
----
Der Abzug für Pflegeleistungen errechnet sich aus dem hälftigen Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Dessen Änderungen führen auch zu einer Änderung des Abzugs für Pflegeleistung.

Berechnungsgrundlage für den Abzug für Pflegeleistungen ist nach § 50f BeamtVG der Versorgungsbezug nach Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften.

Der Abzug kommt dem Bundeshaushalt zugute und steht in keinem Zusammenhang mit dem an die zuständige Krankenkasse zu zahlenden Beitrag zur privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung.
Mainstream1
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Mainstream1 »

In vielen länderrechtlichen Regelungen zur Beamzenvetsirgung gibt es diesen Abzug nicht.
Auf der Seite des Zolls, Generalzolldirektion kann man die Begründung für die Änderung beim Bund (initiiert m. E. durch den damaligen Bundesinnenminister Schily) nachlesen. Ich zitiere:

https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorg ... _node.html
MS
Allium
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Allium »

blink182 hat geschrieben: 18. Jun 2023, 16:16
Herm hat geschrieben: 9. Jun 2023, 10:31 Die Regel ist ja 65 % von A4 plus 30,68 Euro.(Bund)
Ich erhalte die Mindestversorgung und habe gerade mal interessehalber einen Blick auf meine Bezügemitteilung geworfen: Da steht Ruhegehaltssatz in Prozent 51,14.

Also würde ich von den 3.000 Euro doch nur 51,14 % bekommen?
ja so habe ich es bei mir auch ausgerechnet, wir bekommen davon nur den Anteil gemäß Ruhegehaltsatz
Herm
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

Also ich seh das so..und keine Ahnung ob das so kommt

Bei Empfängern von Mindest-versorgungsbezügen gilt der jeweils maßgebliche Mindestruhegehaltssatz.
Also in der Regel 65 % von A4.
Die 51,14 % ist der "erdiente Ruhegehaltssatz"..der ist niedriger als die Mindestversorgung.

In Zahlen heisst das für mich:
Juni Sonderzahlung 1240 geteilt durch 100 mal 65 = 806 Euro
220 Euro Sonderzahlung Juli bis Feb.24
220 geteilt durch 100 mal 65 = 143 Euro
Ingesamt 1950 Euro.
ramos96
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von ramos96 »

Habs bei mir mal durchgerechnet.

Obwohl gut 400 Euro (!) Brutto mehr (A7 Endstufe, DDU - 10,80%) und mit 1,525% Abzug Pflege kalkuliert, sind es "nur" rund 170 Netto mehr. Steuerrechner BMF.

Also über 50% Abzüge. Schon sportlich. Hatte auf so ca. 40% gehofft.
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