Arbeitsweise Beihilfestelle Bund

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Günter
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Arbeitsweise Beihilfestelle Bund

Beitrag von Günter »

Verehrte Kollegen,
auch Ärger mit der Beihilfestelle des Bundes? Das Maß ist voll. Habe eine Beschwerde an die für die Aufsicht zuständige Präsidentin des BVA geschrieben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin Wilken,
ergänzend zu meiner o.a Beschwerde vom 12.3.2025 und den Ergänzungen teile ich weitere Einzelfälle mit.
Beihilfebescheid 25/178/000291 -2293365 vom 27.6.25 [/u]
Mit diesem Bescheid hat die Beihilfestelle meine Einwendungen gegen den Ursprungsbescheid in vollem Umfang anerkannt, eine Korrektur zum Beihilfebescheid 25/107/000567 übersandt und 119,41 € nachträglich erstattet. Vom Eingang des ursprünglichen Antrags (25.3.25) bis zur Korrektur der ersten Entscheidung sind 94 Tage vergangen in denen ich in Vorlage getreten bin. Mein Zinsschaden beträgt 3,63 €. Die Kosten, die die überflüssige Anforderung ärztlicher Bescheinigungen insgesamt verursacht hat, kann ich nicht beziffern. Sie dürften ein Vielfaches betragen. Hätte die Beihilfestelle bei Antragsprüfung die bekannten Umstände der ärztlichen Verordnung berücksichtigt und die Bestimmungen nicht buchstabengemäß sondern sachgerecht ausgelegt, wären diese vermeidbar gewesen.
Bescheid 25/237/000035 -2293365 vom 25.8.2025
Mit diesem Bescheid hat die Beihilfestelle meine Einwendungen gegen den Ursprungsbescheid in vollem Umfang anerkannt, eine Korrektur zum Beihilfebescheid 25/171/002038 übersandt und 104,13 € nachträglich erstattet. Vom Eingang des ursprünglichen Antrags (25.3.25) bis zur Korrektur der ersten Entscheidung sind 78 Tage vergangen in denen ich in Vorlage getreten bin. Mein Zinsschaden beträgt 2,63 €. Die Kosten, die die überflüssige Anforderung einer ärztlicher Bescheinigung insgesamt verursacht hat, kann ich nicht beziffern. Sie dürften ein Vielfaches betragen. Hätte die Beihilfestelle bei Antragsprüfung berücksichtigt, dass die angeforderte Bescheinigung dort bereits vorliegt, wären diese vermeidbar gewesen.

Ich bedauere, die Einzelfälle sukzessive vorzulegen. Die langen Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle lassen mir aber keine Wahl. Es sind zur Zeit noch mehr gleichgelagerte Fälle in der Pipeline. Ich behalte mir vor, auch diese zur Veranschaulichung der Arbeitsweise der Beihilfestelle mitzuteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin werden Sie bitte aktiv. Das Verhalten der Ihrer Rechts- und Fachaufsicht unterliegenden Beihilfestelle ist nicht länger hinnehmbar. Die Zeit von Beschwichtigen und Vertrösten muss vorbei sein. Es ist Zeit, Organisation, Weisungen und Arbeitsabläufe grundsätzlich zu hinterfragen und neu zu regeln.
Ich rege an, das Misstrauen gegenüber den Antragstellern durch eine risikoorientierte Prüfung von Beihilfeanträgen zu ersetzen. Der volkswirtschaftliche Schaden bei Antragstellern, Ärzten und Beihilfestelle durch Überregulierungen, kleinliche Prüfungen und überflüssiger Anforderung weiterer Unterlagen dürfte größer sein wie die erhofften Einsparungen. Ganz abgesehen davon, dass die bisherige Herangehensweise der Beihilfestelle die Antragsteller zu Bittstellern degradiert. Ganz allgemein mangelt es an Regelungen, die die Verwaltung verpflichtet, die berechtigten Ansprüche in angemessener Zeit zu erfüllen und bei unangemessenen Verzögerungen anfallende Mahngebühren und Zinsverluste zu ersetzen.
Eine Stellungnahme ist ausdrücklich erwünscht.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Gellner
Heinrich von Kleist Str. 54 64839 Münster

