Guten Tag. Ich hoffe, mir kann jemand meine Frage beantworten, obwohl ich denke, man muss dafür fast Insider bei der Beihilfestelle Versorger sein.
Es geht um die Einkommensgrenze Beihilfe Bund für Ehepartner/innen und Lebenspartner/innen ab 2026.
Maßgeblich ist ja das Einkommen des jeweils vorletzten Jahres, also das von 2024.
Laut Gesetz wird die Einkommensgrenze jedes Jahr um den jeweiligen Rentenerhöhungssatz erhöht. Aber welches Jahr zählt ?
Der Rentenerhöhungssatz für das Jahr 2024 betrug 4,57 %, der Rentenerhöhungssatz für 2025 beträgt nur noch 3,74 %.
Meine Frage ist nun, welcher Rentenerhöhung % Satz für die Festsetzung der Einkommensgrenze Ehepartner für das Jahr 2026 maßgeblich wäre ?
Da das Einkommen von 2024 zu Grunde gelegt wird, müsste meiner Meinung nach auch der %Satz der Rentenerhöhung 2024, nämlich 4,57 % angewendet werden.
Aber ich bin mir nicht sicher. Bei 3,74 % würde meine Frau die Einkommensgrenze übersteigen.
Das hieße Erhöhung der PKV von 30% auf 100 %, in Zahlen von ca 250€ monatlich auf ca. 800 €.
Und das wegen einer Überschreitung von sage und schreibe ca. 30 Euro.
Vielleicht ist ja sogar ein Beihilfespezialist hier im Forum unterwegs.
Vielen Dank im Voraus.
Prozentuale Einkommensgrenzenerhöhung Ehepartner
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Re: Prozentuale Einkommensgrenzenerhöhung Ehepartner
Hallo.
Steht in der Verwaltungsvorschrift zur Beihilfeverordnung 6.2.4
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 011112.htm
Ich denke für 2026 wirst es noch nicht finden. Hab noch kein Rundschreiben für 2026 gefunden.
Steht in der Verwaltungsvorschrift zur Beihilfeverordnung 6.2.4
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 011112.htm
Ich denke für 2026 wirst es noch nicht finden. Hab noch kein Rundschreiben für 2026 gefunden.
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Re: Prozentuale Einkommensgrenzenerhöhung Ehepartner
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Leider beantwortet die Verwaltungsvorschrift nicht die Frage, welcher Rentenerhöhungssatz jeweils angewendet wird.
Du hast Recht, ich muss wohl das Rundschreiben für 2026 abwarten. Ich hoffe -der Logik folgend-, dass für die Beihilfegewährung 2026 der Rentenerhöhungssatz von 2024, also 4,57 % angewendet wird.
Leider beantwortet die Verwaltungsvorschrift nicht die Frage, welcher Rentenerhöhungssatz jeweils angewendet wird.
Du hast Recht, ich muss wohl das Rundschreiben für 2026 abwarten. Ich hoffe -der Logik folgend-, dass für die Beihilfegewährung 2026 der Rentenerhöhungssatz von 2024, also 4,57 % angewendet wird.