Hallo,
es gibt ja vom Gesetzgeber die wunderbare Regelung, dass der AG zusätzlich zum Gehalt einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten gewähren kann, der unter bestimmten Bedingungen steuer- und sozialabgabenfrei ist (Infos dazu s. z.B. hier:
http://www.mittelstand-und-familie.de/a ... schuss.pdf)
Wie sieht das denn aus, wenn der Beschäftigte Beamter ist? Sind die Beamten bei diesen möglichen Zahlungen (mal wieder) außen vor, eben weil sie keine "Beschäftigten" sind und der Dienstherr kein AG? Wir haben in unserer Institution sog. "Drittmittel", die genau für diesen Zweck (Kinderbetreuungskosten) verwendet werden dürften, die Frage ist nur, wie können wir diese einem Beamten zukommen lassen?
Vorab danke für konstruktiven Hinweise!
Gruss
Cat
Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten
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Re: Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten
Hier geht es nicht um die "Zahlungen" sondern um deren "steuerliche Behandlung". Und da ist es egal, ob es um Arbeitgeber oder Dienstherrn handelt oder um Arbeiter, Angestellte, Beschäftigte, Beamte oder Richter.catwoman hat geschrieben:Wie sieht das denn aus, wenn der Beschäftigte Beamter ist? Sind die Beamten bei diesen möglichen Zahlungen (mal wieder) außen vor, eben weil sie keine "Beschäftigten" sind und der Dienstherr kein AG?
Entscheident ist, dass im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses Zahlungen für die Kinderbetreuung geleistet werden und diese Zahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Ansonsten würden nämlich findige Arbeitgeber Umdefinitionen vornehmen und zwar weiterhin die selben Bruttobezüge bezahlen, die jetzt aber teilweise "Kindergartenbeiträge nennen". Der Arbeitnehmer hätte zwar dann einen höheren Nettobetrag, der AG spart die AG-Beiträge zur Sozialversicherung, aber fürs Steueraufkommen und die Sozialversicherunsgkassen wäre das übel.
Eventuell könnte das an § 2 Abs. 2 BBesG (oder entsprechendem Landesrecht) scheitern "Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche, die dem Beamten, Richter oder Soldaten eine höhere als die ihm gesetzlich zustehende Besoldung verschaffen sollen, sind unwirksam".
Wenn man in der glücklichen Lage ist, entsprechende Drittmittel zur Verfügung zu haben, sollte man das aber ruhig versuchen. Steuerrecht würde der (steuerfreien) Zahlung jedenfalls nichts entgegen stehen.
Viele Grüße
Gerda
Nein, die steuerliche Behandlung ist nicht das Problem, der Beamte waere durchaus bereit, den Kinderbetreuungszuschuss auch zu versteuern, wenn dies denn notwendig ist.
Das Problem, welches lt. unserer Verwaltung besteht, ist die Zahlung als solche (ganz unabhaengig davon, von wo das Geld kommt, sprich bei uns: Drittmittel). Man sagte mir, es sei gesetzlich genau festgelegt, welche Zulagen ein Beamter bekommen duerfe und ein Kinderbetreuungskostenzuschuss gehoere nicht dazu. Es haben wohl viele Leute darueber beraten, ob und wenn ja, wie man den Zuschuss auszahlen koenne. Das Ergebnis war, dass immer mindestens ein Gesetz/Verordnung verletzt wuerde, wenn man zahlen wuerde.
Ich haette von Euch nun gerne gewusst, ob jemand schon einmal gehoert hat, dass ein Beamter diesen Zuschuss bekommt und wenn ja, ob dieser jemand auch weiss, wie das bewerkstelligt wurde.
Danke + Gruss
Cat
Das Problem, welches lt. unserer Verwaltung besteht, ist die Zahlung als solche (ganz unabhaengig davon, von wo das Geld kommt, sprich bei uns: Drittmittel). Man sagte mir, es sei gesetzlich genau festgelegt, welche Zulagen ein Beamter bekommen duerfe und ein Kinderbetreuungskostenzuschuss gehoere nicht dazu. Es haben wohl viele Leute darueber beraten, ob und wenn ja, wie man den Zuschuss auszahlen koenne. Das Ergebnis war, dass immer mindestens ein Gesetz/Verordnung verletzt wuerde, wenn man zahlen wuerde.
Ich haette von Euch nun gerne gewusst, ob jemand schon einmal gehoert hat, dass ein Beamter diesen Zuschuss bekommt und wenn ja, ob dieser jemand auch weiss, wie das bewerkstelligt wurde.
Danke + Gruss
Cat
Ja, das ist ja eben meine Ausgangsfrage! Warum geht das bei allen, aber nicht bei Beamten? Weil Beamte keine "Beschäftigten" sind? Angestellten im ÖD kann man den Kinderbetreuungszuschuss nämlich sehr wohl zahlen.
Wenn das Problem in der Regel eine Geldfrage ist, könnte ich es verstehen, warum Beamte den Zuschuss nicht bekommen können. Da wir aber Drittmittel haben, liegt es bei uns nicht am Geld, sondern wirklich nur an der Frage, gibt es eine Möglichkeit, dieses Geld (= Kinderbetreuungskostenzuschuss) auch dem Beamten zu geben?
Gruss
Cat
Wenn das Problem in der Regel eine Geldfrage ist, könnte ich es verstehen, warum Beamte den Zuschuss nicht bekommen können. Da wir aber Drittmittel haben, liegt es bei uns nicht am Geld, sondern wirklich nur an der Frage, gibt es eine Möglichkeit, dieses Geld (= Kinderbetreuungskostenzuschuss) auch dem Beamten zu geben?
Gruss
Cat