Auf Euer Feedback freue ich mich.
Günter Gellner
Pensionär (ehemals Bundesrechnunghof)
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Ruheständler
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Re: Arbeitsweise Beihilfestelle Bund

Beitrag von Ruheständler »

...dem Sachverhalt deines Beitrages kann ich nur voll zustimmen, ich schätze aber mal das der Präsidentin in Bezug auf schnellere effektivere Bearbeitungsvorgänge die Hände gebunden sind, den jeweiligen Bearbeitern der Beihilfeanträge kann man im Prinzip keine Vorwürfe machen, es wäre sicherlich von Vorteil wenn die Anzahl der Bearbeiter steigen würden, nach meiner Einschätzung liegt die Problematik im hauseigenen Verwaltungs / Bearbeitungssystem.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Allium
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Re: Arbeitsweise Beihilfestelle Bund

Beitrag von Allium »

Günter hat geschrieben: 2. Sep 2025, 16:55 Verehrte Kollegen,
auch Ärger mit der Beihilfestelle des Bundes? Das Maß ist voll. Habe eine Beschwerde an die für die Aufsicht zuständige Präsidentin des BVA geschrieben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin Wilken,
ergänzend zu meiner o.a Beschwerde vom 12.3.2025 und den Ergänzungen teile ich weitere Einzelfälle mit.
Beihilfebescheid 25/178/000291 -2293365 vom 27.6.25 [/u]
Mit diesem Bescheid hat die Beihilfestelle meine Einwendungen gegen den Ursprungsbescheid in vollem Umfang anerkannt, eine Korrektur zum Beihilfebescheid 25/107/000567 übersandt und 119,41 € nachträglich erstattet. Vom Eingang des ursprünglichen Antrags (25.3.25) bis zur Korrektur der ersten Entscheidung sind 94 Tage vergangen in denen ich in Vorlage getreten bin. Mein Zinsschaden beträgt 3,63 €. Die Kosten, die die überflüssige Anforderung ärztlicher Bescheinigungen insgesamt verursacht hat, kann ich nicht beziffern. Sie dürften ein Vielfaches betragen. Hätte die Beihilfestelle bei Antragsprüfung die bekannten Umstände der ärztlichen Verordnung berücksichtigt und die Bestimmungen nicht buchstabengemäß sondern sachgerecht ausgelegt, wären diese vermeidbar gewesen.
Bescheid 25/237/000035 -2293365 vom 25.8.2025
Mit diesem Bescheid hat die Beihilfestelle meine Einwendungen gegen den Ursprungsbescheid in vollem Umfang anerkannt, eine Korrektur zum Beihilfebescheid 25/171/002038 übersandt und 104,13 € nachträglich erstattet. Vom Eingang des ursprünglichen Antrags (25.3.25) bis zur Korrektur der ersten Entscheidung sind 78 Tage vergangen in denen ich in Vorlage getreten bin. Mein Zinsschaden beträgt 2,63 €. Die Kosten, die die überflüssige Anforderung einer ärztlicher Bescheinigung insgesamt verursacht hat, kann ich nicht beziffern. Sie dürften ein Vielfaches betragen. Hätte die Beihilfestelle bei Antragsprüfung berücksichtigt, dass die angeforderte Bescheinigung dort bereits vorliegt, wären diese vermeidbar gewesen.

