Prozentuale Einkommensgrenzenerhöhung Ehepartner
Moderator: Moderatoren
Prozentuale Einkommensgrenzenerhöhung Ehepartner
Guten Tag. Ich hoffe, mir kann jemand meine Frage beantworten, obwohl ich denke, man muss dafür fast Insider bei der Beihilfestelle Versorger sein.
Es geht um die Einkommensgrenze Beihilfe Bund für Ehepartner/innen und Lebenspartner/innen ab 2026.
Maßgeblich ist ja das Einkommen des jeweils vorletzten Jahres, also das von 2024.
Laut Gesetz wird die Einkommensgrenze jedes Jahr um den jeweiligen Rentenerhöhungssatz erhöht. Aber welches Jahr zählt ?
Der Rentenerhöhungssatz für das Jahr 2024 betrug 4,57 %, der Rentenerhöhungssatz für 2025 beträgt nur noch 3,74 %.
Meine Frage ist nun, welcher Rentenerhöhung % Satz für die Festsetzung der Einkommensgrenze Ehepartner für das Jahr 2026 maßgeblich wäre ?
Da das Einkommen von 2024 zu Grunde gelegt wird, müsste meiner Meinung nach auch der %Satz der Rentenerhöhung 2024, nämlich 4,57 % angewendet werden.
Aber ich bin mir nicht sicher. Bei 3,74 % würde meine Frau die Einkommensgrenze übersteigen.
Das hieße Erhöhung der PKV von 30% auf 100 %, in Zahlen von ca 250€ monatlich auf ca. 800 €.
Und das wegen einer Überschreitung von sage und schreibe ca. 30 Euro.
Vielleicht ist ja sogar ein Beihilfespezialist hier im Forum unterwegs.
Vielen Dank im Voraus.
Es geht um die Einkommensgrenze Beihilfe Bund für Ehepartner/innen und Lebenspartner/innen ab 2026.
Maßgeblich ist ja das Einkommen des jeweils vorletzten Jahres, also das von 2024.
Laut Gesetz wird die Einkommensgrenze jedes Jahr um den jeweiligen Rentenerhöhungssatz erhöht. Aber welches Jahr zählt ?
Der Rentenerhöhungssatz für das Jahr 2024 betrug 4,57 %, der Rentenerhöhungssatz für 2025 beträgt nur noch 3,74 %.
Meine Frage ist nun, welcher Rentenerhöhung % Satz für die Festsetzung der Einkommensgrenze Ehepartner für das Jahr 2026 maßgeblich wäre ?
Da das Einkommen von 2024 zu Grunde gelegt wird, müsste meiner Meinung nach auch der %Satz der Rentenerhöhung 2024, nämlich 4,57 % angewendet werden.
Aber ich bin mir nicht sicher. Bei 3,74 % würde meine Frau die Einkommensgrenze übersteigen.
Das hieße Erhöhung der PKV von 30% auf 100 %, in Zahlen von ca 250€ monatlich auf ca. 800 €.
Und das wegen einer Überschreitung von sage und schreibe ca. 30 Euro.
Vielleicht ist ja sogar ein Beihilfespezialist hier im Forum unterwegs.
Vielen Dank im Voraus.
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Re: Prozentuale Einkommensgrenzenerhöhung Ehepartner
Hallo.
Steht in der Verwaltungsvorschrift zur Beihilfeverordnung 6.2.4
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 011112.htm
Ich denke für 2026 wirst es noch nicht finden. Hab noch kein Rundschreiben für 2026 gefunden.
Steht in der Verwaltungsvorschrift zur Beihilfeverordnung 6.2.4
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 011112.htm
Ich denke für 2026 wirst es noch nicht finden. Hab noch kein Rundschreiben für 2026 gefunden.
Re: Prozentuale Einkommensgrenzenerhöhung Ehepartner
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Leider beantwortet die Verwaltungsvorschrift nicht die Frage, welcher Rentenerhöhungssatz jeweils angewendet wird.
