Schwerbehinderung; DDU
Moderator: Moderatoren
Schwerbehinderung; DDU
Hallo zusammen,
ich würde mir sehr wünschen, dass ich vielleicht in diesem Forum für mich nützliche Tips, Hinweise oder Hilfestellungen finden könnte;
Ich bin 60 Jahre alt;
Seit Jahrzehnten schwerbehindert; GdB von 90
Folgende Fragen stellen sich mir:
- Wer könnte mir bei der Gesamtthematik Pensionierung von Schwerbehinderten evtl. Unterstützung leisten?
- Könnte ich tatsächlich schon ganz offiziell als 60 jähriger Schwerbehinderter einen Antrag auf Pensionierung stellen? Muss diesem dann auch immer
stattgegeben werden? Welche Abschläge hätten hier Schwerbehinderte?
- Wenn ich 63 Jahre und 2 Monate alt bin, gleichzeitig dann aber 40 Dienstjahre habe, könnte ich dann als Schwerbehinderter oder, was ich in www.-
Foren entdeckt habe, mit einer bestätigten Dienstunfähigkeit, ohne Abschläge in Pension gehen? Diese DU könnte ich schon jetzt bestätigt bekommen.
- Gibt es bei der Gesamtthematik große Unterschiede zwischen Bundesbeamte, Länderbeamte und Beamte der Postnachfolgeunternehmen?
Schon mal herzlichen Dank an Alle, die vielleicht einen hilfreichen Tip für mich haben!
Schöne Grüße
BurkhardL
ich würde mir sehr wünschen, dass ich vielleicht in diesem Forum für mich nützliche Tips, Hinweise oder Hilfestellungen finden könnte;
Ich bin 60 Jahre alt;
Seit Jahrzehnten schwerbehindert; GdB von 90
Folgende Fragen stellen sich mir:
- Wer könnte mir bei der Gesamtthematik Pensionierung von Schwerbehinderten evtl. Unterstützung leisten?
- Könnte ich tatsächlich schon ganz offiziell als 60 jähriger Schwerbehinderter einen Antrag auf Pensionierung stellen? Muss diesem dann auch immer
stattgegeben werden? Welche Abschläge hätten hier Schwerbehinderte?
- Wenn ich 63 Jahre und 2 Monate alt bin, gleichzeitig dann aber 40 Dienstjahre habe, könnte ich dann als Schwerbehinderter oder, was ich in www.-
Foren entdeckt habe, mit einer bestätigten Dienstunfähigkeit, ohne Abschläge in Pension gehen? Diese DU könnte ich schon jetzt bestätigt bekommen.
- Gibt es bei der Gesamtthematik große Unterschiede zwischen Bundesbeamte, Länderbeamte und Beamte der Postnachfolgeunternehmen?
Schon mal herzlichen Dank an Alle, die vielleicht einen hilfreichen Tip für mich haben!
Schöne Grüße
BurkhardL
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Re: Schwerbehinderung; DDU
Hier die Infos dazu: https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... chlag.html
So schätze ich das ein, du könntest mit 40 Dienstjahren mit 60 gehen und hast 10,8% Abzug. Wenn du mit 63 gehst hat du nur für zwei Jahre Abzug 3,6% x2=7,2%, da du als Schwerbehinderter mit 65 ohne Abschlag gehen könntest. Beim ER der Telekom würde der Abschlag schon mit 60 entfallen und du hättest die volle Pension mit 60.
So schätze ich das ein, du könntest mit 40 Dienstjahren mit 60 gehen und hast 10,8% Abzug. Wenn du mit 63 gehst hat du nur für zwei Jahre Abzug 3,6% x2=7,2%, da du als Schwerbehinderter mit 65 ohne Abschlag gehen könntest. Beim ER der Telekom würde der Abschlag schon mit 60 entfallen und du hättest die volle Pension mit 60.
