Ergotherapie Verordnung Gültigkeit

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Dennis1408
Beiträge: 1
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Ergotherapie Verordnung Gültigkeit

Beitrag von Dennis1408 »

Hallo,

ich habe schon online recherchiert, bin aber nicht fündig geworden bzw. habe unterschiedliche Angaben gefunden.

Mir wurde Ergotherapie verordnet (psychisch-funktionelle Behandlung/20 Einheiten). Die Behandlung wurde erst ca. 2 Monate nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen. In der Praxis sagte man, das sei kein Problem. Da ich online aber auch andere Angaben gefunden habe, bin ich jetzt verunsichert und würde gerne wissen, ob die Verordnung so gültig ist (Beihilfe NRW).

Da man bei unserer Beihilfestelle schlecht jemanden erreichen kann, frage ich hier.

Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Viele Grüße
Dennis
Allium
Beiträge: 292
Registriert: 2. Nov 2020, 12:18
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Re: Ergotherapie Verordnung Gültigkeit

Beitrag von Allium »

Bei mir war es so, dass ich erstmal eine passende Praxis finden musste (bei dir würde ich es auch mit der Wartezeit auf einen Termin begründen falls gefragt wird), die es anbieten kann, zudem zog sich die Ergo bei mir über 6 Monate hin, weil ich ab und zu Termine absagen musste oder die Praxis auch mal einen Termin verschieben musste. Es gab weder mit der Beihilfe noch mit der PKV dadurch Probleme bei der Abrechnung hinsichtlich Gültigkeit, es fragte auch keiner nach. Worauf man achten sollte ist, dass der Eigenanteil hoch werden kann, wenn die Ergopraxis privat abrechnet, am besten vorher klären, ob du was am Ende zubezahlen musst und wieviel...bei mir waren es circa 300 Euro, die übrig blieben. Die psychisch-funktionelle Behandlung hat mir sehr geholfen, kann es wirklich sehr weiterempfehlen bei Depressionen.
bettelmusikant
Beiträge: 74
Registriert: 6. Sep 2016, 16:53
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Re: Ergotherapie Verordnung Gültigkeit

Beitrag von bettelmusikant »

Auskunft meiner Beihilfestelle auf eine ähnliche Anfrage (Verordnung des Arztes war ca. 6 Monate alt):

"Die Aufwendungen sind nach Verordnung so lange beihilfefähig, wie sie medizinisch notwendig sind."

Auskunft der Debeka:

"Wir leisten für ärztlich verordnete Behandlungen und Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind, im tariflichen Umfang.
Für gewöhnlich beginnt die Behandlung daher auch kurz nach der Ausstellung der Verordnung.
Vergeht aber ohne erkennbaren Grund sehr viel Zeit bis zum Behandlungsbeginn, scheint die medizinische Notwendigkeit fragwürdig. In solchen Ausnahmefällen prüfen wir dann individuell, ob wir die Kosten trotzdem erstatten können.
Fristen, innerhalb derer die Verordnungen eingelöst werden müssen, geben weder die Tarif- und Musterbedingungen (MB/KK) noch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor."

Bei 2 Monaten wäre ich aber auch entspannt...
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