Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

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Rorbert001
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Rorbert001 »

Biebesse hat geschrieben: 10. Sep 2025, 12:42 Sorry, vor 2015 natürlich
Zitat:
2300 Pension Brutto auch 2300 Pension Netto übrig bleiben,

Der Versorgungsfreibetrag und mit Zuschlag dazu, ist aber nicht mtl., sondern jährlich, Der normale Familenzuschlag als ledige Mutter bleibt dir auch, so wie ich das sehe. Selbstverständlich auch das Kindergeld (falls noch gesetzlich was gibt).Der Kinderfreibetrag bei der Steuer beträgt 9540€ (2024). Das Kindergeld wird dir aber dann wieder als Einkommen angerechnet. Ich würde dir empfehlen zur Steuer, einfach ein gutes Steuerprogramm zu nehmen und die Daten einzugeben (gibt es auch für Handys). Oder die Lohnsteuerhilfe oder einen Steuerberater.
Sorry, die Frage noch, von wieviel Kindern reden wir? Hier etwas zum nachrechnen: https://www.lexware.de/tools/brutto-netto-rechner/
Bei dem Rechner können die Freibeträge nicht eingetragen werden, den würde ich beim Brutto einfach abziehen. Sicher bin ich mir auch nicht ob der weitere Grundfreibeträge berücksichtigt.
jemsor12
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von jemsor12 »

Rorbert001 hat geschrieben: 10. Sep 2025, 14:01
Biebesse hat geschrieben: 10. Sep 2025, 12:42 Sorry, vor 2015 natürlich
Zitat:
2300 Pension Brutto auch 2300 Pension Netto übrig bleiben,

Der Versorgungsfreibetrag und mit Zuschlag dazu, ist aber nicht mtl., sondern jährlich, Der normale Familenzuschlag als ledige Mutter bleibt dir auch, so wie ich das sehe. Selbstverständlich auch das Kindergeld (falls noch gesetzlich was gibt).Der Kinderfreibetrag bei der Steuer beträgt 9540€ (2024). Das Kindergeld wird dir aber dann wieder als Einkommen angerechnet. Ich würde dir empfehlen zur Steuer, einfach ein gutes Steuerprogramm zu nehmen und die Daten einzugeben (gibt es auch für Handys). Oder die Lohnsteuerhilfe oder einen Steuerberater.
Sorry, die Frage noch, von wieviel Kindern reden wir? Hier etwas zum nachrechnen: https://www.lexware.de/tools/brutto-netto-rechner/
Bei dem Rechner können die Freibeträge nicht eingetragen werden, den würde ich beim Brutto einfach abziehen. Sicher bin ich mir auch nicht ob der weitere Grundfreibeträge berücksichtigt.
Das Wichtigste zuerst: Wenn du 2025 in Pension gehst, beträgt der Versorgungsfreibetrag 13,2 % deiner Versorgungsbezüge, maximal 990 Euro. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag liegt bei 297 Euro. Zusätzlich wird ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro abgezogen.

Wichtige Punkte:

Von deiner Brutto-Pension (z. B. 2.300 Euro monatlich) werden der Versorgungsfreibetrag, der Zuschlag und der Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen.
Der verbleibende Betrag ist steuerpflichtig und unterliegt dem normalen Einkommensteuertarif – es bleibt also nicht die volle Brutto-Pension als Netto übrig.
Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer, aber es fallen auch noch ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an.
Der Kindererziehungszuschlag ist steuerpflichtig und wird wie die Pension behandelt.

