Jung Dienstunfähig
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Re: Jung Dienstunfähig
die echte Du klausel sagt doch lediglich, dass es keine abstrakte verweisung geben kann. allein schon die formulierung einer echten Du klausel ist nicht unbedingt eineindeutig geregelt. schau dir mal gerichtsurteile an wenn es um DU streitigkeiten geht. da geht die bandbreite von kompletter ablehnung über reduzierung der monatlichen rente über vergleiche über reduzierte einmalzahlungen usw. entscheidend auch §19vvg
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Re: Jung Dienstunfähig
Ein weiterer Punkt für die Verweigerung der Leistung könnte ein Berufen auf einen Verstoß gegen die "vorvertragliche Anzeigepflicht" sein. Daher bei der Antragsstellung auf eine Versicherung immer sehr genau auf die Fragen achten und beantworten!
Ich habe ebenfalls eine DU-Versicherung, doch ich musste bisher noch keinen Leistungsantrag stellen. Daher habe ich dazu keine Erfahrung.
Ich habe ebenfalls eine DU-Versicherung, doch ich musste bisher noch keinen Leistungsantrag stellen. Daher habe ich dazu keine Erfahrung.
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Re: Jung Dienstunfähig
Das habe ich als selbstverständlich unterstellt.Grillmeister hat geschrieben: 16. Okt 2025, 13:03 Ein weiterer Punkt für die Verweigerung der Leistung könnte ein Berufen auf einen Verstoß gegen die "vorvertragliche Anzeigepflicht" sein.
Die echte DUversicherung verzichtet explizit auf eigene Untersuchung und folgt der Entscheidung des Dienstherrn. (Bestimmte gefährdete Berufsgruppen, z.B. bei der Feuerwehr müssen aber auf Besonderheiten achten.)
DU-Versicherung sollte vielleicht zum eigenen Thema gemacht werden?