Du hast Recht, ich muss wohl das Rundschreiben für 2026 abwarten. Ich hoffe -der Logik folgend-, dass für die Beihilfegewährung 2026 der Rentenerhöhungssatz von 2024, also 4,57 % angewendet wird.
Leider beantwortet die Verwaltungsvorschrift nicht die Frage, welcher Rentenerhöhungssatz jeweils angewendet wird.
Du hast Recht, ich muss wohl das Rundschreiben für 2026 abwarten. Ich hoffe -der Logik folgend-, dass für die Beihilfegewährung 2026 der Rentenerhöhungssatz von 2024, also 4,57 % angewendet wird.
Re: Prozentuale Einkommensgrenzenerhöhung Ehepartner
Moin.
So, das Rundschreiben für 2026 ist veröffentlicht. Es wurde leider der Renten Erhöhungssatz für 2025, also 3,74 %. angewandt.
Einkommensgrenze für Ehepartner demnach 22.648 Euro für das Jahr 2024.
Pech für mich. Ca. 1000 Euro monatlich mehr für Krankenversicherung und Pflegekasse, da eine Vollversicherung (100%) erforderlich ist.
Das Einkommen meiner Frau wird gem. Einkommenssteuerbescheid 2024 genau um 18 Euro jährlich überschritten !
Meiner Meinung nach ziemlich kompromislos. Eine schrittweise Absenkung des Beihilfesatzes wäre sicherlich sozialer.
Aber was solls. Hilft alles nichts.
Die besten Grüße von der Küste
So, das Rundschreiben für 2026 ist veröffentlicht. Es wurde leider der Renten Erhöhungssatz für 2025, also 3,74 %. angewandt.
Einkommensgrenze für Ehepartner demnach 22.648 Euro für das Jahr 2024.
Pech für mich. Ca. 1000 Euro monatlich mehr für Krankenversicherung und Pflegekasse, da eine Vollversicherung (100%) erforderlich ist.
Das Einkommen meiner Frau wird gem. Einkommenssteuerbescheid 2024 genau um 18 Euro jährlich überschritten !
Meiner Meinung nach ziemlich kompromislos. Eine schrittweise Absenkung des Beihilfesatzes wäre sicherlich sozialer.
Aber was solls. Hilft alles nichts.
Die besten Grüße von der Küste
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Re: Prozentuale Einkommensgrenzenerhöhung Ehepartner
Man kann den Gesamtbetrag der Einkünfte auch durch diverse Maßnahmen drunter bekommen.Das Einkommen meiner Frau wird gem. Einkommenssteuerbescheid 2024 genau um 18 Euro jährlich überschritten !
Ein Berufsverband/Gewerkschaft sind z.B. Werbungskosten, womit man unter die Grenze kommen könnte. Diese kann auch ein Rentner haben.
Siehe:
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... 19-pdf.pdf
Daher könnte man einfach 300 Euro an eine Gewerkschaft zahlen und wäre wie es aussieht auf der sicheren Seite.
Alternative: Einen Rentenberater beauftragen, der den Rentenbescheid professionell prüft. Fast jeder 2. Rentenbescheid enthält Fehler. Diese Überprüfung sind Werbungskosten => man wäre unter der Grenze.
Da 2024 bereits vorbei ist, geht es natürlich nicht mehr. Aber es gibt eine Alternative.
Man muss ein Gewerbe gründen und einen IAB (investitionsabzugbetrag) bilden. Dazu benötigt man ein passendes Hobby, was am Ende einen kleinen Gewinn abwerfen muss. Den IAB kann man z.B. für eine Fotokamera bilden, diese muss dann auch gekauft werden. Oder eine Nähmaschine, mit der man dann paar Sachen näht und verkauft. Die passende Idee muss man selber rausfinden.
Bei manchen Bundesländern reicht es, wenn man 1 Jahr innerhalb von 2 Jahren drunter war. Beim Bund kenne ich mich nicht aus.
