Überprüfung der Dienstunfähigkeit (Reaktivierung) – Anhörung durch BAnstPT – Frage nach Abwesenheit

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Chris1698
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Überprüfung der Dienstunfähigkeit (Reaktivierung) – Anhörung durch BAnstPT – Frage nach Abwesenheit

Beitrag von Chris1698 »

Hallo ins Forum.

Ich bin seit 2017 DDU. Letztlich war es nur eine Frage der Zeit, wann eine Überprüfung stattfindet. Jetzt habe ich den Fragebogen zur Anhörung von der BAnstPT bekommen. Da bricht alles wieder auf und die Fortschritte in der Therapie sind weg.

Nachdem ich mir den Fragebogen jetzt genauer anschauen konnte, überrascht mich die Frage 8: "Abwesenheit im Zeitraum von – bis--
(Die entsprechenden Nachweise z.B. Buchungsbestätigungen Urlaub, Bescheinigung über anstehende Reha-Maßnahmen o.ä. sind in der Anlage beizufügen)"

Was ist damit gemeint? Das Stichwort „anstehende Reha-Maßnahmen“ lässt auf einen künftigen Zeitraum schließen, aber welcher?
Und warum soll ich Buchungsbestätigungen beifügen, aus denen persönliche Daten wie Ort und Mitreisende hervorgehen?

Im Forum habe ich keine Infos dazu gefunden.

Vielen Dank. Gruß Chris
BM0109
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit (Reaktivierung) – Anhörung durch BAnstPT – Frage nach Abwesenheit

Beitrag von BM0109 »

Kann es sein, dass es dabei mehr darum geht, Abwesenheiten wegen einem Termin beim Amtsarzt zu erfassen? Bzw deine Verfügbarkeit für einen Termin... damit du nicht gerade in Reha oder im Urlaub bist, wenn der Termin stattfinden soll?
Nur eine Vermutung...
Dienstunfall_L
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit (Reaktivierung) – Anhörung durch BAnstPT – Frage nach Abwesenheit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich kann auch nur Vermutungen anstellen. Kann es sein, dass der Fragebogen sich auch an Beamte richtet, die noch nicht im Ruhestand sind? Wie lautet denn die Überschrift des Fragebogens? Gibt es genauere Angaben dazu?

Im Ruhestand würde ich gar keine Angaben zu Urlaub, Reha, Abwesenheit etc. machen.
Andrea55
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit (Reaktivierung) – Anhörung durch BAnstPT – Frage nach Abwesenheit

Beitrag von Andrea55 »

Bei mir war das damals, es ging um eine Reaktivierungs-Untersuchung, wegen Terminfindung. Hab' damals angerufen und nachgefragt.

Gruß Andrea
Linus
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit (Reaktivierung) – Anhörung durch BAnstPT – Frage nach Abwesenheit

Beitrag von Linus »

Hallo Chris,

kann mich Andrea und BM0109 nur anschließen.

Den Fragebogen habe ich 2024 auch bekommen.

Es geht nur um mögliche Abwesenheitszeiten deinerseits.

Wenn eine Reha anstehen würde, dann wüsstest du es ja, und hättest entsprechende Zeiten, um diese mitzuteilen.

Wenn du Urlaub geplant haben solltest, dann kopiere die entsprechenden Unterlagen und schwärze unrelevante Angaben, wie Mitreisende, eben einfach.

Gruß, Linus
Chris1698
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit (Reaktivierung) – Anhörung durch BAnstPT – Frage nach Abwesenheit

Beitrag von Chris1698 »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 27. Okt 2025, 22:31 Ich kann auch nur Vermutungen anstellen. Kann es sein, dass der Fragebogen sich auch an Beamte richtet, die noch nicht im Ruhestand sind? Wie lautet denn die Überschrift des Fragebogens? Gibt es genauere Angaben dazu?

Im Ruhestand würde ich gar keine Angaben zu Urlaub, Reha, Abwesenheit etc. machen.
Das Anschreiben trägt den Titel "Überprüfung Ihrer Dienstunfähigkeit; Gelegenheit zur Stellungnahme". Der Fragebogen selbst heißt "Persönliche Angaben zur Überprüfung der Dienstunfähigkeit".

Gefragt wird konkret nach Fortbestand der (fach)ärztlichen Behandlung, Nachkommen der im DDU-Gutachten empfohlenen Maßnahmen, Verbesserung des Gesundheitszustandes, Grad der Behinderung und Pflegegrad, Nachgehen einer Erwerbstätigkeit und/oder Ehrenamt sowie Abwesenheiten. Von daher dürfte sich der Fragebogen nur an DDU-Beamte richten.
Dienstunfall_L
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit (Reaktivierung) – Anhörung durch BAnstPT – Frage nach Abwesenheit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ja, das klingt nach DDU.
„Nachkommen der im DDU-Gutachten empfohlenen Maßnahmen“: Gab es Empfehlungen?
Sonst kannst du das auslassen.
Bei den Terminen handelt es sich dann wie Vorschreiber angaben, vielleicht nur darum, die unpassenden Termine abzufragen, aber trotzdem würde ich keine Nachweise bringen. Sollte Abwesenheit geplant sein, würde ich rückmelden „Abwesenheit von .. bis …“. Im Ruhestand kannst du über deine Zeit frei verfügen - es sei denn, du hast Auflagen, die anderes besagen.
Angaben zu gesundheitl. Veränderungen, Nebenerwerb etc. sind unumgänglich.
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