Jung Dienstunfähig
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HansiHintermeier
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Re: Jung Dienstunfähig
die echte Du klausel sagt doch lediglich, dass es keine abstrakte verweisung geben kann. allein schon die formulierung einer echten Du klausel ist nicht unbedingt eineindeutig geregelt. schau dir mal gerichtsurteile an wenn es um DU streitigkeiten geht. da geht die bandbreite von kompletter ablehnung über reduzierung der monatlichen rente über vergleiche über reduzierte einmalzahlungen usw. entscheidend auch §19vvg
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Grillmeister
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Re: Jung Dienstunfähig
Ein weiterer Punkt für die Verweigerung der Leistung könnte ein Berufen auf einen Verstoß gegen die "vorvertragliche Anzeigepflicht" sein. Daher bei der Antragsstellung auf eine Versicherung immer sehr genau auf die Fragen achten und beantworten!
Ich habe ebenfalls eine DU-Versicherung, doch ich musste bisher noch keinen Leistungsantrag stellen. Daher habe ich dazu keine Erfahrung.
Ich habe ebenfalls eine DU-Versicherung, doch ich musste bisher noch keinen Leistungsantrag stellen. Daher habe ich dazu keine Erfahrung.
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Dienstunfall_L
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Re: Jung Dienstunfähig
Das habe ich als selbstverständlich unterstellt.Grillmeister hat geschrieben: 16. Okt 2025, 13:03 Ein weiterer Punkt für die Verweigerung der Leistung könnte ein Berufen auf einen Verstoß gegen die "vorvertragliche Anzeigepflicht" sein.
Die echte DUversicherung verzichtet explizit auf eigene Untersuchung und folgt der Entscheidung des Dienstherrn. (Bestimmte gefährdete Berufsgruppen, z.B. bei der Feuerwehr müssen aber auf Besonderheiten achten.)
DU-Versicherung sollte vielleicht zum eigenen Thema gemacht werden?
Re: Jung Dienstunfähig
Hallo zusammen 
Zu dem Thema kann ich nur beitragen das sich Zusatzversicherungen durchaus lohnen können. Ich hatte bereits mit Anfang 20 eine Berufsunfähigkeitsversicherung (ohne Dienstunfähigkeitsklausel) bei der Al***z abgeschlossen. Diese zahlt seit meiner Dienstunfähigkeit ohne Probleme. So bekomme ich trotz Mindestversorgung dank BU fast mein vorheriges Gehalt aus dem aktiven Dienst weiter….
Wenn die Berufsunfähigkeit eindeutig ist, braucht man nicht unbedingt eine Dienstunfähigkeitsklausel, es ist im Zweifel aber sicherer!
Zu dem Thema kann ich nur beitragen das sich Zusatzversicherungen durchaus lohnen können. Ich hatte bereits mit Anfang 20 eine Berufsunfähigkeitsversicherung (ohne Dienstunfähigkeitsklausel) bei der Al***z abgeschlossen. Diese zahlt seit meiner Dienstunfähigkeit ohne Probleme. So bekomme ich trotz Mindestversorgung dank BU fast mein vorheriges Gehalt aus dem aktiven Dienst weiter….
Wenn die Berufsunfähigkeit eindeutig ist, braucht man nicht unbedingt eine Dienstunfähigkeitsklausel, es ist im Zweifel aber sicherer!
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Dienstunfall_L
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Re: Jung Dienstunfähig
@Anmula85 Mit welchem Alter endet deine BU-Zahlung?
Re: Jung Dienstunfähig
Ich habe leider keine DU Versicherung abgeschlossen. Mittlerweile bereue ich das.
Ich dachte immer, falls mal was ist, hat man ja ein paar Monate, um wieder fit zu werden. Das müsste ja locker reichen... der monatliche Beitrag für die Versicherung war auch nicht gerade günstig, deshalb hatte ich mich dagegen entschieden. Hatte nie gedacht, dass es mich mal gesundheitlich so trifft, dass ich tatsächlich in der DDU ende.
