Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten

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catwoman
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Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten

Beitrag von catwoman »

Hallo,

es gibt ja vom Gesetzgeber die wunderbare Regelung, dass der AG zusätzlich zum Gehalt einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten gewähren kann, der unter bestimmten Bedingungen steuer- und sozialabgabenfrei ist (Infos dazu s. z.B. hier:
http://www.mittelstand-und-familie.de/a ... schuss.pdf)

Wie sieht das denn aus, wenn der Beschäftigte Beamter ist? Sind die Beamten bei diesen möglichen Zahlungen (mal wieder) außen vor, eben weil sie keine "Beschäftigten" sind und der Dienstherr kein AG? Wir haben in unserer Institution sog. "Drittmittel", die genau für diesen Zweck (Kinderbetreuungskosten) verwendet werden dürften, die Frage ist nur, wie können wir diese einem Beamten zukommen lassen?

Vorab danke für konstruktiven Hinweise!

Gruss

Cat
Binö
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Beitrag von Binö »

@Catwoman

Ich durfte als alleinerziehende Beamtin die Kinderbetreuungskosten selbst stemmen...und dem ist noch immer so!
Domdom
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Beitrag von Domdom »

jepp, und in meiner Stadt zahlen Beamte sogar einen Zuschlag von 10% :shock:
Gerda Schwäbel
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Re: Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten

Beitrag von Gerda Schwäbel »

catwoman hat geschrieben:Wie sieht das denn aus, wenn der Beschäftigte Beamter ist? Sind die Beamten bei diesen möglichen Zahlungen (mal wieder) außen vor, eben weil sie keine "Beschäftigten" sind und der Dienstherr kein AG?
Hier geht es nicht um die "Zahlungen" sondern um deren "steuerliche Behandlung". Und da ist es egal, ob es um Arbeitgeber oder Dienstherrn handelt oder um Arbeiter, Angestellte, Beschäftigte, Beamte oder Richter.

Entscheident ist, dass im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses Zahlungen für die Kinderbetreuung geleistet werden und diese Zahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Ansonsten würden nämlich findige Arbeitgeber Umdefinitionen vornehmen und zwar weiterhin die selben Bruttobezüge bezahlen, die jetzt aber teilweise "Kindergartenbeiträge nennen". Der Arbeitnehmer hätte zwar dann einen höheren Nettobetrag, der AG spart die AG-Beiträge zur Sozialversicherung, aber fürs Steueraufkommen und die Sozialversicherunsgkassen wäre das übel.

Eventuell könnte das an § 2 Abs. 2 BBesG (oder entsprechendem Landesrecht) scheitern "Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche, die dem Beamten, Richter oder Soldaten eine höhere als die ihm gesetzlich zustehende Besoldung verschaffen sollen, sind unwirksam".

Wenn man in der glücklichen Lage ist, entsprechende Drittmittel zur Verfügung zu haben, sollte man das aber ruhig versuchen. Steuerrecht würde der (steuerfreien) Zahlung jedenfalls nichts entgegen stehen.

Viele Grüße
Gerda
catwoman
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Beitrag von catwoman »

Nein, die steuerliche Behandlung ist nicht das Problem, der Beamte waere durchaus bereit, den Kinderbetreuungszuschuss auch zu versteuern, wenn dies denn notwendig ist.

Das Problem, welches lt. unserer Verwaltung besteht, ist die Zahlung als solche (ganz unabhaengig davon, von wo das Geld kommt, sprich bei uns: Drittmittel). Man sagte mir, es sei gesetzlich genau festgelegt, welche Zulagen ein Beamter bekommen duerfe und ein Kinderbetreuungskostenzuschuss gehoere nicht dazu. Es haben wohl viele Leute darueber beraten, ob und wenn ja, wie man den Zuschuss auszahlen koenne. Das Ergebnis war, dass immer mindestens ein Gesetz/Verordnung verletzt wuerde, wenn man zahlen wuerde.

Ich haette von Euch nun gerne gewusst, ob jemand schon einmal gehoert hat, dass ein Beamter diesen Zuschuss bekommt und wenn ja, ob dieser jemand auch weiss, wie das bewerkstelligt wurde.

Danke + Gruss

Cat
Binö
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Beitrag von Binö »

@Catwoman

Es gibt keine Zuschüsse auf Kinderbetreuungskosten...
catwoman
Beiträge: 4
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Beitrag von catwoman »

Ja, das ist ja eben meine Ausgangsfrage! Warum geht das bei allen, aber nicht bei Beamten? Weil Beamte keine "Beschäftigten" sind? Angestellten im ÖD kann man den Kinderbetreuungszuschuss nämlich sehr wohl zahlen.

Wenn das Problem in der Regel eine Geldfrage ist, könnte ich es verstehen, warum Beamte den Zuschuss nicht bekommen können. Da wir aber Drittmittel haben, liegt es bei uns nicht am Geld, sondern wirklich nur an der Frage, gibt es eine Möglichkeit, dieses Geld (= Kinderbetreuungskostenzuschuss) auch dem Beamten zu geben?

Gruss

Cat
Binö
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Beitrag von Binö »

@Catwoman

Kinderbetreuungskosten gibt es nur, wenn du als Alleinerziehende/r auf einem LG bist weit ab vom Schuß und dein Kind betreut werden muß!
Oder du das Kind mit zum LG mitnimmst, dann zahlt die Verwaltung die Mehrkosten zur Betreuung des Kindes. Nicht aber monatlich als Zuschuß!
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