Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Figobert
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Figobert »

Hallo Zusammen, hab heute mit einer MA vom BAPT wg. einer anderen Sache telefoniert. Bei der Gelegenheit gab sie die Auskunft, dass sie bei der Anerkennung der Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr (bin ich auch davon betroffen) mit ca. 60.000 Fällen aktuell in Rückstand seien.
Nur zur allg. Info.
Allseits frohes warten und Grüße 🖖
Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Murmels Frauchen »

Herzlichen Dank für die Info. Das ist leider wenig erbaulich, lässt sich aber auch nicht ändern. Dann warten wir mal auf das Christkind 😁
friedel
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von friedel »

Hallo,
die Antwort des BMI zu meiner Anfrage in dieser Sache wurde heute wie folgt beantwortet:

"Schriftsatz Beginn"
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Ihr IFG-Antrag wurde als Bürgeranfrage gewertet. Wir wurden gebeten die abschließende Beantwortung zu übernehmen.
Zu Ihrer Eingabe an das BMF vom 1. Juni 2025, in der Sie die lange Bearbeitungszeit Ihres Antrags auf Prüfung der Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr beklagen, nehmen wir unter Bezugnahme einer von uns eingeholten Stellungnahme der zuständigen Dienststelle BAnst PT wie folgt Stellung:
Die Prüfung der von Ihnen angesprochenen unterschiedlichen Rechtsauffassung zur Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 2023 - 2 C 11.22 ist inzwischen abgeschlossen. Das Ergebnis wurde der BAnst PT im Erlassweg und in Abstimmung mit dem BMI mitgeteilt.
Die BAnst PT wird nun sukzessive über die ca. 1.500 von der Problematik betroffenen, zurückgestellten Anträge entscheiden. Wir bitten Sie daher weiterhin um Geduld.
Der BAnst PT liegen insgesamt ca. 55.000 Anträge zur Prüfung der Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr vor. Auf Grund dieser hohen Fallzahlen und der notwendigen Überprüfung eines jeden Einzelfalls ergeben sich lange Bearbeitungszeiten. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
"/Schriftsatz Ende"

Welches Ergebnis genau für die in Rede stehenden 1500 Fälle wurde hier leider nicht bekannt gegeben. Aber immerhin liegt es nach Angabe des
BMI jetzt wohl vor. Daher werden ich/wir wohl noch ein wenig warten müssen, bis wir einen Bescheid erhalten werden...

MfG
Friedel
FA2 Bielefeld
Rorbert001
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Rorbert001 »

@Friedel
worin liegt den der Unterschied zwischen den 1500 von der Problematik betroffenen und den 55000 Anträgen zur Prüfung?
friedel
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von friedel »

Rorbert001 hat geschrieben: 25. Jul 2025, 17:06 @Friedel
worin liegt den der Unterschied zwischen den 1500 von der Problematik betroffenen und den 55000 Anträgen zur Prüfung?
Gemäß dem Schreiben des BMI sind die 1500 Aufträge in den 55000 enthalten.

Bei den 1500 Anträgen gab es eine unterschiedliche Sichtweise aufgrund geänderter Zugangsvoraussetzungen in den Beamtendienst.
Soweit mir bekannt ist, musste man ca ab 1979 oder 1980 eine mittlere Reife als Abschlußzeugnis haben, um verbeamtet zu werden.
Die Banst wollte deshalb in diesen Fällen die Jahre vor Vollendung des 17. Lebensjahres nicht anerkennen. (Genauere Ausführungen
und Daten sind in älteren Beiträgen hier im Forum nachzulesen)


Für mich selbst trifft das nicht zu, da ich meine Ausbildung von 1970 bis 1973 gemacht habe. Bei mir muss das damit zusammen hängen,
dass ich nach meiner Lehre ein Jahr Urlaub ohne Bezüge für die Fachoberschule genommen habe. Allerdings weiß ich nicht wie das jetzt
seitens des BMI bewertet wird. Vielleicht haben die eine schöne Formulierung kreiert, um keine Zahlungen leisten zu müssen; ich weiß es
noch nicht.

MfG
Friedel
FA2 Bielefeld
friedel
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von friedel »

Hallo,
aufgrund des Schreibens des BMI habe ich noch einmal die BAnst fmdl. zu meinem Auftrag/Antrag kontaktiert:
Der Mitarbeiter hat meinen Auftrag/Antrag am Bildschirm aufgerufen und festgestellt, dass eine neue Anlage (wohl die vom BMI) hinterlegt war.
Öffnen konnte er die Anlage nicht, da sie wohl in einem Dateiformat abgelegt war, welches an seinem Arbeitsplatz nicht funktionierte (musste ich so glauben). Zudem teilte er mir mit, dass aktuell mehr Personal für die Bearbeitung dieser Aufträge eingesetzt wird.