Ich dachte immer, falls mal was ist, hat man ja ein paar Monate, um wieder fit zu werden. Das müsste ja locker reichen... der monatliche Beitrag für die Versicherung war auch nicht gerade günstig, deshalb hatte ich mich dagegen entschieden. Hatte nie gedacht, dass es mich mal gesundheitlich so trifft, dass ich tatsächlich in der DDU ende.
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HansiHintermeier
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Re: Jung Dienstunfähig
hast du die rente aus der BU ganz alleine beantragt oder dir hilfe gesucht? ich hab mal einen recht bekannten anwalt aus hamburg angefragt: die wollen 3 monatsrente als bezahlung wenn sie den antrag bei der versicherung für dich stellen. fand ich etwas viel. ich hab eine summe von 1500 euro die ich bekommen würde wenn ich BU bzw DU werde. dann müsste ich 4500 euro abdrücken nur für den antrag...Anmula85 hat geschrieben: 27. Nov 2025, 21:50 Hallo zusammen
Zu dem Thema kann ich nur beitragen das sich Zusatzversicherungen durchaus lohnen können. Ich hatte bereits mit Anfang 20 eine Berufsunfähigkeitsversicherung (ohne Dienstunfähigkeitsklausel) bei der Al***z abgeschlossen. Diese zahlt seit meiner Dienstunfähigkeit ohne Probleme. So bekomme ich trotz Mindestversorgung dank BU fast mein vorheriges Gehalt aus dem aktiven Dienst weiter….
Wenn die Berufsunfähigkeit eindeutig ist, braucht man nicht unbedingt eine Dienstunfähigkeitsklausel, es ist im Zweifel aber sicherer!
Re: Jung Dienstunfähig
Hey
Ich hatte tatsächlich auch Hilfe von einer Fachfrau. Würde ich auch immer wieder so machen. Sie hat ohne Probleme die Zahlung 2 Jahre Rückwirkend (ab Krankschreibung) erreicht obwohl ich da noch volle Bezüge hatte.
Sie war auch teuer (könnte auch in etwa so hoch gewesen sein). Der Großteil war aber glaube ich auch erfolgsabhängig….
Vielleicht nochmal googeln und vergleichen. Gibt viele die da ihre Dienste anbieten…
Vg
Ich hatte tatsächlich auch Hilfe von einer Fachfrau. Würde ich auch immer wieder so machen. Sie hat ohne Probleme die Zahlung 2 Jahre Rückwirkend (ab Krankschreibung) erreicht obwohl ich da noch volle Bezüge hatte.
Sie war auch teuer (könnte auch in etwa so hoch gewesen sein). Der Großteil war aber glaube ich auch erfolgsabhängig….
Vielleicht nochmal googeln und vergleichen. Gibt viele die da ihre Dienste anbieten…
Vg
Re: Jung Dienstunfähig
Mit 60 leider. Hat man „damals“ so abgeschlossen. Aber bis dahin sind es ja noch 20 Jahre…Dienstunfall_L hat geschrieben: 27. Nov 2025, 22:44 @Anmula85 Mit welchem Alter endet deine BU-Zahlung?
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Dienstunfall_L
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Re: Jung Dienstunfähig
Das ist meistens so. Die Zahlung der BU ist m.W. nie lebenslang, das sollte allen bewusst sein, die überlegen eine solche Versicherung abzuschließen.Anmula85 hat geschrieben: 29. Nov 2025, 17:49Mit 60 leider. Hat man „damals“ so abgeschlossen. Aber bis dahin sind es ja noch 20 Jahre…Dienstunfall_L hat geschrieben: 27. Nov 2025, 22:44 @Anmula85 Mit welchem Alter endet deine BU-Zahlung?