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Re: Schwerbehinderung; DDU
Hier noch ergänzend Info BMI:Rorbert001 hat geschrieben: 13. Aug 2025, 10:49 Hier die Infos dazu: https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... chlag.html
So schätze ich das ein, du könntest mit 40 Dienstjahren mit 60 gehen und hast 10,8% Abzug. Wenn du mit 63 gehst hat du nur für zwei Jahre Abzug 3,6% x2=7,2%, da du als Schwerbehinderter mit 65 ohne Abschlag gehen könntest. Beim ER der Telekom würde der Abschlag schon mit 60 entfallen und du hättest die volle Pension mit 60.
Welche Versorgungsabschläge gelten für Beamtinnen und Beamte, die auf Antrag vorzeitig in den Ruhestand gehen?
Beamtinnen und Beamte können auf eigenen Antrag mit Erreichen des 63. Lebensjahres auf Antrag in den Ruhestand gehen. Die schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr führt indes zu höheren Abschlägen auf die Versorgungsbezüge. So steigt dieser mit Erhöhung der gesetzlichen Altersgrenze auf 14,4 % (4 Jahre x 3,6 %). Bei 45 Dienstjahren ist ein abschlagfreier Ruhestand mit dem 65. Lebensjahr möglich.
Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte können auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Seit dem Jahr 2012 wird diese Altersgrenze bis zum Jahr 2025 schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben. Auch hier beträgt der Abschlag 3,6 % pro Jahr, maximal jedoch 10,8 %.
Re: Schwerbehinderung; DDU
Es scheint doch noch etliche Unterschiede zwischen Bund und Ländern zu geben.
Hier ein Überblick über die für NRW-Beamte geltenden Regulungen. M. E. recht anschaulich dargestellt:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sys ... aege_0.pdf
Hier wird z. B. die Pension nicht durch einen Versorgungsabschlag für Schwerbehinderte nach Vollendung des 63. Lebensjahres gemindert.
Hier ein Überblick über die für NRW-Beamte geltenden Regulungen. M. E. recht anschaulich dargestellt:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sys ... aege_0.pdf
Hier wird z. B. die Pension nicht durch einen Versorgungsabschlag für Schwerbehinderte nach Vollendung des 63. Lebensjahres gemindert.
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Re: Schwerbehinderung; DDU
Es ging bei der Frage von Burkhard um Bundesbeamte im Abschnitt des Forums dazu. Dein Flyer zu NRW ist aus 2018.Alea hat geschrieben: 13. Aug 2025, 22:34 Es scheint doch noch etliche Unterschiede zwischen Bund und Ländern zu geben.
Hier ein Überblick über die für NRW-Beamte geltenden Regulungen. M. E. recht anschaulich dargestellt:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sys ... aege_0.pdf
Hier wird z. B. die Pension nicht durch einen Versorgungsabschlag für Schwerbehinderte nach Vollendung des 63. Lebensjahres gemindert.
Re: Schwerbehinderung; DDU
Beides richtig. Der Ersteller dieses Stranges fragte aber auch:Rorbert001 hat geschrieben: 14. Aug 2025, 12:25Es ging bei der Frage von Burkhard um Bundesbeamte im Abschnitt des Forums dazu. Dein Flyer zu NRW ist aus 2018.Alea hat geschrieben: 13. Aug 2025, 22:34 Es scheint doch noch etliche Unterschiede zwischen Bund und Ländern zu geben.
Hier ein Überblick über die für NRW-Beamte geltenden Regulungen. M. E. recht anschaulich dargestellt:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sys ... aege_0.pdf
Hier wird z. B. die Pension nicht durch einen Versorgungsabschlag für Schwerbehinderte nach Vollendung des 63. Lebensjahres gemindert.
Und trotz, dass das Merkblatt in 2018 erstellt wurde - so hat es immer noch Gültigkeit, da es die momentane Gesetzeslage zur Versorgung in NRW wiedergibt.- Gibt es bei der Gesamtthematik große Unterschiede zwischen Bundesbeamte, Länderbeamte und Beamte der Postnachfolgeunternehmen?
Re: Schwerbehinderung; DDU
Hallo miteinander!
Und danke bisher!
Allerdings fehlt mir noch:
- Brauche ich als Schwerbehinderter, um mit 65 abschlagsfrei zu gehen, tatsächlich 45 Dienstjahre??
