Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

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blink182
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Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Beitrag von blink182 »

Moinsen,

mit ist gerade aufgefallen, dass ich die Gehaltsabrechnungen aus meiner Nebenbeschäftigung zuletzt 2023 (also die Abrechnungen 2022) bei der BAnstPT eingereicht habe. :shock:

Ich bin sonst immer erinnert worden, aber seitdem kamen halt keine Erinnerungen mehr, und dann ist mir das wohl irgendwie durchgegangen.

Kann mir jemand sagen, ob sich da mittlerweile was geändert hat und man die Abrechnungen gar nicht mehr hinschicken muss? Oder hat die BAnstPT, so wie ich, einfach gepennt?
Gruß
blink182
mroe2016
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Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Beitrag von mroe2016 »

Hallo blink182 !
Siehe mein Schreiben von März 2024 bzgl Nachweise für 2023 !
Man braucht nur noch Nachweise schicken wenn man die Höchstgrenzen überschreitet.
Ich bin in VR und habe einen MiniJob , also nicht in DU , aber ich denke das gilt auch für dich.
Viele Grüße
Dateianhänge
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blink182
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Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Beitrag von blink182 »

mroe2016 hat geschrieben: 20. Okt 2025, 11:52 Ich bin in VR und habe einen MiniJob , also nicht in DU , aber ich denke das gilt auch für dich.
Ich habe keinen Minijob, sondern eine Teilzeitbeschäftigung.

Also muss ich die Abrechnungen wohl nach wie vor einreichen.

Dank dir. 8-)
Gruß
blink182
sunny47
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Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Beitrag von sunny47 »

Ich habe ein Schreiben 3/2023 bekommen, dass sie keine Nachweise mehr wollen, wenn ich nicht mehr als 6300 € im Kalenderjahr, bei einer geringfügigen Beschäftigung verdiene.
mroe2016
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Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Beitrag von mroe2016 »

Moin blink182,
Ich glaube das ist egal ob Teilzeit oder MiniJob, es geht wohl um die Summe. Bei mir schrieben sie ja wenn ich 7280 nicht überschreite brauchen sie keine Nachweise. Die Summe ist aber höher als ein MiniJob.
Vielleicht mal tel. klären wie es wirklich ist.
Viele Grüße
sunny47
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Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Beitrag von sunny47 »

mroe2016 hat geschrieben: 21. Okt 2025, 09:35 Moin blink182,
Ich glaube das ist egal ob Teilzeit oder MiniJob, es geht wohl um die Summe. Bei mir schrieben sie ja wenn ich 7280 nicht überschreite brauchen sie keine Nachweise. Die Summe ist aber höher als ein MiniJob.
Vielleicht mal tel. klären wie es wirklich ist.
Viele Grüße
Darf man überhaupt bei voller Dienstunfähigkeit eine Teilzeitbeschäftigung annehmen? Ich glaube nicht!
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