Die Erhöhung von 30% auf 100% muss innerhalb einer gewissen Frist beantragt werden. Falls man keine Idee findet oder diesen Weg nicht gehen will.
Re: Prozentuale Einkommensgrenzenerhöhung Ehepartner
@Ozymandias . Vielen Dank für Ihren hilfreichen Beitrag.
Ich werde mich damit mal intensiv beschäftigen.
Ich werde mich damit mal intensiv beschäftigen.
Re: Prozentuale Einkommensgrenzenerhöhung Ehepartner
Guten Tag. Ich schon wieder.
Nachdem ich mich damit abgefunden habe, ab 1.Januar 2026 eine Vollversicherung bei der PKV
abschließen zu müssen, kommt der (meiner Meinung nach) nächste Hammer, der nicht gerade die Fürsorgepflicht
des Staates für seine ehemaligen Staatsdiener in ein gutes Licht rückt.
Die Beihilfestelle hat mir (im Beamtendeutsch) mitgeteilt, daß "unabhängig vom Zeitpunkt der Aufwendungen
immer auf den Antragseingang bei der Beihilfestelle abgestellt wird", das heißt, für Krankheitsaufwendungen,
die meiner Frau in den nächsten Monaten bis Ende des Jahres entstehen und für die Rechnungen erst ab Januar erstellt werden, wird keine Beihilfe gezahlt, da meine Frau ab 1.Januar ja nicht mehr beihilfeberechtigt ist.
Bei Krankenhausaufenthalten und auch bei größeren Behandlungen (MRT,CT usw.) ist es durchaus üblich, dass sich die Kliniken
mit der Rechnungserstellung mehrere Monate Zeit lassen.
Nun könnte man annehmen, dass dann ja die PKV ab 1.Januar zahlt. Das ist aber nicht der Fall, da die PKV im Gegensatz zur Beihilfestelle
nur den tatsächlichen Zeitpunkt der Aufwendungen berücksichtigen. Da ich meine Frau erst ab 1. Januar 2026 versichern kann,
zahlt die PKV also auch nicht.
Es zahlt also keiner !
Meiner Meinung nach hat hier der Gesetzgeber oder wer auch immer dafür verantwortlich ist, großen Unsinn verzapft, zumal eigentlich eine ununterbrochene Versicherungspflicht gesetzlich ist.
Dieses wird hier durch die Beihilfestelle bzw. das Bundesverwaltungsamt ausgehebelt.
Da für meine Frau im November und Dezember aufgrund von notwendiger Dauerbehandlung sehr kostenintensive Termine anstehen, wird ich schon mal anfangen zu sparen.
Vielen Dank für Eure Geduld.
Nachdem ich mich damit abgefunden habe, ab 1.Januar 2026 eine Vollversicherung bei der PKV
abschließen zu müssen, kommt der (meiner Meinung nach) nächste Hammer, der nicht gerade die Fürsorgepflicht
des Staates für seine ehemaligen Staatsdiener in ein gutes Licht rückt.
Die Beihilfestelle hat mir (im Beamtendeutsch) mitgeteilt, daß "unabhängig vom Zeitpunkt der Aufwendungen
immer auf den Antragseingang bei der Beihilfestelle abgestellt wird", das heißt, für Krankheitsaufwendungen,
die meiner Frau in den nächsten Monaten bis Ende des Jahres entstehen und für die Rechnungen erst ab Januar erstellt werden, wird keine Beihilfe gezahlt, da meine Frau ab 1.Januar ja nicht mehr beihilfeberechtigt ist.
Bei Krankenhausaufenthalten und auch bei größeren Behandlungen (MRT,CT usw.) ist es durchaus üblich, dass sich die Kliniken
mit der Rechnungserstellung mehrere Monate Zeit lassen.