Fazit: Es bleibt nicht die volle Brutto-Pension netto übrig, da Steuern abgezogen werden.
Rorbert001
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Rorbert001 »

jemsor12 hat geschrieben: 10. Sep 2025, 16:05
Rorbert001 hat geschrieben: 10. Sep 2025, 14:01
Biebesse hat geschrieben: 10. Sep 2025, 12:42 Sorry, vor 2015 natürlich
Zitat:
2300 Pension Brutto auch 2300 Pension Netto übrig bleiben,

Der Versorgungsfreibetrag und mit Zuschlag dazu, ist aber nicht mtl., sondern jährlich, Der normale Familenzuschlag als ledige Mutter bleibt dir auch, so wie ich das sehe. Selbstverständlich auch das Kindergeld (falls noch gesetzlich was gibt).Der Kinderfreibetrag bei der Steuer beträgt 9540€ (2024). Das Kindergeld wird dir aber dann wieder als Einkommen angerechnet. Ich würde dir empfehlen zur Steuer, einfach ein gutes Steuerprogramm zu nehmen und die Daten einzugeben (gibt es auch für Handys). Oder die Lohnsteuerhilfe oder einen Steuerberater.
Sorry, die Frage noch, von wieviel Kindern reden wir? Hier etwas zum nachrechnen: https://www.lexware.de/tools/brutto-netto-rechner/
Bei dem Rechner können die Freibeträge nicht eingetragen werden, den würde ich beim Brutto einfach abziehen. Sicher bin ich mir auch nicht ob der weitere Grundfreibeträge berücksichtigt.
Das Wichtigste zuerst: Wenn du 2025 in Pension gehst, beträgt der Versorgungsfreibetrag 13,2 % deiner Versorgungsbezüge, maximal 990 Euro. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag liegt bei 297 Euro. Zusätzlich wird ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro abgezogen.

Wichtige Punkte:

Von deiner Brutto-Pension (z. B. 2.300 Euro monatlich) werden der Versorgungsfreibetrag, der Zuschlag und der Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen.
Der verbleibende Betrag ist steuerpflichtig und unterliegt dem normalen Einkommensteuertarif – es bleibt also nicht die volle Brutto-Pension als Netto übrig.
Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer, aber es fallen auch noch ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an.
Der Kindererziehungszuschlag ist steuerpflichtig und wird wie die Pension behandelt.

Fazit: Es bleibt nicht die volle Brutto-Pension netto übrig, da Steuern abgezogen werden.
Hier steht das der Kindererziehungszuschlag steuerfrei ist (§ 3 Nr. 67 EStG), der fällt unter das BeamtVG §50 a.
https://dejure.org/gesetze/EStG/3.html
https://www.buzer.de/50a_BeamtVG.htm
Biebesse
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Biebesse »

Ich denke auch das es so wäre. Es fehlt mir lediglich die Bestätigung das dem auch genauso ist. Hätte gerne mal ein Beispiel von jemanden der es evtl. so erhalten hat. Meine Pension würde gerade aufgrund vielen Jahren Teilzeit über der Mindestpension liegen und wenn ich davon die 13,2 Prozent plus Zuschlag + Kindererziehungszuschlag und Kindererziehungsergänzungszuschlag (283 Euro) abziehe, wäre der verbleibende Betrag steuerfrei. Nicht zu verwechseln mit dem Familienzuschlag, den bekomme ich gar nicht mehr. Meine Kinder sind 27. Das der normal zu versteuern wäre. ist mir klar. Trotzdem danke für Eure Informationen, falls sich noch jemand findet bei dem der Kindererziehungszuschlag zum berücksichtigt wurde, bitte gerne melden.
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zeerookah
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von zeerookah »

@Biebesse
ChatGPt meint
Das bedeutet: Du behältst von 2.300 € brutto ca. 2.050 € netto übrig.
Steuern fallen bei dieser Rentenhöhe (unterhalb Grundfreibetrag) tatsächlich nicht an – nur Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Deine Annahme „brutto = netto“ ist fast richtig – aber nur, weil deine Pension relativ niedrig ist und komplett unter dem Grundfreibetrag bleibt. Der Abzug entsteht durch Kranken-/Pflegeversicherung.

