Steuerklasse 1 und 6

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Justiz82
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Steuerklasse 1 und 6

Beitrag von Justiz82 »

Guten Morgen
Ich hätte mal eine Frage bzgl Steuerklassen.
Meine Freundin bekommt noch Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr und hat eine Ausbildung zur Beamtin gemacht. Da die Übergangsgebührnisse höher waren als die Anwärterbezüge wurden sie in 1 und die Anwörterbezüge in 6 versteuert. Jetzt ist sie mit der Ausbildung fertig und die Dienstbezüge sind jetzt höher als die Übergangsgebührnisse. Dann müsste sie jetzt ja eigentlich die beiden Steuerklassen tauschen oder? Geht das mitten im Jahr? Muss sie das bei der bezügezahlenden Stelle ändern?
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Bananen-Willi
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Re: Steuerklasse 1 und 6

Beitrag von Bananen-Willi »

Ihre Freundin sollte dies schnellstmöglich bei der Bezügestelle für die Übergangsgebührnisse mitteilen, insbesondere auch, wieviel sie aktuell als Beamtin verdient. Die Höhe der Übergangsgebührnisse sind hinsichtlich des Gesamteinkommens aus beiden Quellen meiner Kenntnis nach gedeckelt, verdient sie jetzt als Beamtin deutlich mehr, dürfte dies zu einer wesentlichen Kürzung der Übergangsgebührnisse führen. Sollte dies nicht zeitnah gemeldet werden, kann dies ggf. zu einer erheblichen Rückforderung führen. Steuerklassentausch ist unproblematisch, eine einfache Mitteilung an die jeweiligen Bezügestellen reicht hierfür aus.
Roderick
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Re: Steuerklasse 1 und 6

Beitrag von Roderick »

Vorallem sollte die Freundin dringend an die Steuererklärung denken. Sie ist verpflichtet eine zu machen, da Lohnsteuerklasse 6 im Spiel ist. Sollte sie es nicht tun, wird es verdammt teuer.
Zum Thema der Übergangsgebührnisse. Sie sollte zumindest bei der Besoldungsstelle nachfragen, allerdings war mir so, dass der Erlass aufgehoben ist und es keine Deckelung mehr gibt.
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Bananen-Willi
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Re: Steuerklasse 1 und 6

Beitrag von Bananen-Willi »

Roderick hat geschrieben: 4. Sep 2025, 00:28 Sie sollte zumindest bei der Besoldungsstelle nachfragen, allerdings war mir so, dass der Erlass aufgehoben ist und es keine Deckelung mehr gibt.

Das könnte sein, mein Kenntnisstand ist bereits einige Jahre alt. Zu meiner Zeit hing es ausschließlich davon ab, ob man mit oder ohne sog. Eingliederungsschein von der BW in den öffentlichen Dienst gewechselt ist. Mit Schein ohne Deckelung, ohne Schein mit. Einfach mal die BW-Besoldungsstelle fragen, ob dies nun ebenfalls weggefallen ist.
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