Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

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611erMan
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von 611erMan »

KlauSchli hat geschrieben: 17. Jul 2025, 22:36
ver.di hat einen Brief an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gesendet und die Notwendigkeit der Verlängerung des Engagierten Ruhestand dargestellt und um Unterstützung gebeten.
Nur mal zum Verständnis, worauf begründet sich die Notwendigkeit den ER zu verlängern, außer dass er ja scheinbar attraktiv für die Beamtenschaft in den ehemaligen Staatsbetrieben zu sein scheint und die Firmen sich offensichtlich gerne ihrer beamtenrechtlichen Restanten entledigen würden?
Der Engagierte Ruhestand begründet sich auf dem Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen hier § 4 Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen. https://www.gesetze-im-internet.de/bedb ... g/__4.html

Im Kern geht es darum für die Postnachfolgeunternehmen sowie deren Beschäftigte Beamte eine Win-Win Lösung anzubieten um ein Form von Vorruhestand um zu setzen, sofern keine anderweitige Einsatzmöglichkeit im Konzern bekannt ist. Hierzu hast Du einen Einsatz von 1000 Stunden,
ein Jahr Bundesfreiwilligen Dienst oder das Pflegen von Angehörigen zu leisten.

Hierbei musst Du bedenken das viele der Beamte sei nun 30 Jahre in einer Privatwirtschaftlichen Firma arbeiten das im Wettbewerb steht und wo es
eben nicht mehr zu geht wie in einer Behörde. Der Druck ist hier entsprechend größer. Und das eben für ein Beamtengehalt, das kleiner ausfällt als ein
Angestelltengehalt. Hinzu kommt noch das viele Möglichkeiten wie bsp. der einfache Aufstieg bzw. der Verwendungsaufstieg seit 30 Jahren nicht mehr praktiziert werden.

Was in privatwirtschaftlichen Firmen mit Abfindungen zwischen 100k-400k zur Überbrückung bis zum Renteneintritsalter praktiziert wird, finden hier quasi ohne Abfindungssumme statt.

Gruß 611erMan
Derrick
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Derrick »

611erMan hat geschrieben: 17. Jul 2025, 14:09
Auch das jetzige Vorhaben wird sportlich. Im Durchschnitt dauert es bei uns 171 Tage um ein Gesetzt durch 1,2/3 Lesung,
Bundesrat und Verkündung zu bringen. Ab September ist die Sommerpause vorbei. Dann sind es noch 120 Tage bis zum
1.1.26
Danke für deine umfassende Auswertung, schon interessant zu sehen.

Dein Hinweis zur Dauer des Vorhabens ist wohl die Zeit im Bundesrat nicht relevant. Zumindest wurde mir bei der versuchten Verlängerung 2024 gesagt, dass man als Trägergesetz eines aussucht, das nicht durch den Bundesrat muss. Ich hoff, das ist dann auch jetzt so, dann könnte man viel Zeit einsparen.
Fassungslos
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Fassungslos »

Hallo Fassungslos,

ich drück‘ die Daumen !

Sehe ich genauso wie du, jetzt die Chance nutzen ( wenn sie sich bietet) , denn was danach kommt steht in den Sternen und ist mehr als ungewiss …

Gruß Kringel
[/quote]

Hallo Kringel hoffentlich. Verfehle dann zwar knapp die 40 Dienstjahre, aber mir ist meine Gesundheit wichtiger. Dieser ständige Abbaudruck und dann noch Inder als Führung mit dem Zwang englisch zu sprechen nö….
611erMan
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von 611erMan »

Derrick hat geschrieben: 18. Jul 2025, 12:39
611erMan hat geschrieben: 17. Jul 2025, 14:09
Auch das jetzige Vorhaben wird sportlich. Im Durchschnitt dauert es bei uns 171 Tage um ein Gesetzt durch 1,2/3 Lesung,
Bundesrat und Verkündung zu bringen. Ab September ist die Sommerpause vorbei. Dann sind es noch 120 Tage bis zum
1.1.26
Danke für deine umfassende Auswertung, schon interessant zu sehen.

Dein Hinweis zur Dauer des Vorhabens ist wohl die Zeit im Bundesrat nicht relevant. Zumindest wurde mir bei der versuchten Verlängerung 2024 gesagt, dass man als Trägergesetz eines aussucht, das nicht durch den Bundesrat muss. Ich hoff, das ist dann auch jetzt so, dann könnte man viel Zeit einsparen.
Hallo Derrick,

da gebe ich dir grundsätzlich Recht, Stichwort Einspruchsgesetze https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/ge ... 2bodyText2 . Jedoch ist es so, das auch ein Einspruchsgesetz zur Stellungsnahme in den Bundesrat eingereicht werden müssen. Die Laufzeiten ist hier natürlich gering, allerdings tagt der Bundesrat auch nur alle 6 Wochen, was dann im einem ungünstigen Fall schon mal +42 Tage sein können. Und auch danach geht es nochmal in den Bundesrat, hier ist es dann meistens ein Formsache. Sieht der Bundesrat jedoch seine Rechte trotz seiner "Nicht Zugstimmungspflicht" berührt oder hat das Gefühl das seine Stellungnahme gegenüber dem Bund nicht ausreichend gewürdigt wurde so kann es auch in den Vermittlungsausschuss überweisen.

Ich hatte noch eine kleine Unterhaltung mit ChatGPT und Gemini hierzu. Gemini rechnet im Schnitt mit 131 Tagen, ChatGPT liegt bei 4-8 Monaten für ein Einspruchsgesetz. Natürlich kann so etwas auch in 6-14 Tagen erledigt sein, wenn es an eine dringliches Gesetzt angehängt wird. Mir ginge es hier aber mehr um den Durchschnitt um nicht Euphorie zu schüren.

Gruß 611erMan

P.S Danke an alle für die netten Worte und den Zuspruch!
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