Ob das so stimmt wage ich aber anzuzweifeln. Ich zahle auch Steuern und bei mir wird noch eine Rente abgezogen

Chat gibt den Tipp:
Wenn du es genau für deine Verhältnisse wissen willst, lohnt sich ein Blick in einen aktuellen Pensionssteuerrechner (z. B. beim Bundesfinanzministerium oder Beamtenbund) oder ein Gespräch mit einem Steuerberater
Alfons
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Alfons »

Für alle, die sich für den Engagierten Ruhestand interessieren und etwas dazuverdienen wollen : Alle Einkünfte von öffentlichen Arbeitgebern werden von der Pension abgezogen. Dazuverdienen bei anderen Arbeitgebern ist sozialabgabepflichtig. Somit ist es sehr schwer an Geld zu kommen, wenn es knapp wird.
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zeerookah
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von zeerookah »

Wenn es an Geld fehlt würde ich es mit einen Mini-Job versuchen. Beamte sind wegen ihrer Zuverlässigkeit gefragt

1️⃣ Mini-Job (sog. 520-€-Job)
• Früher „450-€-Job“, seit Oktober 2022 auf 520 € monatlich angehoben.
• Verdienstgrenze: 520 € regelmäßig im Monat (6.240 € im Jahr).
• Seit 2022 ist die Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt – d. h. wenn der Mindestlohn steigt, passt sich auch die Minijob-Grenze an.

2️⃣ Steuerliche Behandlung
• Für Arbeitnehmer:
• In der Regel steuerfrei, weil die Pauschalsteuer vom Arbeitgeber übernommen wird (2 % Pauschale, enthält Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer).
• Ausnahme: Wenn auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wird, zählt der Verdienst zum persönlichen Einkommen → dann hängt es von deiner Steuerklasse ab.

3️⃣ Sozialversicherung
• Arbeitnehmer zahlt bei 520 € keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung.
• Nur bei freiwilliger Rentenversicherung (3,6 % Eigenanteil). Befreiung auf Antrag möglich.
• Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Umlagen).

Für 2025 liegt die Minijob-Grenze in Deutschland bei 556 Euro pro Monat.
Ab 1. Januar 2026 beträgt die Verdienstgrenze für einen Minijob in Deutschland 603 Euro pro Monat.
mroe2016
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von mroe2016 »

@zeerookah
Sehr richtig und sehr gut beschrieben !
So mach ich es seit Jan.2017 , im VR seit Dez.2016 !
Es ist nämlich NICHT alles weg wie zuvor geschrieben wurde, bei einem MiniJob wird NICHTS von der Pension abgezogen.
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zeerookah
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von zeerookah »

Danke für die Blumen 💐
Aber ich habe das nur etwas gestrafft und in einen Optisch ansprechende Form gebracht.
Das Wissen stammt von ChatGPT
PS: Kannst Du verraten was für ein Mini Job dir damals die "Befreiung" gebracht hat?
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von AndyO »

mroe2016 hat geschrieben: 12. Sep 2025, 16:59 @zeerookah
Sehr richtig und sehr gut beschrieben !
So mach ich es seit Jan.2017 , im VR seit Dez.2016 !
Es ist nämlich NICHT alles weg wie zuvor geschrieben wurde, bei einem MiniJob wird NICHTS von der Pension abgezogen.
Der minimale Freibetrag des Hinzuverdienstes wird an die Minijobgrenze angepasst und ist somit für die Pension irrelevant.
Alfons
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Alfons »

Sorry aber ein Minijob kann man auch als aktiver Beamter machen und wie gesagt, es kommt darauf an ob man Geld benötigt. Minijob reicht nirgendwohin, reiner Zeitvertreib. Ausbildungskosten der Kinder sind teurer, eine Hotelübernachtung in Europa ist auch so teuer wie 1 Woche Minijob….
mroe2016
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von mroe2016 »

