Ich bin Beamtin in NRW und aufgrund DDU im vorzeitigen Ruhestand. Überprüfung der Dienstfähigkeit bzw. einer evtl. Teildienstfähigkeit findet alle 2 Jahre statt. Jetzt möchte ich gerne - ebenfalls im Bürobereich - einen Minijob ausüben. Dieser wird sich im Rahmen von ca. 6-8 Stunden/Woche bewegen. Ich habe dies meinem Dienstherrn gegenüber kommuniziert und falls es mit dem Minijob klappt werde ich diesen vor Aufnahme der Tätigkeit dort anzeigen.
Unsicher bin ich mir bei der möglichen täglichen Arbeitszeit. Bei der Rentenversicherung gilt ja als Grenze für die Rente wegen voller Erwerbsminderung eine 3-Stunden-Grenze. Gibt es eine analoge Regelung bei der Pension?
Danke für Eure Hinweise
Grüße #123
DDU und Minijob (Stundengrenze?)
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Re: DDU und Minijob (Stundengrenze?)
Das gibt es nicht, das ist mit dem Rentenrecht nicht vergleichbar.
MS
Re: DDU und Minijob (Stundengrenze?)
Danke, bei meiner Recherche hatte ich auch nichts dahingehend gefunden.