Nun könnte man annehmen, dass dann ja die PKV ab 1.Januar zahlt. Das ist aber nicht der Fall, da die PKV im Gegensatz zur Beihilfestelle
nur den tatsächlichen Zeitpunkt der Aufwendungen berücksichtigen. Da ich meine Frau erst ab 1. Januar 2026 versichern kann,
zahlt die PKV also auch nicht.
Es zahlt also keiner !
Meiner Meinung nach hat hier der Gesetzgeber oder wer auch immer dafür verantwortlich ist, großen Unsinn verzapft, zumal eigentlich eine ununterbrochene Versicherungspflicht gesetzlich ist.
Dieses wird hier durch die Beihilfestelle bzw. das Bundesverwaltungsamt ausgehebelt.
Da für meine Frau im November und Dezember aufgrund von notwendiger Dauerbehandlung sehr kostenintensive Termine anstehen, wird ich schon mal anfangen zu sparen.
Vielen Dank für Eure Geduld.
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Re: Prozentuale Einkommensgrenzenerhöhung Ehepartner
1.Wenn Deine Frau auch Rente der DRV bekommt kann man die ja auch jederzeit auf Teilrente umstellen damit sie noch in 2025 wieder unter ist.
2.Beihilfeantrag fragt ja nach vorletztem und nach laufendem Kalenderjahr. Wenn im laufenden unter ist wird das ja unter Vorbehalt genommen.
3. Dann wäre 2026 vielleicht als laufend auch weniger.
Ich hab das aber nie gebraucht, nur so meine Gedanken. Und ob das so zu händeln ist weiss ich nicht.
4. Ist eigendlich für die erste Zeit wenn der Partner nicht mehr berufstätig ist.
2.Beihilfeantrag fragt ja nach vorletztem und nach laufendem Kalenderjahr. Wenn im laufenden unter ist wird das ja unter Vorbehalt genommen.
3. Dann wäre 2026 vielleicht als laufend auch weniger.
Ich hab das aber nie gebraucht, nur so meine Gedanken. Und ob das so zu händeln ist weiss ich nicht.
4. Ist eigendlich für die erste Zeit wenn der Partner nicht mehr berufstätig ist.
Re: Prozentuale Einkommensgrenzenerhöhung Ehepartner
Moin, vielen Dank für deine Gedanken dazu.
Passt aber leider nicht.
Ich hätte erwähnen sollen, dass wir beide schon über 75 sind. Teilrente ist da leider nicht.
Ich kann es immer noch nicht fassen, dass die Beihilfe entgegen der Handlungsweise aller PKV auf den Eingang des Antrages abstellt und nicht auf den Zeitpunkt der Entstehung der Aufwendungen. Mal sehen, ob ich auf die Rechnungsbearbeitung der Kliniken bzw. Ärzte Einfluss nehmen kann.
Passt aber leider nicht.
Ich hätte erwähnen sollen, dass wir beide schon über 75 sind. Teilrente ist da leider nicht.
Ich kann es immer noch nicht fassen, dass die Beihilfe entgegen der Handlungsweise aller PKV auf den Eingang des Antrages abstellt und nicht auf den Zeitpunkt der Entstehung der Aufwendungen. Mal sehen, ob ich auf die Rechnungsbearbeitung der Kliniken bzw. Ärzte Einfluss nehmen kann.
Re: Prozentuale Einkommensgrenzenerhöhung Ehepartner
Vielleicht hilft Dir das wenn Ihr in die Problematik kommt:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wenn du die Ein-Jahres-Frist für die Beantragung von Beihilfe unverschuldet versäumt hast. Dafür gibt es im Verwaltungsrecht das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 32 VwVfG i.V.m. § 54 BBhV).
Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung
Du kannst die Wiedereinsetzung beantragen, wenn:
1. Du ohne eigenes Verschulden verhindert warst, die Frist einzuhalten
(z. B. durch längere Krankheit, Krankenhausaufenthalt, unvorhersehbare Notlage, fehlende Geschäftsfähigkeit).