Verdi hat in dieser Sache als Gerwerkschaft ja ebenfalls allgemein informiert und im Text von Dez 2024 geschrieben, dass Verdi "dranbleibt".
Da ich von denen bisher auch noch nichts gelesen habe, habe ich die auf deren normalen Website darüber informiert, dass seitens des BMI jetzt ein Erlass zu den strittigen Auslegungen ergangen ist. Vielleicht liest das bei Verdi ja mal irgendjemand, der darauf reagiert und bei der BAnst nachfragt, denn ich wüsste gern was dieser Erlass beinhaltet.

MfG
Friedel
Annilu
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Annilu »

Hallo
Ich habe eine Frage an die Betroffenen im Widerspruch.
Könnt ihr mir sagen ,wo Euer Widerspruch liegt.
Wer das bearbeitet?
Meiner liegt bei Frau Stefanie Golder,Versorgung.
Meine Ausbildung zur Dienstleistungsfachkraft ist nicht mit angerechnet worden und somit bin ich in Widerspruch gegangen.
Mir scheint ,die wissen selbst nicht mehr wie sie die ganzen Fälle behandeln sollen.

Liebe Grüße
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Hallo Annilu ,
ich hab im September 2024 meinen Bescheid über die Aberkennung meiner gesamten Ausbildungszeit bekommen und anschliessend Widerspruch eingelegt und über einen Rechtsanwalt die Begründung nachreichen lassen. Das war im Oktober 2024. Ausser eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis das "zeitnah" darüber entschieden wird hab ich seit dem nichts mehr gehört. Ich weiß also nicht wer meinen Fall bearbeitet, hab auch nie angerufen. Allerdings müssten Bescheide über meinen Anwalt reinkommen, so haben wir es vereinbart.
Das es unglaublich viele Fälle insgesamt sind und 1500 Fälle mit unklarer Situation hast du sicher gelesen. Ich denke beschleunigen kann man es nicht, bleibt also nur abwarten und falls positiv entschieden wird bekommen wir ja eine Nachzahlung.
Viele Grüße
Bamboleos
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Bamboleos »

Hallo,weißt du oder vielleicht andere ob es bei Aberkennung der Gesammten Ausbildungszeit zu einer Kürzung der Pension kommt?
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zeerookah
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von zeerookah »

Bamboleos hat geschrieben: 8. Aug 2025, 15:14 Hallo,weißt du oder vielleicht andere ob es bei Aberkennung der Gesammten Ausbildungszeit zu einer Kürzung der Pension kommt?
Vermutlich, denn es können Dir dann ja Dienstjahre fehlen. Du brauchst 40 Dienstjahre um 71,75% Pension zubekommen.
Ich vermute wegen DDU hast Du eh nicht die 40 Dienstjahre.
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Hallo Bamboleos , ja natürlich ist es zur Kürzung meiner Pension gekommen. Ich hab dadurch fast 4% Dienstzeiten verloren und seit dem 1.10.24 sofort nach dem Bescheid die Kürzung bekommen. Das haben sie schnell hinbekommen - also bei denen die Geld verlieren wurde offensichtlich schnell entschieden, viele andere die tatsächlich ein paar Monate durch die Zeiten vorm 17 Lj gewinnen würden, da hängt die BAnst wohl richtig hinterher.
Mainstream1
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Mainstream1 »

Tja, muss man sich halt vorher überlegen, ob und was man selbst beantragt!
MS
Bamboleos
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Bamboleos »

Hey Mainstream,Super Antwort von Dir,du scheinst ja hier der Schlauste zusein,deinen Post kannste Dir sparen,normalerweise sollten wir Postler und Telekomer zusammenhalten
Bamboleos
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Bamboleos »

Hey Mainstream,und noch was,die werden alle Überprüfen,auch wenn du kein Antrag gestellt hast,schönes Wochenende noch
Mainstream1
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Mainstream1 »

Wohl kaum, da die Festsetzung bestandskräftig ist und auch nach Verwaltungsverfahrensgesetz in (fast( allen Fällen die Fristen für eine Änderung von Amts wegen abgelaufen sein dürften.
Falls also doch eine Änderung ohne Antrag erfolgt, einfach Widerspruch einlegen. Kann ich nur empfehlen.
MS
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