- ca. 63,5 Jahre, schwerbehindert, 40 Dienstjahre, DDU bescheinigt; Reicht diese Konstellation für das abschlagsfreie In-Pension-gehen?
Danke nochmals!
Und danke bisher!
Allerdings fehlt mir noch:
- Brauche ich als Schwerbehinderter, um mit 65 abschlagsfrei zu gehen, tatsächlich 45 Dienstjahre??
- ca. 63,5 Jahre, schwerbehindert, 40 Dienstjahre, DDU bescheinigt; Reicht diese Konstellation für das abschlagsfreie In-Pension-gehen?
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Re: Schwerbehinderung; DDU
mit 63,5 Jahren und 40 Dienstjahren wirst du 1,5 Jahre sprich 5,4% angerechnet bekommen, so würde ich das einschätzen. Ob die Dienstunfähigkeit die 5,4% Abzug verhindern kann, ist die Frage die evtl. andere beantworten können?burkhardl hat geschrieben: 21. Aug 2025, 08:39 Hallo miteinander!
Und danke bisher!
Allerdings fehlt mir noch:
- Brauche ich als Schwerbehinderter, um mit 65 abschlagsfrei zu gehen, tatsächlich 45 Dienstjahre??
- ca. 63,5 Jahre, schwerbehindert, 40 Dienstjahre, DDU bescheinigt; Reicht diese Konstellation für das abschlagsfreie In-Pension-gehen?
Danke nochmals!
- Ruheständler
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Re: Schwerbehinderung; DDU
schau mal hier rein vielleicht gibt es da noch Infosburkhardl hat geschrieben: 21. Aug 2025, 08:39 Hallo miteinander!
Und danke bisher!
Allerdings fehlt mir noch:
- Brauche ich als Schwerbehinderter, um mit 65 abschlagsfrei zu gehen, tatsächlich 45 Dienstjahre??
- ca. 63,5 Jahre, schwerbehindert, 40 Dienstjahre, DDU bescheinigt; Reicht diese Konstellation für das abschlagsfreie In-Pension-gehen?
Danke nochmals!

meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

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Re: Schwerbehinderung; DDU
Leider steht auf der Übersicht kein Datum der Erstellung. Bei Bundesbeamten sind aus den 35 Jahren m.W.40 Jahre geworden (seit 3024), aber das wäre ja bereits erreicht.
Ab 65 Jahren auf Antrag geht, sogar abschlagsfrei.
Mit 63,5 Jahren wären das 18 x 0,3% Abschlag (wird hier nur bis zum 65. Lebensjahr berechnet), also 5,4 % ...
Ich würde ansonsten die restlichen 1,5 Jahre mit Teilzeit von z.B. 70% noch irgendwie durchziehen. ...mit Urlaub, Feiertagen und evtl Krankentagen ist das vielleicht noch zu "packen". Ob sich bis dahin an der Gesetzeslage noch etwas zu Ungunsten ändert, weiß man natürlich nicht
Vielleicht doch jetzt schon den Antrag stellen, z.B. zum 30.11.2025 auszuscheiden, dann sollte die aktuelle Rechtslage auf jeden Fall noch am 01.12.2025 mit Eintritt in den Ruhestand gelten.
Ab 65 Jahren auf Antrag geht, sogar abschlagsfrei.
Mit 63,5 Jahren wären das 18 x 0,3% Abschlag (wird hier nur bis zum 65. Lebensjahr berechnet), also 5,4 % ...
Ich würde ansonsten die restlichen 1,5 Jahre mit Teilzeit von z.B. 70% noch irgendwie durchziehen. ...mit Urlaub, Feiertagen und evtl Krankentagen ist das vielleicht noch zu "packen". Ob sich bis dahin an der Gesetzeslage noch etwas zu Ungunsten ändert, weiß man natürlich nicht
Vielleicht doch jetzt schon den Antrag stellen, z.B. zum 30.11.2025 auszuscheiden, dann sollte die aktuelle Rechtslage auf jeden Fall noch am 01.12.2025 mit Eintritt in den Ruhestand gelten.
MS