2. Du den Antrag auf Wiedereinsetzung innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses stellst.
3. Du gleichzeitig die versäumte Handlung nachholst
→ also direkt den Beihilfeantrag mit den Rechnungen einreichst.
Vorgehen in der Praxis
1. Formloser Antrag an deine Beihilfestelle (z. B. Bundesverwaltungsamt für BUND-Beamte).
2. Darlegung des Hindernisses → kurze Schilderung, warum du die Frist nicht einhalten konntest.
3. Nachweise beifügen (z. B. ärztliches Attest, Krankenhausbescheinigung, andere Belege).
4. Versäumten Antrag gleichzeitig nachholen.
Musterformulierung
(vereinfachtes Beispiel, das du anpassen kannst)
An die Beihilfestelle [Adresse]
Betreff: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 32 VwVfG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der Jahresfrist gemäß § 54 BBhV.
Ich war aus folgenden Gründen ohne mein Verschulden gehindert, die Antragsfrist einzuhalten:
[Begründung, z. B. stationärer Krankenhausaufenthalt vom … bis …, ärztliches Attest beigefügt].
Das Hindernis ist am [Datum] entfallen.
Mit diesem Schreiben reiche ich meinen Beihilfeantrag einschließlich der Rechnungen nach.
Ich bitte um wohlwollende Prüfung und Bewilligung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Wiederholte Wiedereinsetzungen wegen derselben Ursache sind schwerer durchzusetzen – das Bundesverwaltungsamt weist darauf hin, dass dies nicht beliebig möglich ist.
Wenn der Antrag abgelehnt wird, kannst du Widerspruch einlegen.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wenn du die Ein-Jahres-Frist für die Beantragung von Beihilfe unverschuldet versäumt hast. Dafür gibt es im Verwaltungsrecht das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 32 VwVfG i.V.m. § 54 BBhV).
Du kannst die Wiedereinsetzung beantragen, wenn:
1. Du ohne eigenes Verschulden verhindert warst, die Frist einzuhalten
(z. B. durch längere Krankheit, Krankenhausaufenthalt, unvorhersehbare Notlage, fehlende Geschäftsfähigkeit).
2. Du den Antrag auf Wiedereinsetzung innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses stellst.
3. Du gleichzeitig die versäumte Handlung nachholst
→ also direkt den Beihilfeantrag mit den Rechnungen einreichst.
1. Formloser Antrag an deine Beihilfestelle (z. B. Bundesverwaltungsamt für BUND-Beamte).
2. Darlegung des Hindernisses → kurze Schilderung, warum du die Frist nicht einhalten konntest.
3. Nachweise beifügen (z. B. ärztliches Attest, Krankenhausbescheinigung, andere Belege).
4. Versäumten Antrag gleichzeitig nachholen.
(vereinfachtes Beispiel, das du anpassen kannst)
An die Beihilfestelle [Adresse]
Betreff: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 32 VwVfG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der Jahresfrist gemäß § 54 BBhV.
Ich war aus folgenden Gründen ohne mein Verschulden gehindert, die Antragsfrist einzuhalten:
[Begründung, z. B. stationärer Krankenhausaufenthalt vom … bis …, ärztliches Attest beigefügt].
Das Hindernis ist am [Datum] entfallen.
Mit diesem Schreiben reiche ich meinen Beihilfeantrag einschließlich der Rechnungen nach.
Ich bitte um wohlwollende Prüfung und Bewilligung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Wiederholte Wiedereinsetzungen wegen derselben Ursache sind schwerer durchzusetzen – das Bundesverwaltungsamt weist darauf hin, dass dies nicht beliebig möglich ist.
Wenn der Antrag abgelehnt wird, kannst du Widerspruch einlegen.
Re: Prozentuale Einkommensgrenzenerhöhung Ehepartner
Vielen Dank an alle für die hilfreichen Beiträge.
Ich melde mich dann hier erst mal ab und wünsche allen alles Gute.
Ich melde mich dann hier erst mal ab und wünsche allen alles Gute.