sunny47 hat geschrieben: 13. Jul 2025, 20:48
@micha0815, ja er ist wegen Dienstunfähigkeit vozeitig in Pension gegangen. Deine Ausführungen leuchten mir jetzt auch ein. Vielen Dank, werde es im weiterleiten.
Jetzt habe ich mir meine Anfrage an die VAP vor meinem ER rausgesucht bzw. gefunden. Antwort von dort: "Sie waren bei der VAP versichert und haben Anspruch auf VAP Zusatzrente. Sie können diese beantragen, sobald eine der folgenden Kriterien auf Sie zutrifft;
*Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Vollrente, nicht bei Teilrente)
*Sie haben das 65te Lebensjahr vollendet
*Sie wurden wegen
dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt
OK, die VAP wurde nicht bezogen, da bei der Dienstunfähigkeit nicht dort beantragt. Die Bundesanstalt fordert die Beträge rückwirkend ab Dienstunfähigkeit an. Puh, ist alles sehr grenzwertig. Auf der Page der VAP steht dazu auch so gut wie nix (insbesondere zu Beamten bei Dienstunfähigkeit (siehe hierzu zum Hinweisblatt für die Telekom Anzeigepflichten):
https://www.vap-stuttgart.de/
Auf der Page der BAPT findet sich folgendes:
https://www.banst-pt.de/service-center/ ... chen-rente
6. Abgefundene Renten, Beitragserstattungen und Rentenverzicht
Die Anrechnung ist auch dann vorzunehmen, wenn ein Rentenanspruch dem Grunde nach vorhanden ist, die rentenrechtliche Wartezeit also erfüllt wurde.
Das bedeutet, auch wenn:
Leistungen abgefunden wurden oder
Leistungen von Ihnen nicht oder verspätet beantragt werden oder
auf Leistungen verzichtet wird, …
… ist ein Rentenbetrag auf Ihre Versorgungsbezüge anzurechnen.