@AndyO :
Es gibt keinen "minimalen Freibetrag des Hinzuverdienstes" , es gibt für jeden einen ganz individuelle Grenze des Hinzuverdienstes die man sich von der BansPT ausrechnen lassen kann (war mir anfangs auch nicht bekannt). Ist eine komplizierte Rechnung und es gibt auch einen mgl. Mindesthinzuverdienst der abzugsfrei bleibt. Bei mir sind das ca 1100 Euro ohne das die Pension gekürzt wird ! Ich hab mir das damals mal ausrechnen lassen.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von mroe2016 »

zeerookah hat geschrieben: 12. Sep 2025, 17:08 Danke für die Blumen 💐
Aber ich habe das nur etwas gestrafft und in einen Optisch ansprechende Form gebracht.
Das Wissen stammt von ChatGPT
PS: Kannst Du verraten was für ein Mini Job dir damals die "Befreiung" gebracht hat?
Hallo zeerookah , hab/wollte dir eine PN senden, die geht aber scheinbar nicht raus an dich, ggf hast du es nicht erlaubt in den Einstellungen !?
Ahhh jetzt ist die Nachricht doch rausgegangen !
Rorbert001
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Rorbert001 »

Alfons hat geschrieben: 12. Sep 2025, 20:50 Sorry aber ein Minijob kann man auch als aktiver Beamter machen und wie gesagt, es kommt darauf an ob man Geld benötigt. Minijob reicht nirgendwohin, reiner Zeitvertreib. Ausbildungskosten der Kinder sind teurer, eine Hotelübernachtung in Europa ist auch so teuer wie 1 Woche Minijob….
Vieleicht beruhigt dich das etwas:
Hinzuverdienst von Ruhestandsbeamten
Der Höchstbetrag, bis zu welchem ein Hinzuverdienst keine Pensionskürzungen zur Folge hat, richtet sich nach den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen der höchsten Stufe der Besoldungsgruppe, die zur Berechnung des Ruhegehalts herangezogen werden. Demnach können die Bezugsberechtigten einen Betrag verdienen, der die Differenz zwischen den Versorgungsleistungen und den letzten aktiven Bezügen darstellt, ohne dass dieser angerechnet wird.

Hinzuverdienst für Pensionäre mit Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung
Striktere Regeln für den Hinzuverdienst gelten für Pensionierte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit oder durch einen Antrag auf Schwerbehinderung frühzeitig in den Ruhestand versetzt wurden. Hier wird der Betrag der Höchstversorgung als Höchstgrenze herangezogen: Dieser entspricht 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, aus der sich die Pension berechnet. Anrechnungsfrei hinzuverdienen dürfen sich diese Beamten jedoch jeden Monat mindestens 525 €.
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von AndyO »

mroe2016 hat geschrieben: 12. Sep 2025, 20:54 @AndyO :
Es gibt keinen "MINIMALEN Freibetrag des Hinzuverdienstes" , es gibt für jeden einen ganz individuelle Grenze des Hinzuverdienstes die man sich von der BAnsTPT ausrechnen lassen kann (war mir anfangs auch nicht bekannt). Ist eine komplizierte Rechnung und es gibt auch einen mgl. Mindesthinzuverdienst der abzugsfrei bleibt. Bei mir sind das ca 1100 Euro ohne das die Pension gekürzt wird ! Ich hab mir das damals mal ausrechnen lassen.
Es gibt sehr wohl einen MINIMALEN Freibetrag. Der wird kontinuierlich an die Minijobgrenze angepasst. Genaugenommen kommt noch der Werbungskostenfreibetrag dazu. Über Daumen reicht zu wissen: Minijob ist NIE pensionsschädlich. Der Höchstwert unterliegt einer komplizierten Berechnung von der hier keine Rede war, da 98% es bei einem Minijob belassen.

Rorbert001 hat geschrieben: 12. Sep 2025, 21:12 Hinzuverdienst für Pensionäre mit Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung
Striktere Regeln für den Hinzuverdienst gelten für Pensionierte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit oder durch einen Antrag auf Schwerbehinderung frühzeitig in den Ruhestand versetzt wurden. Hier wird der Betrag der Höchstversorgung als Höchstgrenze herangezogen: Dieser entspricht 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, aus der sich die Pension berechnet. Anrechnungsfrei hinzuverdienen dürfen sich diese Beamten jedoch jeden Monat mindestens 525 €.
Auch hier wieder der alte Freibetrag für den Minijob. Hier ist das schön erklärt:

https://www.selbstaendig-im-handwerk.de ... 3-Euro-Job
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