Ich bedauere, die Einzelfälle sukzessive vorzulegen. Die langen Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle lassen mir aber keine Wahl. Es sind zur Zeit noch mehr gleichgelagerte Fälle in der Pipeline. Ich behalte mir vor, auch diese zur Veranschaulichung der Arbeitsweise der Beihilfestelle mitzuteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin werden Sie bitte aktiv. Das Verhalten der Ihrer Rechts- und Fachaufsicht unterliegenden Beihilfestelle ist nicht länger hinnehmbar. Die Zeit von Beschwichtigen und Vertrösten muss vorbei sein. Es ist Zeit, Organisation, Weisungen und Arbeitsabläufe grundsätzlich zu hinterfragen und neu zu regeln.
Ich rege an, das Misstrauen gegenüber den Antragstellern durch eine risikoorientierte Prüfung von Beihilfeanträgen zu ersetzen. Der volkswirtschaftliche Schaden bei Antragstellern, Ärzten und Beihilfestelle durch Überregulierungen, kleinliche Prüfungen und überflüssiger Anforderung weiterer Unterlagen dürfte größer sein wie die erhofften Einsparungen. Ganz abgesehen davon, dass die bisherige Herangehensweise der Beihilfestelle die Antragsteller zu Bittstellern degradiert. Ganz allgemein mangelt es an Regelungen, die die Verwaltung verpflichtet, die berechtigten Ansprüche in angemessener Zeit zu erfüllen und bei unangemessenen Verzögerungen anfallende Mahngebühren und Zinsverluste zu ersetzen.
Eine Stellungnahme ist ausdrücklich erwünscht.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Gellner
Heinrich von Kleist Str. 54 64839 Münster

Auf Euer Feedback freue ich mich.
Günter Gellner
Pensionär (ehemals Bundesrechnunghof)
ich finde das Schreiben gut und man muss sich langsam mal beschweren bei den unglaublichen Fehlern, die da passieren. Mein Eindruck ist auch, dass Vorgänge gar nicht richtig eigesehen und auch offenbar nicht richtig gelesen werden, so dass die Festsetzung fehlerhaft erfolgt, keine Rücksprache mit dem Antragsteller erfolgt und dadurch unnötige Widersprüche geschrieben werden müssen. Natürlich darf man die Rechnung trotzdem erstmal zahlen und sein Konto überziehen.
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Ruheständler
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Re: Arbeitsweise Beihilfestelle Bund

Beitrag von Ruheständler »

Ruheständler hat geschrieben: 3. Sep 2025, 10:48 ...dem Sachverhalt deines Beitrages kann ich nur voll zustimmen, ich schätze aber mal das der Präsidentin in Bezug auf schnellere effektivere Bearbeitungsvorgänge die Hände gebunden sind, den jeweiligen Bearbeitern der Beihilfeanträge kann man im Prinzip keine Vorwürfe machen, es wäre sicherlich von Vorteil wenn die Anzahl der Bearbeiter steigen würden, nach meiner Einschätzung liegt die Problematik im hauseigenen Verwaltungs / Bearbeitungssystem.
Gruß vom Ruheständler
aktueller Nachtrag: laut Internet Auskunft:
Das Anklicken der Option "über 2.500 €" bei einem Beihilfeantrag des Bundes signalisiert eine Vorrangbehandlung des Antrags. Anträge mit einer Gesamtsumme ab diesem Betrag werden mit dem Ziel der schnelleren Bearbeitung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang bearbeitet.
Mein letzter Antrag vom 15.08.2025 mit ca. 3900 € wartet immer noch auf Erstattung, vielleicht sollten sich die Verantwortlichen vom BVA mal das Formular genauer ansehen !
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Günter
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Re: Arbeitsweise Beihilfestelle Bund

Beitrag von Günter »

Hallo Ruheständler,
Du bist kein Einzelfall. Auch ich warte auf eine am 18.8.2025 beantragte Abschlagszahlung von 10.400 € für Krankenhaus. Rege an, den Sachverhalt dem für die Fachaufsicht zuständigen BVA mitzuteilen.Ziel: Option streichen, weil nichts wert oder besser auf Erfüllung der mit der Option suggerierten Erwartung drängen.
Günter
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