Als Kommunalbeamter kann ich meinen Resturlaub 2009 bis 30.09.2010 nehmen (antreten), auch wenn er im Oktober endet.
Während meines Resturlaubes(2009), welchen ich Ebde Sept. antrat bin ich die ersten 7 Tage erkrankt.
Das Attest habe ich am 2. Urlaubs/Kranentag an meinen Arbeitgeber geschickt, welches dieser wohl am nächsten Tag erhalten hat.
Am 6. Urlaub/krankentagstag rief ich bei meinem Arbeitgeber an und fragte, wie wir den jetzt mit dieser Situation umgehen.
Die Antwort:
a) Sie haben sich ja bisher gar nicht (telefonisch) krank gemeldet. Daher habe ich offiziell erst heute Kenntnis davon bekommen. (Obwohl das Attest mindestens seit dem 3. oder 4. Krankheitstag bei meinem Arbeitgeber vorliegt). Daher kann der Resturlaub wg. Krankheit nicht nachgeholt werden.
b) In der Urlaubsordnung steht... der Resturlaub ist bis zum 30.09. zu nehmen......, daher ist ein Nachholen des Resturlaubes nicht zulässig.
Na ja, doppel gemoppelt hält besser.
Zusatz:
Zwischen den Zeilen wurde auch noch erörtetert, dass es ja auch eine interne Dienstvereinbarung gäbe, wonach eine Krankheit unverzüglich zu melden ist. Ggf. wäre hier ja auch noch ein Dienstvergehen meinerseits zu prüfen, weil ich mich nicht rechzeitig krank gemeldet habe, obwohl ich mich ja im Urlaub befunden haben.
Wie ist Eure rechtliche Beurteilung zu diesem Fall.
Verfall Resturlaub wg. Krankheit nach 30.09.
Moderator: Moderatoren
Hallo,
rechtliche auskünfte dürfen hier nicht erteilt werden.
Sonst ist der Admin dran 8)
Dafür gibt es Rechtsanwälte !
Bitte berücksichtige dieses Zukünftig in deinen Fragestellungen.
Gruß
arme Sau
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
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