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HansiHintermeier
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Re: Jung Dienstunfähig
Anmula85 hat geschrieben: 29. Nov 2025, 17:48 Hey![]()
Ich hatte tatsächlich auch Hilfe von einer Fachfrau. Würde ich auch immer wieder so machen. Sie hat ohne Probleme die Zahlung 2 Jahre Rückwirkend (ab Krankschreibung) erreicht obwohl ich da noch volle Bezüge hatte.
Sie war auch teuer (könnte auch in etwa so hoch gewesen sein). Der Großteil war aber glaube ich auch erfolgsabhängig….
Vielleicht nochmal googeln und vergleichen. Gibt viele die da ihre Dienste anbieten…
Vg
[/quotw
wäre es möglich, dass du mir den kontakt evtl per privater nachricht zukommen lässt?
Re: Jung Dienstunfähig
HansiHintermeier hat geschrieben: 29. Nov 2025, 19:28Würde ich aber die Dame ist in dem Bereich nicht mehr tätigAnmula85 hat geschrieben: 29. Nov 2025, 17:48 Hey![]()
Ich hatte tatsächlich auch Hilfe von einer Fachfrau. Würde ich auch immer wieder so machen. Sie hat ohne Probleme die Zahlung 2 Jahre Rückwirkend (ab Krankschreibung) erreicht obwohl ich da noch volle Bezüge hatte.
Sie war auch teuer (könnte auch in etwa so hoch gewesen sein). Der Großteil war aber glaube ich auch erfolgsabhängig….
Vielleicht nochmal googeln und vergleichen. Gibt viele die da ihre Dienste anbieten…
Vg
[/quotw
wäre es möglich, dass du mir den kontakt evtl per privater nachricht zukommen lässt?
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HansiHintermeier
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Re: Jung Dienstunfähig
du schreibst, dass es da viele gibt, die ihre dienst anbieten...also ich seh da nur "versicherungsvertreter". kannst du jemanden empfehlen?
Re: Jung Dienstunfähig
Ich war damals auch bei keinem Anwalt sondern bei einer Versicherungsfachfrau, die vorher in der Leistungsabteilung einer Versicherung gearbeitet hat. Danach hatte sie sich auf Bu Leistungsanträge spezialisiert.
Was sie jetzt mach weiss ich nicht, da es ihre Website nicht mehr gibt.
Schau mal hier unter Punkt 3:
https://www.finanzberatung-bierl.de/lei ... sicherung/
Die empfehlen den Bu-expertenservice, vielleicht eine Idee
Was sie jetzt mach weiss ich nicht, da es ihre Website nicht mehr gibt.
Schau mal hier unter Punkt 3:
https://www.finanzberatung-bierl.de/lei ... sicherung/
Die empfehlen den Bu-expertenservice, vielleicht eine Idee
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HansiHintermeier
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Re: Jung Dienstunfähig
ich glaube, ich weiss wen du meinst. die dame und ihre homepage hatte ich mir schon vorgemerkt aber dann war irgendwann mal die homepage abgeschaltet. leider weiss ich den namen nicht mehr...das muss die aber gewesen sein...
ich hab mir jetzt nen anwalt in frankfurt und einen in hamburg rausgesucht. beide nehmen eine 3 fache rente als gebühr für den leistungsantrag bei der versicherung.
mal schauen, vielleicht finde ich noch was gutes aber günstigeres.
weiter oben hast du geschrieben, dass du noch 20 jahre bis zur "normalen" pension hast. gehst du davon aus, dass du reaktiviert wirst? dann gibt es ja auch erstmal keine BU/DU rente mehr...
ich hab mir jetzt nen anwalt in frankfurt und einen in hamburg rausgesucht. beide nehmen eine 3 fache rente als gebühr für den leistungsantrag bei der versicherung.
mal schauen, vielleicht finde ich noch was gutes aber günstigeres.
weiter oben hast du geschrieben, dass du noch 20 jahre bis zur "normalen" pension hast. gehst du davon aus, dass du reaktiviert wirst? dann gibt es ja auch erstmal keine BU/DU rente mehr...

