Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

Antworten
blink182
Beiträge: 415
Registriert: 14. Apr 2013, 08:34
Behörde:
Wohnort: irgendwo im nirgendwo

Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Beitrag von blink182 »

Moinsen,

mit ist gerade aufgefallen, dass ich die Gehaltsabrechnungen aus meiner Nebenbeschäftigung zuletzt 2023 (also die Abrechnungen 2022) bei der BAnstPT eingereicht habe. :shock:

Ich bin sonst immer erinnert worden, aber seitdem kamen halt keine Erinnerungen mehr, und dann ist mir das wohl irgendwie durchgegangen.

Kann mir jemand sagen, ob sich da mittlerweile was geändert hat und man die Abrechnungen gar nicht mehr hinschicken muss? Oder hat die BAnstPT, so wie ich, einfach gepennt?
Gruß
blink182
mroe2016
Beiträge: 90
Registriert: 21. Sep 2024, 13:11
Behörde: ehemals T-Systems
Geschlecht:

Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Beitrag von mroe2016 »

Hallo blink182 !
Siehe mein Schreiben von März 2024 bzgl Nachweise für 2023 !
Man braucht nur noch Nachweise schicken wenn man die Höchstgrenzen überschreitet.
Ich bin in VR und habe einen MiniJob , also nicht in DU , aber ich denke das gilt auch für dich.
Viele Grüße
Dateianhänge
20251020_114348.jpg
blink182
Beiträge: 415
Registriert: 14. Apr 2013, 08:34
Behörde:
Wohnort: irgendwo im nirgendwo

Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Beitrag von blink182 »

mroe2016 hat geschrieben: 20. Okt 2025, 11:52 Ich bin in VR und habe einen MiniJob , also nicht in DU , aber ich denke das gilt auch für dich.
Ich habe keinen Minijob, sondern eine Teilzeitbeschäftigung.

Also muss ich die Abrechnungen wohl nach wie vor einreichen.

Dank dir. 8-)
Gruß
blink182
sunny47
Beiträge: 45
Registriert: 26. Jan 2020, 13:50
Behörde:
Geschlecht:

Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Beitrag von sunny47 »

Ich habe ein Schreiben 3/2023 bekommen, dass sie keine Nachweise mehr wollen, wenn ich nicht mehr als 6300 € im Kalenderjahr, bei einer geringfügigen Beschäftigung verdiene.
mroe2016
Beiträge: 90
Registriert: 21. Sep 2024, 13:11
Behörde: ehemals T-Systems
Geschlecht:

Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Beitrag von mroe2016 »

Moin blink182,
Ich glaube das ist egal ob Teilzeit oder MiniJob, es geht wohl um die Summe. Bei mir schrieben sie ja wenn ich 7280 nicht überschreite brauchen sie keine Nachweise. Die Summe ist aber höher als ein MiniJob.
Vielleicht mal tel. klären wie es wirklich ist.
Viele Grüße
sunny47
Beiträge: 45
Registriert: 26. Jan 2020, 13:50
Behörde:
Geschlecht:

Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Beitrag von sunny47 »

mroe2016 hat geschrieben: 21. Okt 2025, 09:35 Moin blink182,
Ich glaube das ist egal ob Teilzeit oder MiniJob, es geht wohl um die Summe. Bei mir schrieben sie ja wenn ich 7280 nicht überschreite brauchen sie keine Nachweise. Die Summe ist aber höher als ein MiniJob.
Vielleicht mal tel. klären wie es wirklich ist.
Viele Grüße
Darf man überhaupt bei voller Dienstunfähigkeit eine Teilzeitbeschäftigung annehmen? Ich glaube nicht!
Allium
Beiträge: 301
Registriert: 2. Nov 2020, 12:18
Behörde:

Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Beitrag von Allium »

ich bin Früh-DU und habe einen Minijob, ich sende immer einen Gehaltsnachweis zur Pensionsbehörde, von einer Befreiung ist mir nichts bekannt.
Martin2006
Beiträge: 50
Registriert: 3. Mai 2018, 22:16
Behörde: ehem.Bund

Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Beitrag von Martin2006 »

mroe2016 hat geschrieben: 21. Okt 2025, 09:35 Moin blink182,
Ich glaube das ist egal ob Teilzeit oder MiniJob, es geht wohl um die Summe. Bei mir schrieben sie ja wenn ich 7280 nicht überschreite brauchen sie keine Nachweise. Die Summe ist aber höher als ein MiniJob.
Vielleicht mal tel. klären wie es wirklich ist.
Viele Grüße

Der damalige monatliche "Frei-"Betrag nach § 53 BeamtVG belief sich auf 606,67 € (= 7.280€ jährlich).
2024 wurde die konkrete Berechnungsformel wieder in das Gesetz aufgenommen (die 14/12-Regelung = 14/12 x 10 Stunden Wochenarbeitszeit x 4,333 Wochen im Monat x Mindestlohn). Beim Mindestlohn in 2023 von 12 € waren dies 520 € x 14/12, also 606,67.

https://www.buzer.de/gesetz/3394/al193831-0.htm
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3972
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Beitrag von Torquemada »

sunny47 hat geschrieben: 21. Okt 2025, 17:05
mroe2016 hat geschrieben: 21. Okt 2025, 09:35 Moin blink182,
Ich glaube das ist egal ob Teilzeit oder MiniJob, es geht wohl um die Summe. Bei mir schrieben sie ja wenn ich 7280 nicht überschreite brauchen sie keine Nachweise. Die Summe ist aber höher als ein MiniJob.
Vielleicht mal tel. klären wie es wirklich ist.
Viele Grüße
Darf man überhaupt bei voller Dienstunfähigkeit eine Teilzeitbeschäftigung annehmen? Ich glaube nicht!
Warum nicht ? Es hängt logischerweise auch von der Einzelsituation ab. Wenn der Beamte A12 gnadenlos rausge"bosst" wurde und wegen psychischer Probleme dienstunfähig ist, kann er irgendwo natürlich Tätigkeiten machen. Gibt genug Fälle.
blink182
Beiträge: 415
Registriert: 14. Apr 2013, 08:34
Behörde:
Wohnort: irgendwo im nirgendwo

Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Beitrag von blink182 »

sunny47 hat geschrieben: 21. Okt 2025, 17:05 Darf man überhaupt bei voller Dienstunfähigkeit eine Teilzeitbeschäftigung annehmen? Ich glaube nicht!
Man darf.
Gruß
blink182
Antworten