Es ist im Moment ja die politische Debatte im Raum, dass die Renten unbezahlbar sind und daher der Renteneintrittsalter angehoben werden soll und analog dazu das Eintrittsalter für die Pensionierung der Beamten.
Angenommen das geschieht - was bedeutet das für einen bereits pensionierten Beamten? Bei diesem waren 67 Lebensjahre der Referenzwert für die Berechnung der erdienten Pension.
Angenommen das Renten-/Pensionseintrittsalter würde erhöht - bleibt es bei dem schon pensionierten Beamten bei der alten Berechnung, oder ist dann das neu festgesetzte höhere Pensionseintrittslalter Grundlage für die Berechnung?
Pensionsberechnung
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 1045
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Pensionsberechnung
Für den bereits pensionierten Beamten wird sich die Berechnung nicht ändern, für seine Berechnung ist die zum Zeitpunkt seiner Zurruhesetzung geltende Rechtslage maßgeblich.