Scheidungsfolgen

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
ernsthaft
Beiträge: 2
Registriert: 1. Sep 2009, 10:45
Behörde:

Scheidungsfolgen

Beitrag von ernsthaft »

Angenommen eine Scheidung steht ins Haus.
Mann M und Frau F haben beide StKlasse IV. F hat A8 und M hat LG 5. Es sind 2 Kinder da.

Welche Einbußen hat M bei einm Wechsel zu StKl I?

In welchem Forum kann wegen der Regelung zur gemeinsamen noch verschuldeten Immobilie erfragt werden?
raescholz1
Beiträge: 1
Registriert: 16. Okt 2025, 09:31
Behörde:

Re: Scheidungsfolgen

Beitrag von raescholz1 »

Wenn eine Ehe oder Partnerschaft in die Brüche geht, steht nicht nur das emotionale Leben Kopf, sondern oft auch das gemeinsame Zuhause im Mittelpunkt komplexer rechtlicher und finanzieller Fragen. Die Immobilie, einst Symbol der Verbundenheit, wird im Trennungs- und Scheidungsprozess zu einem zentralen Streitpunkt. Eine frühzeitige Klärung und fundierte Informationen sind essenziell, um unnötige Konflikte und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

In Deutschland leben die meisten Ehepaare ohne Ehevertrag im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass das Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wird (der sogenannte Zugewinn), bei einer Scheidung hälftig ausgeglichen wird. Auch die Wertsteigerung einer Immobilie fällt unter den Zugewinn, selbst wenn nur ein Partner als Eigentümer im Grundbuch steht.

Erbschaften oder Schenkungen, die ein Partner während der Ehe erhält, zählen zum sogenannten privilegierten Anfangsvermögen und bleiben grundsätzlich im Alleineigentum. Lediglich eine Wertsteigerung dieser Immobilie während der Ehezeit kann in den Zugewinn fallen.

Für eine faire und rechtssichere Berechnung des Zugewinns ist im Regelfall ein Immobilienwertgutachten unerlässlich.

Für Einzelheiten empfehle ich www.scheidung-einreichen.com oder www.ihre-scheidung.info
Gerda Schwäbel
Beiträge: 656
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Scheidungsfolgen

Beitrag von Gerda Schwäbel »

ernsthaft hat geschrieben: 1. Sep 2009, 10:51 Mann M und Frau F haben beide StKlasse IV. F hat A8 und M hat LG 5. Es sind 2 Kinder da.

Welche Einbußen hat M bei einm Wechsel zu StKl I?
Der Lohnsteuerabzug ist in den Steuerklassen 1 und 4 identisch. M hat also keine Einbuße zu befürchten.
Micha0815
Beiträge: 52
Registriert: 1. Nov 2022, 15:40
Behörde: Pensionär zuletzt BAMF davor DTAG
Geschlecht:

Re: Scheidungsfolgen

Beitrag von Micha0815 »

Ich glaube das interessiert @ernsthaft nicht mehr, die Frage ist 16 Jahre alt ;-).
stuntmanmike
Beiträge: 340
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Scheidungsfolgen

Beitrag von stuntmanmike »

heiraten würde ich pers. nur mit ehevertrag. lasst euch nicht verarschen jungs. das nur am rande
Grillmeister
Beiträge: 17
Registriert: 6. Jun 2025, 15:10
Behörde:

Re: Scheidungsfolgen

Beitrag von Grillmeister »

stuntmanmike hat geschrieben: 16. Okt 2025, 23:27 heiraten würde ich pers. nur mit ehevertrag. lasst euch nicht verarschen jungs. das nur am rande
Was würdest du darin denn im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung regeln wollen? Diese sind ja auch nur dann wirksam, wenn nicht einer von beiden zu stark benachteiligt wird.

(Bin nur als lediger Beamter daran interessiert - nur mal ein wenig Infos für mich, sollte ich doch irgendwann mal vor der Entscheidung stehen)
Kukuck
Beiträge: 15
Registriert: 4. Jul 2025, 16:40
Behörde:
Geschlecht:

Re: Scheidungsfolgen

Beitrag von Kukuck »

So. Man(n) / Frau hat sich geliebt (..oder auch nicht) = Verliebtheit. Punkt 1. Hier in DL gibt es Gesetze dahingehend. Punkt 2. Die "Jugend" trägt es dazu eher in der "Hose" :-) Punkt 3. Bist Du "zunechnungsfähig" = dann zahlst Du. Ohne wenn und aber. Also... was geht ...?!
stuntmanmike
Beiträge: 340
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Scheidungsfolgen

Beitrag von stuntmanmike »

Grillmeister hat geschrieben: 17. Okt 2025, 10:50
stuntmanmike hat geschrieben: 16. Okt 2025, 23:27 heiraten würde ich pers. nur mit ehevertrag. lasst euch nicht verarschen jungs. das nur am rande
Was würdest du darin denn im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung regeln wollen? Diese sind ja auch nur dann wirksam, wenn nicht einer von beiden zu stark benachteiligt wird.

(Bin nur als lediger Beamter daran interessiert - nur mal ein wenig Infos für mich, sollte ich doch irgendwann mal vor der Entscheidung stehen)
ist ein bisschen lang zu erlaeutern. gib einfach in chatgpt ein: welche vorteile kann es als mann haben in deutschland einen ehevertrag zu machen wenn man sein vermoegen beschuetzen will und nachteile bei einer scheidung abwehren will

guetertrennung gibt es soweit ich weiss nur mit ehevertrag. bin aber auch kein experte auf dem gebiet.
Antworten